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> Kündigungsgrund Lebenspartnerschaft?, Ist das rechtens?
kruemelchen
Beitrag 18.Jun.2006 - 20:54
Beitrag #21


Immer mal wieder...
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QUOTE (Co-Mom @ 18.Jun.2006 - 21:22)

Es gibt übrigens inzwischen schon Fälle, wo die Arbeitsämter Konfessionsfreiheit als selbstverschuldete Vermittlungsblockade gewertet und Leistungen eingekürzt haben sollen. Bei nichtreligiösen Berufen, wohlgemerkt. :blink:

Das kann ich mir nicht vorstellen. Hast Du da mal ein Beispiel?
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Co-Mom
Beitrag 18.Jun.2006 - 21:21
Beitrag #22


Naschkatze
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QUOTE (kruemelchen @ 18.Jun.2006 - 20:54)
QUOTE (Co-Mom @ 18.Jun.2006 - 21:22)

Es gibt übrigens inzwischen schon Fälle, wo die Arbeitsämter Konfessionsfreiheit als selbstverschuldete Vermittlungsblockade gewertet und Leistungen eingekürzt haben sollen. Bei nichtreligiösen Berufen, wohlgemerkt.  :blink:

Das kann ich mir nicht vorstellen. Hast Du da mal ein Beispiel?

Der Fall an den ich dachte, ist aus einer internen Mailingliste, auf die ich nicht verlinken kann. Aber nicht ganz unähnlich ist folgender Fall: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/Re...644.php?navid=1


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kruemelchen
Beitrag 20.Jun.2006 - 01:57
Beitrag #23


Immer mal wieder...
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Danke für den Link.
Aber der Fall ist ja wohl ein bisschen anders gelagert. Es ist ein 'religiöser' Beruf. Und die Frau hat mit Ihrem Arbeitsvertrag bei der Caritas unterschrieben, dass sie nach den Grundsätzen der kath. Kirche lebt, etc. Dann ist sie aus der Kirche ausgetreten - hat also den Vertrag gebrochen. Da ist es ja logisch, Dass sie gekündigt wird. Das ist genauso, als wäre sie einfach ohne Entschuldigung nicht zur Arbeit erschienen oder hätte sonst irgendwas vertragswiedriges getan. Demzufolge hat sie die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt und als logische Konsequenz daraus auch keinen Anspruch auf ALG, bzw. eine Sperrzeit (ich sag ja, selbst Schuld, wer so einen Vertrag überhaupt unterschreibt).

Anders ist es, wenn jemand z.B. konfessionslos ist, und einen Job bei der Caritas angeboten bekommt - unter der Bedingung, in die Kirche einzutreten und nach deren Grundsätzen zu leben - ich habe, wie gesagt, eine Weile beim Arbeitsamt gearbeitet, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das jemand verlangen kann. Wenn jemand als Katholik mit einer konfessionslosen Frau verheiratet ist, und der potentzielle Arbeitgeber nur eine Ehe mit einer Katholischen Frau akzeptiert (dies also als Einstellungskriterium ansetzt), kann die AA ja auch nicht verlangen, dass er/sie sich scheiden lässt, oder!? :gruebel:
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Oldie
Beitrag 20.Jun.2006 - 06:36
Beitrag #24


multifunktionales Blond(s)chen
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Vorsicht, Vorsicht mit der kath. Kirche!
Ich kenne einen Fall aus meinem Bekanntenkreis, da hat die Frau einen geschiedenen Mann geheiratet und auch noch ein uneheliches Kind bekommen.
Daraufhin hat ihr der kath. Arbeitgeber gekündigt und ein Zeugnis geschrieben, dass sie für den "kirchlichen Dienst" nicht geeignet sei.Sie ging vors Arbeitsgericht. Bekam Recht, eine Abfindung usw. Aber: Das Zeugnis musste nur abgeändert werden, dass sie für einen katholischen kirchlichen Dienst nicht geeignet sei.[B. Das ist so. Sie durfte dann von keiner katholisch -kirchlich getragenen Institution eingestellt werden.
Heute ist sie evangelisch, da ihr die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche wichtig ist und hat keine Probleme mehr
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Co-Mom
Beitrag 20.Jun.2006 - 08:08
Beitrag #25


Naschkatze
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QUOTE (kruemelchen @ 20.Jun.2006 - 01:57)
Danke für den Link.
Aber der Fall ist ja wohl ein bisschen anders gelagert. Es ist ein 'religiöser' Beruf. Und die Frau hat mit Ihrem Arbeitsvertrag bei der Caritas unterschrieben, dass sie nach den Grundsätzen der kath. Kirche lebt, etc. Dann ist sie aus der Kirche ausgetreten - hat also den Vertrag gebrochen. Da ist es ja logisch, Dass sie gekündigt wird. Das ist genauso, als wäre sie einfach ohne Entschuldigung nicht zur Arbeit erschienen oder hätte sonst irgendwas vertragswiedriges getan. Demzufolge hat sie die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt und als logische Konsequenz daraus auch keinen Anspruch auf ALG, bzw. eine Sperrzeit (ich sag ja, selbst Schuld, wer so einen Vertrag überhaupt unterschreibt).

Das sehe ich ein wenig anders. Erstens kann ich nirgendwo einen religiösen Beruf erkennen. Und zweitens ist es vielleicht logisch, daß man seinen Job verliert, wenn man bei einem Kirchenträger arbeitet und aus der Kirche austritt, aber da es sich bei einem Kirchenaustritt sowohl um ein Grundrecht handelt, als auch um ein Verhalten, das im normalen Arbeitsrecht niemand als nachlässig, unseriös, unzuverlässig erachten würde, darf das keine Sanktionen vom Staat nach sich ziehen. Ich bin der Meinung, daß der Staat so ein Verhalten auffangen müßte oder ersatzweise den Kirchen zwar erlauben sollte, derartige Mitarbeitern zu kündigen, dafür aber dann das ALG zu übernehmen.

Der andere Fall betraf einen arbeitslosen, konfessionsfreien Erzieher, der vom Arbeitsamt dazu gedrängt und genötigt wurde, wieder in die Kirche einzutreten, er müsse ja deswegen die Religion nicht praktizieren, sei aber besser vermittelbar und die Bereitschaft, alles zu tun, um eine Anstellung zu finden, sei Voraussetzung für die Leistungen. Der Mann hat sich an einen der humanistischen Verbände gewandt, in dem wir Mitglied sind.

Der Beitrag wurde von Co-Mom bearbeitet: 20.Jun.2006 - 08:10
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