Welcher Familienstand in Bewerbung?, Verheiratet oder verpartnert? |
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Welcher Familienstand in Bewerbung?, Verheiratet oder verpartnert? |
21.Jan.2017 - 21:19
Beitrag
#1
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Suppenköchin Gruppe: Members Beiträge: 149 Userin seit: 27.03.2005 Userinnen-Nr.: 1.411 |
Hallo ihr Lieben!
Seit einigen Jahren bin ich mal wieder in der Situation, dass ich Bewerbungen schreiben muss bzw. möchte. Seit 1,5 Jahren bin ich mit meiner Frau verheiratet, was bei der letzten Bewerbung noch nicht der Fall war. Aber welchen Familienstand gebe ich jetzt in der Bewerbung an? Wenn ich verheiratet schreibe, ist das ja rein rechtlich gesehen nicht ganz korrekt. Also lieber den Begriff "eingetragene Lebenspartnerschaft" wählen? Dies hätte den Vorteil, dass der zukünftige Arbeitgeber direkt Bescheid weiß und sollte er ein Problem damit haben, kann man den Job schon vor der Einstellung abhaken. Mir geht es keinesfalls darum, meine Lebenspartnerschaft zu verheimlichen, schließlich gehen meine Frau und ich immer sehr offen damit um. Ich bin mir nur gerade unsicher, welche Bezeichnung am Besten wäre. Welche Erfahrungen habt ihr bisher gemacht bzw. was würdet ihr in eurer Bewerbung angeben? |
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21.Jan.2017 - 21:31
Beitrag
#2
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mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Inwiefern ist "verheiratet" nicht korrekt? Ich weiß um die Instrumentalisierung dieses Begriffs. Meines Wissens ist er für beides in formalen Formularen des Staates nutzbar, genau dann, wenn es keinen Unterschied mehr macht. Nur bei Steuer-, Adoptions- und einigen Ecken des Beamtenrechts gibt es noch Unterschiede. Und dann werden die Optionen "Ehe" oder "eingetr. Lebenspartnerschaft" angeboten,nicht "verheiratet" und "verpartnert"... Soweit ich es mitbekomme. Heirat ist ein viel älteres Wort, als Ehe. Ehe entstand mit der Zivilehe, also der Möglichkeit zusätzlich zur Kirche auch eine staatliche Rechtsform zu wählen. Früher, ich vermute vor 1800und, galt die kirchliche Heirat auch für das Herzogtum, das Königreich usw., weil Bistümer und Gemeinden Teil des politischen Gemeinwesens waren. Sie Gemeinden/Klöster führten die Listen und Register. Verwaltung in Schriftform kam so a. mit Preußen. Alles unter Vorbehalt meiner eingerosteten und geschichtlich nie ganz sattelfesten Schulbildung.
Ich weiß, dass es auch von schwul/lesbischen Initiativen so behauptet wird: Verpartnern ungleich Heiraten. Dabei müsste es meines Erachtens Verpartnerung ungleich Eheschließung heißen. Ich würde verheiratet schreiben, wenn ich auf die Gleichstellung hinwirken will, um mein Selbstverständnis auszudrücken. Und verpartnert, wenn ich die himmelschreiende Ungerechtigkeit der Ungleichstellung thematisieren / implizieren möchte. Oder wenn es mir wichtig ist, dass mein/e zukünftige/r Arbeitgeber/in gleich weiß, was Sache ist. Als Prüfstein der Firmenphilosophie und der Kultur des Miteinanders dort. (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) McLeod |
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21.Jan.2017 - 22:02
Beitrag
#3
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Gut durch Gruppe: Members Beiträge: 1.417 Userin seit: 28.05.2011 Userinnen-Nr.: 7.850 |
mh, ich bin da jetzt etwas raus, aus der Bewerbungsgeschichte, aber ist das nicht die Stelle, wo es ungefähr so aussieht: (IMG:style_emoticons/default/gruebel.gif)
Name: Bunt Vorname: Ziemlich-Bunt Geboren: lange vor ihrer Zeit Verheiratet: ja/nein/geschieden hier würde ich einfach folgende Variante wählen Verheiratet / in eingetragener Lebenspartnerschaft: Ja kann sich das dann ja aussuchen oder bei unglaublicher Neugierde nachfragen (IMG:style_emoticons/default/rolleyes.gif) falsche Taste mit sehr viel Enthusiasmus gedrückt Der Beitrag wurde von dietutwas bearbeitet: 21.Jan.2017 - 22:12 |
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18.Jun.2022 - 10:04
Beitrag
#4
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Vorspeisenexpertin Gruppe: Gesperrt Beiträge: 53 Userin seit: 02.06.2022 Userinnen-Nr.: 10.289 |
Ich würde immer ledig/singel reinschreiben. Ich denke einige verstehen das auch ganz richtig als Ablehnung der Kirche und kirchlichen Weltanschauung(en). Ehe und Taufe an Kindern und Behinderten oder senilen Menschen sollte als Körperverletzung
und Verletzung des Rechts auf Religionsfreiheit behandelt werden. Kirchenaustrittsgebühr ist den Betroffenen zurück zu zahlen. Die Kirchenleute haben genug und satt Geld dafür. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 31.10.2024 - 21:30 |