Eingetragene Partnerschaft |
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Eingetragene Partnerschaft |
01.Mar.2022 - 17:14
Beitrag
#1
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Geschirrspülerin Gruppe: Members Beiträge: 14 Userin seit: 05.09.2021 Userinnen-Nr.: 10.240 |
Meine Partnerin und ich konnten nicht heiraten; Wenn wir es täten, hätte ich meinen Unterhalt von meinem Ex-Mann verloren, zusammen mit einigen meiner Privilegien als ehemalige Militärehefrau. Also haben wir stattdessen eine Eingetragene Partnerschaft gemacht. Es gibt uns die meisten Rechte, die eine volle Ehe hätte. Das haben wir beim Standesamt in unserem Rathaus gemacht. Da wir Gäste durften, luden wir meine Mutter, meine beiden Kinder und deren Ehepartnern, meinen Chef, die Schwester und Nichte meiner Partnerin, und unsere beiden Chefinnen ein. Wir haben uns für keine Brautkleider entschieden. Stattdessen trugen wir Geschäftskleider und Absätze, die Männer trugen Anzüge und Krawatten und die Frauen trugen auch Geschäftskleider und Absätze (außer der Nichte, die damals erst 13 war, und meiner Mutter, die ihr ganzes Leben nur flache Schuhe getragen hat). Unsere Nachfeier war kurz, mit nur unseren Gästen, bei meinter Tochter und Ehemann. Wir baten auch um keine Geschenke; nur Snacks und Getränke. Wir wollten die Nachfeier als Gelegenheit für die Mitglieder unserer neuen kombinierten Familie zum besseren Kennenlernen.
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01.Mar.2022 - 22:14
Beitrag
#2
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Treue Seele Gruppe: Members Beiträge: 1.466 Userin seit: 26.08.2004 Userinnen-Nr.: 147 |
Bin ein bisschen erschüttert, dass es dir um Privilegien bzw. Unterhalt in Bezug auf den Exmann geht.
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02.Mar.2022 - 23:19
Beitrag
#3
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mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Bin ein bisschen erschüttert, dass es dir um Privilegien bzw. Unterhalt in Bezug auf den Exmann geht. Privileg? Das Modell der Versorger-Ehe sieht vor, asymmetrische Lebensführung zu fördern, in denen eine Abhängigkeit entstehen kann (und soll), die schon nach wenigen Jahren im Berufsleben nicht mehr aufgeholt werden wird. Pfand für die Aufgabe der finanziellen Autonomie ist, dass die besserverdiend-habende Person für einen begrenzten Zeitraum nach Scheitern der Ehe/Scheidung Unterhalt zahlt und es auch einen Versorgungsausgleich bei der Rente/Altervorsorge gibt. In diesem Prinzip löste der nächste Ehemann den ersten aus seinen Pflichten des Versorgens ab und es geht kaum noch objektifizierender bzw. eine cishet-Männerwelt in Gesetze zu gießen, als mit diesen Prinzipien. Es dient dazu, "gehörte" Ehemänner aus ihrer Verantwortung für die Ehejahre zu entlassen. Was keine logische Gerechtigkeit ergibt, sondern allein auf dem Besitz-bedeutet-Verantwortungs-Prinzip basiert. Die Frau hier als Besitz gedacht. Nicht nur im übertragenen Sinn sondern durch die Bauart der Gesetze. Zurecht kritisch zu betrachten und sinnvoll ist es, das Ehegattensplitting zu beenden und die privilegierte Zivilehe gleich obendrauf. Geht nur mit weiteren fundamentalen Paradigmenwechsel, die auszuhandeln schwer sein dürften. Wenn es schon der misogyne Duktus des "den armen Ex-Mann zur Kasse Bittens" in das Forum hier geschafft hat...? Im Übrigen ist diese ("Besitz"/Verantwortungsweitergabr-)Regelung immerhin schon soweit kritisch reflektiert worden, als dass das Bundesverfassungsgericht die Stiefkind Adoption auch ohne Trauschein als Gesetzesergänzung nachforderte. Kam glaube ich 2020. Geklagt hatte eine Frau, die verwitwet die sog. Witwenrente erhielt, die sofort weggefallen wäre, hatte sie den aktuellen Langzeitpartner, der auch die Kids mit groß zog, geheiratet. Adoptieren wäre aber nur gegangen nach Heirat. Also entweder die Kids schlechter dastehen lassen oder die Frau um den Teil ihrer Altersvorsorge bringen, den sie in der Asymmetrie nicht direkt auf eine Karte erarbeitet hatte, sondern durch Sorgearbeit miterwirtschaftet. Sie hatten natürlich auch stattdessen die Witwenrente und/oder den Versorgungsausgleich umkrempeln können. Einfacher war das offene Adoptionsverfahren. Geht nicht an das patriarchale Grundprinzip... Das bekommt Zustimmung, bei Abgeordneten, die Gesetze machenm zu 70% Männer, in der Unionsfraktion sind es um die 80% In diesem Sinne... McVorLeod |
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03.Mar.2022 - 09:29
Beitrag
#4
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Treue Seele Gruppe: Members Beiträge: 1.466 Userin seit: 26.08.2004 Userinnen-Nr.: 147 |
Liebe McLeod,
dein Beitrag hat mich zum Nachdenken gebracht und ich gebe dir in allen Punkten uneingeschränkt recht. Zum privaten Bereich: Ich dachte, sobald ich eine neue staatliche Verbindung eingehe, erlischt im Prinzip die alte, also auch alle Versorgungsansprüche. So würde ich es mir auch wünschen: Sollte meine theoretische Frau neu heiraten, würde ich ungern weiter für sie zahlen. Dass ich diese Regelung(en) nicht kenne, zeugt einfach nur davon, dass ich mich in dem Bereich schlichtweg noch nie informieren musste. Zur politischen Dimension: Dass das Ehegattensplitting bzw die staatlichen Privilegien zur Förderung einer Zweierbeziehung abgeschafft gehören, da stimmen wir sehr überein! Liebe Grüße June |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.11.2024 - 05:04 |