lesbenforen.de

Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

> Bitte beachten

Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.

Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.


Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

 
Reply to this topicStart new topic
> Welcher Familienstand in Bewerbung?, Verheiratet oder verpartnert?
Schlummi
Beitrag 21.Jan.2017 - 21:19
Beitrag #1


Suppenköchin
*******

Gruppe: Members
Beiträge: 149
Userin seit: 27.03.2005
Userinnen-Nr.: 1.411



Hallo ihr Lieben!

Seit einigen Jahren bin ich mal wieder in der Situation, dass ich Bewerbungen schreiben muss bzw. möchte. Seit 1,5 Jahren bin ich mit meiner Frau verheiratet, was bei der letzten Bewerbung noch nicht der Fall war. Aber welchen Familienstand gebe ich jetzt in der Bewerbung an? Wenn ich verheiratet schreibe, ist das ja rein rechtlich gesehen nicht ganz korrekt. Also lieber den Begriff "eingetragene Lebenspartnerschaft" wählen? Dies hätte den Vorteil, dass der zukünftige Arbeitgeber direkt Bescheid weiß und sollte er ein Problem damit haben, kann man den Job schon vor der Einstellung abhaken.

Mir geht es keinesfalls darum, meine Lebenspartnerschaft zu verheimlichen, schließlich gehen meine Frau und ich immer sehr offen damit um. Ich bin mir nur gerade unsicher, welche Bezeichnung am Besten wäre. Welche Erfahrungen habt ihr bisher gemacht bzw. was würdet ihr in eurer Bewerbung angeben?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
McLeod
Beitrag 21.Jan.2017 - 21:31
Beitrag #2


mensch.
************

Gruppe: Members
Beiträge: 6.498
Userin seit: 29.03.2006
Userinnen-Nr.: 2.777



Inwiefern ist "verheiratet" nicht korrekt? Ich weiß um die Instrumentalisierung dieses Begriffs. Meines Wissens ist er für beides in formalen Formularen des Staates nutzbar, genau dann, wenn es keinen Unterschied mehr macht. Nur bei Steuer-, Adoptions- und einigen Ecken des Beamtenrechts gibt es noch Unterschiede. Und dann werden die Optionen "Ehe" oder "eingetr. Lebenspartnerschaft" angeboten,nicht "verheiratet" und "verpartnert"... Soweit ich es mitbekomme. Heirat ist ein viel älteres Wort, als Ehe. Ehe entstand mit der Zivilehe, also der Möglichkeit zusätzlich zur Kirche auch eine staatliche Rechtsform zu wählen. Früher, ich vermute vor 1800und, galt die kirchliche Heirat auch für das Herzogtum, das Königreich usw., weil Bistümer und Gemeinden Teil des politischen Gemeinwesens waren. Sie Gemeinden/Klöster führten die Listen und Register. Verwaltung in Schriftform kam so a. mit Preußen. Alles unter Vorbehalt meiner eingerosteten und geschichtlich nie ganz sattelfesten Schulbildung.

Ich weiß, dass es auch von schwul/lesbischen Initiativen so behauptet wird: Verpartnern ungleich Heiraten. Dabei müsste es meines Erachtens Verpartnerung ungleich Eheschließung heißen.

Ich würde verheiratet schreiben, wenn ich auf die Gleichstellung hinwirken will, um mein Selbstverständnis auszudrücken. Und verpartnert, wenn ich die himmelschreiende Ungerechtigkeit der Ungleichstellung thematisieren / implizieren möchte. Oder wenn es mir wichtig ist, dass mein/e zukünftige/r Arbeitgeber/in gleich weiß, was Sache ist. Als Prüfstein der Firmenphilosophie und der Kultur des Miteinanders dort.

(IMG:style_emoticons/default/wink.gif) McLeod
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dietutwas
Beitrag 21.Jan.2017 - 22:02
Beitrag #3


Gut durch
************

Gruppe: Members
Beiträge: 1.417
Userin seit: 28.05.2011
Userinnen-Nr.: 7.850



mh, ich bin da jetzt etwas raus, aus der Bewerbungsgeschichte, aber ist das nicht die Stelle, wo es ungefähr so aussieht: (IMG:style_emoticons/default/gruebel.gif)

Name: Bunt

Vorname: Ziemlich-Bunt

Geboren: lange vor ihrer Zeit

Verheiratet: ja/nein/geschieden hier würde ich einfach folgende Variante wählen

Verheiratet / in eingetragener Lebenspartnerschaft: Ja

kann sich das dann ja aussuchen oder bei unglaublicher Neugierde nachfragen (IMG:style_emoticons/default/rolleyes.gif)


falsche Taste mit sehr viel Enthusiasmus gedrückt

Der Beitrag wurde von dietutwas bearbeitet: 21.Jan.2017 - 22:12
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ronia
Beitrag 18.Jun.2022 - 10:04
Beitrag #4


Vorspeisenexpertin
*****

Gruppe: Gesperrt
Beiträge: 53
Userin seit: 02.06.2022
Userinnen-Nr.: 10.289



Ich würde immer ledig/singel reinschreiben. Ich denke einige verstehen das auch ganz richtig als Ablehnung der Kirche und kirchlichen Weltanschauung(en). Ehe und Taufe an Kindern und Behinderten oder senilen Menschen sollte als Körperverletzung
und Verletzung des Rechts auf Religionsfreiheit behandelt werden. Kirchenaustrittsgebühr ist den Betroffenen
zurück zu zahlen. Die Kirchenleute haben genug und satt Geld dafür.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucherinnen lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Userinnen: 0)
0 Userinnen:

 



Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 31.10.2024 - 04:12