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> Kündigungsgrund Lebenspartnerschaft?, Ist das rechtens?
leslie
Beitrag 16.Jun.2006 - 13:16
Beitrag #1


Miau
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Hallo!
Meine Freundin und ich haben lange über das Für und Wider der eingetragenen Lebenspartnerschaft diskutiert und nun beschlossen, dass wir es gern wagen wollen, auch wenn das Modell leider noch nicht ganz ausgereift ist :wacko: .
Das Problem ist jedoch, dass sie in einem evangelischen Krankenhaus arbeitet und sich schriftlich verpflichtet hat, den Regeln der evgl. Kirche entsprechend zu leben. Solange sie "inoffiziell" mit einer Frau zusammen lebt (das ist auch diversen Leuten dort bekannt), ist alles kein Problem und wird großmütig (...) geduldet. Sollte sie mich jetzt jedoch "heiraten" und das Ganze offiziell werden, wäre das ein Kündigungsgrund. Sie würde zwar nicht gleich ´rausfliegen, aber sobald jemandem ihre Nase nicht passt oder sie den klitzekleinsten Fehler machen würde, könnte man sie vor die Tür setzen, obwohl sie inzwischen 15 Jahre dort ist - oder sie mit so netten Dingen wie zusätzlichen Diensten ärgern etc...
Hat eine von Euch vielleicht ähnliche Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber (gehabt) oder weiß, ob das überhaupt rechtens ist so? Wäre für Infos sehr dankbar!
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frosch
Beitrag 16.Jun.2006 - 13:33
Beitrag #2


Naschkatze
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hallo,
ich hab zwar von arbeitsrecht nicht so ganz die ahnung aber folgende zwei dinge sind mir beim lesen eingefallen:
erstens sind gerade in der evangelischen kirche die eingetragenen lebenspartnerschaften eben nicht mit einem bann belegt - sonst wären wir ja katholisch. natürlich ist es in einem krankenhaus mit christlicher trägerschaft noch immer etwas kitzlig, aber ich würde nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass das ein problem geben muss. die evangelische kirche erkennt die lebenspartnerschaften an, sieht die hochzeit zwischen mann und frau allerdings als fortwährende besonderheit an. aber auch darüber werden wir schon noch hinweg kommen.
zweitens gibt es doch jetzt so ein tolles antidiskriminierungsgesetz! wenn alle stricke reißen, müsste man sich doch darauf berufen können, oder?
soweit meine gedanken. vielleicht regt es ja noch andere an.
liebe grüße,
frosch
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leslie
Beitrag 16.Jun.2006 - 13:40
Beitrag #3


Miau
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Danke, Frosch, das mit dem Antidiskriminierungsgesetz ist eine gute Idee!!!
Dass die evgl. Kirche die Lebenspartnerschaften akzeptiert, ist wohl wahr - aber die Klinik sieht das leider etwas anders und daher mussten alle (einschließlich der dort arbeitenden Muslime!!!) unterschreiben, dass sie treu nach den Regeln der Diakonie (meine Freundin nennt sie "Hardcore-Christen") leben wird; und die akzeptieren das wohl nicht...
(Ich bin übrigens katholisch und könnte meine kath. Lehrerlaubnis auch verlieren... hab´ aber gehört, dass man das Bistum a) nicht zwingend benachrichtigen muss, es sei denn bei Namensänderung, und dass dann b.) bei Heirat einfach die Begründung "Namensänderung" reicht... Warum muss das alles eigentlich so kompliziert sein? :wacko: ...


edit: ein Smily zuviel...

Der Beitrag wurde von leslie7259 bearbeitet: 16.Jun.2006 - 13:41
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kruemelchen
Beitrag 17.Jun.2006 - 00:13
Beitrag #4


Immer mal wieder...
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Hallo leslie,

erstmal beglückwünsche ich Euch zu Eurem Entschluss. :) Ich denke, es ist, gerade weil die rechtliche Situation einer Lebenspartnerschaft noch so verzwickt ist, ein sehr großer Schritt (vielleicht noch größer, als die Heirat in einer Heterosexuellen Beziehung).


Also ich bin mir ehrlich gesagt nicht so ganz sicher, ob es überhaupt rechtens ist, seine Angestellten soetwas unterschreiben zu lassen. Der Arbeitgeber darf keinen Einfluss nehmen auf das Privatleben! Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist in Deutschland ein durch ein Gesetz geschützter und festgelegter Vertrag - und solche Gesetze muss auch die Kirche akzeptieren.Sie könnten Deine Freundin ja auch nicht entlassen, weil sie einen muslimischen (katholischen, jüdischen) Mann heiratet. Mir fällt in diesem Zusammenhang irgendwie der Art. 1 unseres Grundgesetzes ein...

Klar laufen die Dinge bei der Kirche etwas anders. Dürfen sie aber nicht immer. Gesetze stehen glücklicherweise über der Kirche.
Was sind denn genau diese Regeln der Diakonie? Steht da irgendwo explizit, dass Lebenspartnerschaften verboten sind? Wenn ja wäre das erstens unzulässig (für die Diakonie als Arbeitgeber) und zweitens stünde es im krassen Gegensatz zu den Regelungen der evangelischen Kirche. Denn schließlich kann man sich in der evangelischen Lirche als Homosexuelles Paar segnen lassen. Was ist also nun die Diakonie (oder was will sie sein) - eine eigenständige Institution mit komplett eigenen Grundsätzen oder eine der evangelischen Kirche angegliederte Einrichtung, die sich auch an deren Grundsätze hält?
Letzteres sollte der Fall sein, und dann müsst Ihr Euch überhaupt keine Sorgen machen. Ich an Stelle Deiner Freundin würde im Vorfeld offen ansprechen (Personalrat, Frauenbeauftragte, Mitarbeiterbetreuung), was Ihr vorhabt, und welche Bedenken dabei entstanden sind. Offenheit ist m.E. der beste Weg.

Für mich stellt sich da aber noch eine andere (ganz entscheidende) Frage: Will Deine Freundin (oder willst Du) wirklich für eine Einrichtung/Institution arbeiten, die sich in solchem Maße in mein Privatleben einmischt und mich und die Frau die ich liebe sowie unsere Lebensweise (die ja vom Gesetz her vollkommen okay ist) diskriminiert? Ganz ehrlich: Ich hätte dort (mit diesem Wissen) gar nicht erst angefangen zu arbeiten. Auf gar keinen Fall.


edit: Klammer hat gefehlt

Der Beitrag wurde von kruemelchen bearbeitet: 17.Jun.2006 - 14:41
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rebecca
Beitrag 17.Jun.2006 - 06:34
Beitrag #5


Immer noch gut durch
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rechtlich gesehen stehen die kirchlichen arbeitgeber außerhalb des arbeitsrechtes. dies bedeutet, dass sie ein sonderkündigungsrecht haben in den bereichen, die eng mit religiösen oderr kirchlichen doktrinen zusammenhängen. so dürfen kirchliche instituitionen die zugehörigkeit zu einer religionsgemeinschaft als einstellungskriterium voraussetzen, was in der privaten oder öffentlichen wirtschaft nicht erlaubt ist.

weiterhin können verhaltensbedingte loyalitätsverletzungen zu einer rechtmäßigen verhaltensmäßigen kündigung führen, die in der "freien wirtschaft" nicht zulässig wären. zu den loyalitätsverpflichtungen gehören auch anforderungen des arbeitgebers (kirche) hinsichtlich der persönlichen Lebensführung. so ist auch eine kündigung - der exemplarische fall - bei der wiederverheiratung von geschiedenen in der katholischen kirche rechtens.

der §1 des grundgesetzes beleibt hiervon unberührt, da nach §140 grundgesetz in Verbindung mit §137 der Weimarer Reichsverfassung den kirchen ein selbstbestimmungsrecht eingeräumt wird.

da es hinsichtlich des anti-diskriminierungsgesetzes noch keine rechtssprechung gibt, gehe ich allerdings unter bezug auf obigen sachverhalt von einer weitergeltenden praxis im kirchlichen recht aus.

QUOTE (kruemelchen)
Will Deine Freundin (oder willst Du) wirklich für eine Einrichtung/Institution arbeiten, die sich in solchem Maße in mein Privatleben einmischt

leider gibt es in einigen bereichen und auch orten keine alternativen zu kirchlichen arbeitgebern. so sind in meinem heimatort beide krankenhäuser in kirchlicher trägerschaft.

QUOTE (leslie7259)
Sie würde zwar nicht gleich ´rausfliegen, aber sobald jemandem ihre Nase nicht passt oder sie den klitzekleinsten Fehler machen würde

stimmt. ich wäre diesbezüglich auch vorsichtig. wenn ein arbeitgeber jemanden loswerden will, dann wird er es können. ein grund findet sich immer. dies ist leider fakt

QUOTE (leslie7259)
hab´ aber gehört, dass man das Bistum a) nicht zwingend benachrichtigen muss, es sei denn bei Namensänderung, und dass dann b.) bei Heirat einfach die Begründung "Namensänderung" reicht... Warum muss das alles eigentlich so kompliziert sein

ich wäre an deiner stelle ebenfalls vorsichtig. zwar musst du dein bistum nicht informieren, dennoch kann es durch andere umstände kenntnis davon erhalten. ich weiß nicht, wie es mit den steuerklassen aussieht. aber spätestens hier wäre ein ansatzpunkt. zudem ist eine namensänderung immer ein indiz, dass sich im personenstand etwas geändert hat. in deutschland ist nämlich eine namensänderung der nachnamens nur in wenigen ausnahmefällen möglich. u.a. dann, wenn der nachname zu psychyschen schaden beim träger führen kann.

nachtrag

mein fazit:
ihr beide solltet - so schmerzlich es ist - diesen schritt überlegen. es kann für euch beide neagtive beruflich konsequenzen haben.

die situation deiner freundin hast du ja beschrieben. an deiner stelle würde ich aber auch deine eigene situation als sehr kritisch ansehen.

Der Beitrag wurde von rebecca bearbeitet: 17.Jun.2006 - 06:39
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leslie
Beitrag 17.Jun.2006 - 08:00
Beitrag #6


Miau
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@kruemelchen:
Danke, dass Du Dir Gedanken gemacht hast! Meine Freundin ist schon lange unzufrieden mit ihrem Arbeitgeber, nur leider ist es sehr schwer, etwas anderes zu finden, weil die Krankenhäuser gern nur befristete Verträge für ein Jahr vergeben, und zurzeit hat sie ja einen unbefristeten Vertrag, keinen Schichtdienst und geregelte Arbeitszeiten. Wenn sie etwas Geeignetes finden würde, wäre sie sicher nicht mehr dort. (rebecca hat ja gerade auch erläutert, warum die Kirche sich ggf. nicht an die Gesetze halten muss (ui, das hört sich jetzt krass an, scheint aber leider so zu sein :wacko: )

@rebecca: Danke für Deine ausführlichen Infos! Meine berufliche Situation sehe ich nicht ganz so kritisch, da ich gerade fest eingestellt wurde im Schuldienst und das "Schlimmste", was mir passieren könnte, wäre der Verlust der kirchl. Unterrichtserlaubnis. (An den Steuerklassen ändert sich übrigens nichts...) Das ändert aber nichts daran, dass ich einen festen Arbeitsvertrag habe - dann dürfte ich halt nur keine kath. Religion mehr unterrichten, aber mit dem Rest hat die Kirche ja nichts zu tun, und auf meinen Einstellungsformularen gab es (glaube ich...) sogar die Option "verpartnert" zum Ankreuzen. Wir werden aber in Kürze auch noch zum Rathaus gehen und uns dort eingehend erkundigen. Meine Freundin hat sich auch schon über ein paar Ecken beim Verwaltungsleiter der Klinik erkundigt, wie eine Verpartnerung in ihrer Klinik gehandhabt würde, und da hat man genau das gesagt, was ich schon geschrieben hatte: solange sie nicht in einer Führungsposition ist, wird sie weiter "geduldet", es sei denn, sie lässt sich was zuschulden kommen...
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kruemelchen
Beitrag 17.Jun.2006 - 14:50
Beitrag #7


Immer mal wieder...
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Ich finde diesen Link zu dem Thema sehr passend: http://www.ekd.de/EKD-Texte/2078_empfehlun...aften_2002.html


QUOTE (rebeccader §1 des grundgesetzes beleibt hiervon unberührt @ da nach §140 grundgesetz in Verbindung mit §137 der [URL=http://bundesrecht.juris.de/wrv/art_137.html)
Weimarer Reichsverfassung[/URL] den kirchen ein selbstbestimmungsrecht eingeräumt wird.


Du meinst Artikel 140 und Artikel 137, oder? Das stimmt nicht ganz selbstverständlich muss sich auch die Kirche an geltende Gesetze (insbesondere an das Grundgesetz) halten! Im Artikel 137 der Weimarer Verfassung steht ja: "
Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet.
Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
"

'innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes' ist ja wohl eindeutig. Würde es diesen Passus nicht geben, wäre die Kirche ja ein rechtsfreier Raum, in dem jeder tun und lassen kann, was er will. Narrenfreiheit gewissermaßen. :wacko:


QUOTE (rebecca)
leider gibt es in einigen bereichen und auch orten keine alternativen zu kirchlichen arbeitgebern.

Es wird ja niemand gezwungen, für die Kirche zu arbeiten. Alternativen gibt es immer. Und selbst wenn es wirklich keine gäbe, würde ich in einer solchen Einrichtung nie arbeiten.
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shark
Beitrag 17.Jun.2006 - 15:29
Beitrag #8


Strösenschusselhai
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QUOTE (kruemelchen @ 17.Jun.2006 - 15:50)
Alternativen gibt es immer. Und selbst wenn es wirklich keine gäbe, würde ich in einer solchen Einrichtung nie arbeiten.

Eine solche Aussage hätte ich vor ein paar Jahren vielleicht auch gemacht...Heute arbeite ich in einer Einrichtung der Caritas...Und zwar, weil es eben keine Alternative gab und mir das "Amt für berufliche Eingliederung" enorm im Nacken saß (Alg2).

Meine Arbeitgeberin (röm.-kath. Kirche) weiß auch nichts von meiner Partnerin...Ich brauche für die kommenden Monate diesen Job, um meine Familie ernähren zu können. Die Verantwortung meinen Kindern gegenüber "zwingt" mich dazu, diesen Arbeitsplatz zu behalten...obwohl mir unwohl dabei ist...
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rebecca
Beitrag 17.Jun.2006 - 15:39
Beitrag #9


Immer noch gut durch
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@kruemelchen

artikel 140 des grundgesetzes verweist auf artikel der weimarer rechsverfassung, die mit der einführung des grundgesetzes weiter bestehen bleiben.

den von dir bereit gestellten link finde ich sehr interessant. vor allem, weil es - aus meiner sicht - keine eindeutige stellungnahme gibt. es frei nach dem motto: lebenspartnerschaft ja, aber wenn sie unser eigenes haus berühren (insbesondere die pfarrer und pfarrerinnen) dann müssen wir sehr, sehr vorsichtig sein.

so steht auch in der stellungnahme, dass die kirche durchaus berechtigt ist, aufgrund des kirchlichen selbstbestimmungsrechts ihren mitarbeitern als eine loyalitätsobliegenheit ein verbot des eingehens von Lebenspartnerschaften aufzuerlegen oder auch rechtliche konsequenzen aus dem bestehen solcher partnerschaften zu ziehen.
wenn nun der oder die vorgesetzte etwas gegen eine lebenspartnerschaft hat, dann wird sie diese entweder verbieten oder aber mittel und wege finden, die betreffende person zu schikanieren und ggf. einen kündigungsgrund zu finden. der muss dann natürlich nicht im umstand der lebenspartnerschaft liegen.

ich sehe da eine starke diskrepanz zwischen der gelebten toleranz (segnung von lebenspartnern) und der internen haltung. übrigens zeigt der link auch auf, dass es seitens der ekd keinerlei verpflichtung zur segnung gibt, sondern dies eine freiwillige haltung ist. denn nach wie vor - und dies wird mehrfach betont - steht das leitbild der ehe und der familie (in diesem fall alleinig heterosexuell gemeint) im vordergrund der ekd. insbesondere finde ich den hinweis, dass die lebenspartnerschaft nicht gleichrangig mmit dem leitbild der ehe und der familie zu propagieren ist auch interessant.
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kruemelchen
Beitrag 17.Jun.2006 - 17:40
Beitrag #10


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QUOTE (shark @ 17.Jun.2006 - 16:29)
QUOTE (kruemelchen @ 17.Jun.2006 - 15:50)
Alternativen gibt es immer. Und selbst wenn es wirklich keine gäbe, würde ich in einer solchen Einrichtung nie arbeiten.

Eine solche Aussage hätte ich vor ein paar Jahren vielleicht auch gemacht...Heute arbeite ich in einer Einrichtung der Caritas...Und zwar, weil es eben keine Alternative gab und mir das "Amt für berufliche Eingliederung" enorm im Nacken saß (Alg2).

Meine Arbeitgeberin (röm.-kath. Kirche) weiß auch nichts von meiner Partnerin...Ich brauche für die kommenden Monate diesen Job, um meine Familie ernähren zu können. Die Verantwortung meinen Kindern gegenüber "zwingt" mich dazu, diesen Arbeitsplatz zu behalten...obwohl mir unwohl dabei ist...

Shark, es mag sein, dass ich das etwas anders sehe, weil ich eben keine Familie zu ernähren habe. Wenn ich also eine solche Entscheidung treffe, ist sie weder für meine Kinder (da nicht vorhanden) noch für meine Frau (da sie ihr eigenes Einkommen hat) wichtig. Ich bin froh, diese Unabhängigkeit zu haben. Sicher spielt da auch meine eigene Einstellung zur Kirche eine Rolle. Ich hätte niemals einen Beruf erlernt, bei dem es am Ende auch nur ansatzweise die Möglichkeit gäbe, bei oder für die Kirche arbeiten zu müssen. Ich finde Kirchen nicht besonders vertrauenswürdig (um es mal so auszudrücken).

Wahrscheinlich war es in Deinem Fall wirklich besser, den Job anzunehmen, aber ich verstehe das mit dem ALG II nicht so ganz. Es kann Dich doch niemand zwingen, etwas zu unterschreiben, hinter dem Du nicht stehst.
Wenn ich jetzt z.B. Arbeitslos würde, könnte mich die AA doch nicht zwingen, in die Kirche einzutreten, und nach deren Grundsätzen zu leben, bloß, damit ich dort einen Job bekomme!? Zumindest hat soetwas niemand gemacht, als ich beim Arbeitsamt gearbeitet hab.



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leslie
Beitrag 17.Jun.2006 - 18:58
Beitrag #11


Miau
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So, jetzt muss ich doch mal versuchen, ob ich das mit dem Verlinken auch hinbekomme. Habe nämlich im Internet ein Gerichtsurteil des Landgerichts Düsseldorf gefunden, wo ein Krankenpfleger, angestellt bei der (evgl.) Diakonie, dagegen geklagt hat, dass er keinen erhöhten Ortszuschlag als verpartnerter Angestellter bekam, obwohl bei Angestellten die Regelung gilt, dass sie den erhöhten Ortszuschlag bekommen. Das Gericht hat der Diakonie Recht gegeben mit der Begründung, dass das kirchliche Recht eben nicht dem staatlichen entspricht und dass die Diakonie Recht damit hat, seine Lebenspartnerschaft nicht noch durch einen erhöhten Ortszuschlag zu "belohnen".
Immerhin hat die EKD ja zugestanden, dass sie Lebenspartnerschaften unterstützt - im Gegensatz zur kath. Kirche, die ihre Mitarbeiter sofort kündigen würde (es hat sich dort aber auch noch keine® verpartnert, sodass es noch keine Präzedenzfälle gibt. Da das mit dem Verlinken noch nicht klappt, reiche ich den Link zu dem Gerichtsurteil gleich mal nach...

edit: hmpf, das klappt irgendwie nicht. Jedenfalls war´s ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.01.2006, auch gefunden in Kurzform unter Anwalt-Suchservice.htm
Immerhin ging aus diesem Urteil jedoch hervor, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Verpartnerung nicht gekündigt worden war.
Abgesehen davon haben wir unsere Hochzeit nun doch verschoben, da in meinen Einstellungsbedingungen steht, dass ich zum Einstellungsdatum eine gültige Missio brauche. Die hätte ich dann zwar, aber wenn wir innerhalb dieses Jahres noch heiraten würden, bräuchte ich ja bestimmt nochmal eine neue Missio, um endgültig verbeamtet zu werden - und die bekäme ich ja dann sicher nicht... Also bleiben wir jetzt erstmal verlobt - und aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben... Danke nochmal für all´Eure guten Tipps und Anregungen - wir sind nach wie vor für jeden Hinweis und Tipp dankbar!!!

edit2: rebecca trifft meiner Meinung nach den Nagel (leider :wacko: ) auf den Kopf. Genau so ist es. Und das finde ich sehr, sehr schade!

Der Beitrag wurde von leslie7259 bearbeitet: 17.Jun.2006 - 19:06
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kruemelchen
Beitrag 17.Jun.2006 - 19:08
Beitrag #12


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Was ist denn eine Missio?
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leslie
Beitrag 17.Jun.2006 - 19:16
Beitrag #13


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Die kirchliche Lehrerlaubnis der kath. Kirche. Bei den evgl. heißt das Vocatio...
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kruemelchen
Beitrag 17.Jun.2006 - 19:35
Beitrag #14


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Achs6, Danke für die Erklärung. :)
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kahikatea
Beitrag 17.Jun.2006 - 20:45
Beitrag #15


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leslie, suchst Du dieses Urteil?

http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/recht/en.../sa/0298-05.pdf

"Religiösen Tendenzbetrieben" ist eben Ideologie wichtiger ist als eine Wertschätzung ihrer eigenen Beschäftigten - da hilft wohl wirklich nur Abstand bei der Arbeitssuche.

Der Beitrag wurde von kahikatea bearbeitet: 17.Jun.2006 - 20:46
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leslie
Beitrag 17.Jun.2006 - 21:19
Beitrag #16


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danke, kahikatea, genau das war´s, was ich suchte!!!
wenn mir irgendwann noch jemand erklärt, wie ich selbst links hier einfügen kann, freue ich mich riesig... abgesehen davon, dass ich diesen link irgendwie nicht wiedergefunden habe...
Der Ausdruck "Religiöse Tendenzbetriebe" ist mir auch erstmal im Halse stecken geblieben... Unser Problem ist eben, dass meine Freundin im Oktober seit 15 Jahren bei dem Laden arbeitet und damit quasi "unkündbar" wäre - wenn sie nicht plötzlich beschlossen hätte, ihrer Liebe auch offiziell Ausdruck zu verleihen.

edit: Farbe...

Der Beitrag wurde von leslie7259 bearbeitet: 17.Jun.2006 - 21:20
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regenbogen
Beitrag 17.Jun.2006 - 21:24
Beitrag #17


a.D.
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QUOTE (leslie7259 @ 17.Jun.2006 - 22:19)
wenn mir irgendwann noch jemand erklärt, wie ich selbst links hier einfügen kann, freue ich mich riesig...

@leslie, probier mal so:
- Klick auf den http://-Button über dem Textfeld, in das du deinen Beitrag eingibst.
- In das sich nun öffnende kleine Fenster gib die URL (Internetadresse) ein (z.B. http://www.amazon.de). Am sichersten ist es (vor allem bei langen Adressen), wenn du sie aus deinem Adressenfenster kopierst.
- Klick auf "OK"
- Dort, wo “My Website” bzw. "Titel der Website" steht, gib einen Titel für deinen Link ein (z.B. “Amazon” oder "hier klicken").
- Noch einmal "OK" anklicken – fertig ist der Link.
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leslie
Beitrag 17.Jun.2006 - 21:32
Beitrag #18


Miau
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@regenbogen: Danke für die schnelle Hilfe! - hab´ sowas noch nie gemacht - gerade hat kahikatea freundlicherweise ja ausgeholfen - werde es aber sicher in Zukunft brauchen! Nochmals DANKE also!

edit: schon wieder Farbe... :wacko:

Der Beitrag wurde von leslie7259 bearbeitet: 17.Jun.2006 - 21:39
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shark
Beitrag 18.Jun.2006 - 16:41
Beitrag #19


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QUOTE (kruemelchen @ 17.Jun.2006 - 18:40)
QUOTE (shark @ 17.Jun.2006 - 16:29)
QUOTE (kruemelchen @ 17.Jun.2006 - 15:50)
Alternativen gibt es immer. Und selbst wenn es wirklich keine gäbe, würde ich in einer solchen Einrichtung nie arbeiten.

Eine solche Aussage hätte ich vor ein paar Jahren vielleicht auch gemacht...Heute arbeite ich in einer Einrichtung der Caritas...Und zwar, weil es eben keine Alternative gab und mir das "Amt für berufliche Eingliederung" enorm im Nacken saß (Alg2).

Meine Arbeitgeberin (röm.-kath. Kirche) weiß auch nichts von meiner Partnerin...Ich brauche für die kommenden Monate diesen Job, um meine Familie ernähren zu können. Die Verantwortung meinen Kindern gegenüber "zwingt" mich dazu, diesen Arbeitsplatz zu behalten...obwohl mir unwohl dabei ist...

Shark, es mag sein, dass ich das etwas anders sehe, weil ich eben keine Familie zu ernähren habe. Wenn ich also eine solche Entscheidung treffe, ist sie weder für meine Kinder (da nicht vorhanden) noch für meine Frau (da sie ihr eigenes Einkommen hat) wichtig. Ich bin froh, diese Unabhängigkeit zu haben. Sicher spielt da auch meine eigene Einstellung zur Kirche eine Rolle. Ich hätte niemals einen Beruf erlernt, bei dem es am Ende auch nur ansatzweise die Möglichkeit gäbe, bei oder für die Kirche arbeiten zu müssen. Ich finde Kirchen nicht besonders vertrauenswürdig (um es mal so auszudrücken).

Wahrscheinlich war es in Deinem Fall wirklich besser, den Job anzunehmen, aber ich verstehe das mit dem ALG II nicht so ganz. Es kann Dich doch niemand zwingen, etwas zu unterschreiben, hinter dem Du nicht stehst.
Wenn ich jetzt z.B. Arbeitslos würde, könnte mich die AA doch nicht zwingen, in die Kirche einzutreten, und nach deren Grundsätzen zu leben, bloß, damit ich dort einen Job bekomme!? Zumindest hat soetwas niemand gemacht, als ich beim Arbeitsamt gearbeitet hab.

Nein, natürlich nicht...aber ich hatte einfach nur die Wahl zwischen einer Arbeit, die ich gerne mache und die sich mit der Verantwortung für meine Kinder vereinbaren lässt und der Perspektive, immer wieder gefragt zu werden, weshalb ich denn nicht von 13 bis 20 Uhr bei Aldi hinter der Kasse sitzen will...denn "wollen" darf ich gar nichts, solange ich von Mitteln aus staatlichen Töpfen abhängig bin...Der Zwang seitens des AfbE ist riesig und die Sanktionen auch - und es ist eben von amtlicher Seite sowohl mir als auch meinen Kindern zumutbar, dass ich zu Zeiten arbeite, zu welchen sie nicht in der Schule sind. Mir aber ist wichtig, für die Mädels dazusein, ...nicht nur abends für 2 Stunden. Und diesbezüglich sind die Arbeitszeiten in der Einrichtung der Caritas einfach ideal (auch wegen der Schulferien).

Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 18.Jun.2006 - 16:43
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Co-Mom
Beitrag 18.Jun.2006 - 20:22
Beitrag #20


Naschkatze
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Ich finde es grundsätzlich nicht so schlimm, daß Tendenzbetriebe, was ja nicht nur die Kirchen sind, einige Sondererwartungen an ihre Angestellten stellen dürfen. Angenommen, dieses Forum hier wäre ein wirtschaftliches Unternehmen und die Moderatorinnen Arbeitnehmerinnen, könnte ich es schon verstehen, wenn von Betreiberseite eine lesbische Orientierung der Angestellten gewünscht wäre und bei Bekanntwerden einer heterosexuellen Ehe das Arbeitsverhältnis beendet würde.

Bei den Kirchen ist aber das Problem, daß sie in manchen Gegenden den ganzen sozialen Sektor, nicht nur religiöse Bereiche, beherrschen und auch Träger von Institutionen sind, deren Arbeitsfeld nicht zum Verkündigungsdienst gehört. Daß eine katholische Religionslehrerin oder ein Priester auch so leben sollten, wie die Lehre, die sie verkünden müssen, kann ich noch verstehen, aber warum eine OP-Schwester oder ein Narkosearzt das müssen, ist mir ein Rätsel. Außerdem bildet der Staat ja eine Menge Leute für die soziale Arbeit aus, dann sollte er zumindest für eine ausgewogene Verteilung der Arbeitsplätze sorgen. Ich habe als Sozialpädagogin in Bayern bei gut 80% aller freiwerdenden Arbeitsplätze absolut null Chancen, und das, obwohl bei meiner Ausbildung im Gegensatz zur Pfarrersausbildung Religion überhaupt nicht dazugehörte.

Es gibt übrigens inzwischen schon Fälle, wo die Arbeitsämter Konfessionsfreiheit als selbstverschuldete Vermittlungsblockade gewertet und Leistungen eingekürzt haben sollen. Bei nichtreligiösen Berufen, wohlgemerkt. :blink:

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