Mal ne Frage |
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Mal ne Frage |
24.Jan.2007 - 23:00
Beitrag
#1
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Kleines Mäuschen Gruppe: Members Beiträge: 2.740 Userin seit: 18.10.2004 Userinnen-Nr.: 623 |
Ich habe da mal eine wichtige Frage.
Ich schaue gerade Woman love Woman und das bringt mich ein wenig ins grübeln. Ich meine wenn mir mal was passiert, bekommt meine Freundin gar keine Informationen darüber ohne das ein Angehöriger bei ihr ist. Das wäre graulig, nur weil sie nicht offiziell meine Frau auf einem Stück Papier. Habt ihr auch schon mal darüber nachgedacht? Wie habt ihr denn das geregelt. Habe gehört es gibt da ein Schreiben, aber ich habe keine Ahnung wie das heißt. Brauche da mal eure Hilfe. Danke schon mal für die Hilfe. :blumen2: |
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24.Jan.2007 - 23:09
Beitrag
#2
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community managsie Gruppe: Admin Beiträge: 2.883 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 6 |
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24.Jan.2007 - 23:15
Beitrag
#3
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Kleines Mäuschen Gruppe: Members Beiträge: 2.740 Userin seit: 18.10.2004 Userinnen-Nr.: 623 |
Ups hatte ich gar nicht gesehen.
Danke für den Link. :blumen2: :blumen2: :blumen2: |
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24.Jan.2007 - 23:16
Beitrag
#4
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community managsie Gruppe: Admin Beiträge: 2.883 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 6 |
gern geschehn :)
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25.Jan.2007 - 12:20
Beitrag
#5
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mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Hallo Babymaus,
Du suchst vermutlich die "Patientenverfügung". Vieles ist längst notariell regelbar, was das Lebenspartnerschaftsgesetz dann als "neu" eingeführt hat. Jeder Mensch kann schriftlich festhalten, wer im Falle eines Falles über medizinische Maßnahmen entscheiden kann und wemgegenüber die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben wird. Reicht Dir das als Auskunft? McLeod |
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25.Jan.2007 - 14:07
Beitrag
#6
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Salzstreuerin Gruppe: Members Beiträge: 77 Userin seit: 04.01.2007 Userinnen-Nr.: 3.922 |
Hallo Babymaus,
aus eigener Erfahrung muss ich dir leider sagen, dass es nicht so einfach ist, von wegen einen Schrieb aufsetzen: ich will, dass der und der informiert wird und der und der nicht. Nicht verheirate Partner sind immer die Dummen. Wenn du jetzt einen Schrieb aufsetzt und deine Eltern dann aber plötzlich sagen: nein, ich will nicht, dass Informationen an diese Person raus gehen und sich irgendeinen dämlichen Grund dafür einfallen lassen, guckt die andere in die Röhre. Es wäre also gut, von vornherein auch das Einverständnis deiner nächsten Angehörigen einzuholen, was dich allerdings immer noch ncht davor schützt, dass es im Ernstfall doch anders kommt, als du es dir gewünscht hast. Da hilft nur eins: heiraten. Liebe Grüße Antje |
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25.Jan.2007 - 18:44
Beitrag
#7
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mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Hallo Antje,
woher hast Du diese Informationen? Patientenverfügungen & entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für benannte Personen sind nichts, was auf die homosexuelle Hälfte ;o) der Welt beschränkt ist und was Verwandte mal eben so für nichtig erklären können. Üblicherweise gehen sie mit einem Notarbesuch einher. PS: Viele Versicherungstypen gehen einher mit einer Einwilligung zur Schweigepflichtentbindung. Da muß also nicht mal ein emotionales Band bestehen. ;) McLeod |
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27.Jan.2007 - 10:36
Beitrag
#8
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Salzstreuerin Gruppe: Members Beiträge: 77 Userin seit: 04.01.2007 Userinnen-Nr.: 3.922 |
Hallo,
das war gar nicht erin auf homosexuelle Beziehungen bezogen. Ich habe das aus erster Hand am eigenen Leib erfahren. Meine Freundin hatte sowohl eine Patientenverfügung, als auch einen Schrieb aufgesetzt, der den Arzt von der Schweigepflicht mir gegenüber entbindet und beides war beim Notar. Als dann der Ernstfall eintrat, waren erst mal alle Rechte bei den nächsten Verwandten (hier: den Eltern) und sie hing sowohl an Maschinen und ich wurde völlig ausgeschlossen, weil ihre Eltern der Meinung waren, Besuche meinerseits würden ihr Schaden. Ich musste dann Einspruch dagegen einklegen usw., aber die Mühlen der Justiz mahlten mal wieder zu langsam. Ich wollte damit nicht dagen, das das immer so ist. Ich wollte nur auf die Gefaht hin weisen und dass man sich vielleicht vorher mit den nächsten Verwandten über solche Dinge unterhalten sollte. Gruß Antje |
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27.Jan.2007 - 13:24
Beitrag
#9
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Strösenschusselhai Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 |
Da wundere ich mich aber schon.... :gruebel: eine notariell beglaubigte Willensbekundung einer Patientin wird zugunsten der Interessen der Angehörigen vernachlässigt? Das habe ich noch nie gehört... Und es ist mir unbegreiflich, dass Du, um die Rechte Deiner Freundin wahren zu können, die "Mühlen der Justiz" bemühen musstest.... Es ist im Interesse jeder Klinik, sich nicht anfechtbar zu machen gegen die Ansprüche der PatientInnen.
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27.Jan.2007 - 13:32
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#10
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Strøse Gruppe: Admin Beiträge: 10.010 Userin seit: 27.08.2004 Userinnen-Nr.: 166 |
Wann war denn das und welcher Krankenhausträger erlaubt sich derartiges?
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27.Jan.2007 - 14:28
Beitrag
#11
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Salzstreuerin Gruppe: Members Beiträge: 77 Userin seit: 04.01.2007 Userinnen-Nr.: 3.922 |
Das ganze ist passiert im Jahre 2005.
Meine Frunedin hatte eien Tumor und war selbst nicht merh Entscheidungsfähig als man sie ins Kankenhaus brachte. Ihr größter Wunsch war es, zu hause zu sterben und da haben die Eltern sich geweigert und alles anfechten und für nichtig erkläüren lassen, was sie im vorhinein verfügt hatte. Da ich sie nach hause holen wolle, haben sie mir dann letzten Endes ein Besuchsverbot erteilen lassen, weil ise der Meinnug waren, ich könnte sie aus dem KH "entführen". Begründet haben ihre Eltern die Aufhebungen der Bestimmungen damit, das sie zu dieser Zeit schon nicht mer im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war, obwohl das schwachsinnig ist. |
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27.Jan.2007 - 14:30
Beitrag
#12
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Strøse Gruppe: Admin Beiträge: 10.010 Userin seit: 27.08.2004 Userinnen-Nr.: 166 |
Das ist ja ungeheuerlich.
:o Tut mir sehr leid - und ist in keiner Weise nachvollziehbar. :troest: |
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27.Jan.2007 - 16:09
Beitrag
#13
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Mama Maus Gruppe: Members Beiträge: 8.982 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 78 |
*anschließ* Es tut mir so leid! :troest: |
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27.Jan.2007 - 16:52
Beitrag
#14
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zartbesaitete Vollzeitkölnerin Gruppe: Members Beiträge: 2.788 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 16 |
Ich bin fassungslos.
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27.Jan.2007 - 19:26
Beitrag
#15
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°~Fleckenzwergin~° Gruppe: Members Beiträge: 3.523 Userin seit: 21.07.2006 Userinnen-Nr.: 3.246 |
Unfaßbar. :(
Wie konnten die so einfach das Argument "Nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte" geltend machen? |
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27.Jan.2007 - 20:46
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#16
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Naschkatze Gruppe: Members Beiträge: 407 Userin seit: 29.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.540 |
Hallo Antje, ich bin auch entsetzt. Aber es hätte aber in Eurem Fall gar nichts geholfen, mit den Angehörigen zu reden. Um solchen tragischen und hoffentlich seltenen Fällen vorzubeugen, wäre wohl ein persönliches Hinterlegen einer notariellen Vollmacht bei einem Vormundschaftsgericht am besten und zusätzlich auch bei einem Arzt des Vertrauens, am besten einem, der einen lange kennt. Auf diese Weise hat man kompetente Zeugen für die Geschäftsfähigkeit und die Gültigkeit der Vollmacht kann nicht so einfach angefochten werden. Obwohl eigentlich schon alleine die Ausfertigung einer Urkunde durch den Notar als ein Beweis für Geschäftsfähigkeit gilt - aber ein Arzt ist da sicher ein noch besserer Zeuge. Wenn allerdings die "Gegenseite" auch kompetente Zeugen aufwartet, die anderes aussagen, ist es schwer. Aber das ist ein Problem, vor dem auch Ehepaare überhaupt nicht sicher sind oder Eltern, die wirklich im Sinne ihrer Kinder handeln, bzw. Kinder, die im Sinne ihrer Eltern handeln und auch deren Vollmacht haben. Jeder kann so etwas anfechten (z.B. das Krankenhaus, das anders behandeln will als der Ehepartner es erlaubt) und dann entscheidet das Gericht. Das muß nicht immer gut, also im Sinne des Patienten, ausgehen. Das sind schreckliche Einzelfälle, aber nichts, wo es Homosexuelle und Unverheiratete weniger Rechte haben als alle anderen auch. Oder hast Du den Eindruck gehabt, daß sie Dir, wärest Du ein männlicher Partner Deiner Freundin gewesen, die Vollmacht nicht entzogen hätten? War sie überhaupt notariell? (Eine notarielle Vollmacht kann nämlich nur durch einen vom Gericht eingesetzten Betreuer aufgehoben werden, wenn dieser Ungültigkeit oder Mißbrauch feststellt. Vom Gericht selber nicht.) |
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27.Jan.2007 - 20:53
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#17
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Naschkatze Gruppe: Members Beiträge: 407 Userin seit: 29.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.540 |
Ja, sie wenden sich deswegen meist direkt an ein Vormundschaftsgericht und erwirken einen Beschluß für eine andere Betreuung, die in ihrem Sinne handelt. Das hat dann eine fatale Doppelwirkung: Die KLinik hat sich abgesichert durch das Gericht, das Gericht wiederum erachtet die Aussagen einer Klinik im Eilfall als fachlich kompetent und hat sich damit selber abgesichert. Da kann oft nur noch ein erfahrener Patientenrechtsanwalt und das Hinzuziehen der Medien helfen. :( Aber wer hat schon dafür die Kraft in solchen Situationen? |
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27.Jan.2007 - 20:58
Beitrag
#18
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Strösenschusselhai Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 |
Du meinst, die Klinik wollte sie unbedingt dabehalten? Das hatte ich anders verstanden.... ich dachte, die Eltern wollten das. Aber wenn auch das medizinische Personal darin verwickelt war...ja, dann ergibt das durchaus Sinn....Und Du hast recht: wer schafft es schon, in einer solchen Lage kühlen Kopf zu bewahren....Doppelt hinterlistig ist das.... :(
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28.Jan.2007 - 08:38
Beitrag
#19
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°~Fleckenzwergin~° Gruppe: Members Beiträge: 3.523 Userin seit: 21.07.2006 Userinnen-Nr.: 3.246 |
Besuchsverbot (trotz notariell beglaubigter Verfügung? Gehe ich mal von aus, das eine solche vorhanden war) ist ziemlich arg - vor allem wenn dieses Verbot ungerechtfertigt ausgesprochen wurde. Gleichwohl es Ermessenssache des Krankenhauses ist, wie ich mir vorstellen kann, muß ein Grund vorliegen, dieses auszusprechen, oder?
Hast Du ihnen einen solchen Grund gegeben, Antje - oder mag auch das Willkür des Personals oder gar der Eltern gewesen sein? Der Beitrag wurde von Corinna Mirja bearbeitet: 28.Jan.2007 - 08:48 |
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28.Jan.2007 - 11:58
Beitrag
#20
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Mama Maus Gruppe: Members Beiträge: 8.982 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 78 |
So wie ich es verstanden hatte, wollten die Eltern eben, dass die Tochter im KH stirbt .. evtl. hofften sie(??). Und sie hatten wohl Angst (das war wohl der Grund) dass Antje die Tochter entführen würde, um ihr den letzten Wunsch, zu Hause zu sterben.. zu erfüllen. Mir ist es schleierhaft, wie man den letzten Wunsch einer sterbenden Person derart missachten kann & so wenig um das wohlergehen in den letzten Stunden besorgt sein kann... v.a. wenn man vorgibt diese Person zu lieben! Ausser eben die Eltern hofften auf eine Wunderheilung? Oder sie konnten sie nicht gehen lassen .. aber alles Spekualtionen meinerseits & wohl nicht das Thema! Ich finde es einfach nur tragisch & unverständlich somit beiden Seiten die Chance auf Abschied genommen zu haben! Liebe Grüsse Mausi |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.11.2024 - 10:11 |