Gleichstellung Ehe/ELP |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Gleichstellung Ehe/ELP |
14.Feb.2007 - 18:45
Beitrag
#1
|
|
Naschkatze Gruppe: Members Beiträge: 407 Userin seit: 29.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.540 |
Wieder ein Schritt nach hinten oder auf der Stelle:
http://www.typo3.lsvd.de/332.0.html?&cHash...0ea63&tx_ttnews[backPid]=221&tx_ttnews[tt_news]=4411 :( |
|
|
14.Feb.2007 - 21:50
Beitrag
#2
|
|
a.D. Gruppe: Members Beiträge: 8.380 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 5 |
@Co-Mom
Der Link zeigt in irgendeine LSVD-Besenkammer :(, aber meintest du vielleicht diese Nachricht hier? Keine Zusatz-Altersversorgung für eingetragene LebenspartnerInnen |
|
|
15.Feb.2007 - 01:20
Beitrag
#3
|
|||
Reisefreudige Nacht-zum-Tag-Macherin Gruppe: Members Beiträge: 2.215 Userin seit: 04.12.2004 Userinnen-Nr.: 869 |
Das ist ein Problem der Forumssoftware mit Links, die eckige Klammern enthalten: Anleitung, wie es trotzdem funktioniert Funktionierender Link zur LSVD-Meldung Rechtsprechung hat wenig mit Gerechtigkeit oder gar Ethik zu tun - und in diesem Fall wohl gar nichts. :mellow: Der Beitrag wurde von kahikatea bearbeitet: 15.Feb.2007 - 01:24 |
||
|
|||
15.Feb.2007 - 11:27
Beitrag
#4
|
|||
mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Also ich weiß nicht, in welcher Realität Legislative und Judikative hierzulande leben.
Die Ehe als Brut- und Aufzuchtstätte wird längst anders gelebt, als es bei ihrer Einführung vorgesehen war. Scheidungsrate 33%, Neuehe (die dann mit dem Nachwuchs aus 1. Ehe kaum noch was zu tun hat, juristisch), uneheliche Kinder zuhauf. Die Ehe ist also vom Volke, von dem hier die Gewalt ausgeht, zu einem Bündnis zwischen zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts gemacht worden, das weder einmalig noch unendlich ist und in das Kinder geboren werden können, aber nicht müssen und zunehmend auch nicht mehr werden. Erzogen wird dort auch nicht mehr nur der eigene Nachwuchs, sondern auch der aus vorherigen Ehen oder Partnerschaften. Oder keiner. Wenn ich als Frau biologisch auch nicht in der Lage bin, eine andere Frau zu schwängern, so kann ich doch mit ihr zusammen erziehen. Daß die Natur nicht ebenso freigiebig zu den Menschen war, wie sie es bei den Regenwürmern (um nur mal ein Beispiel zu nennen) war - dafür kann ich ja nix. Ich finde es ziemlich bedauerlich, jedoch übe ich mich darin, mich nicht wie ein Mensch zweiter Klasse zu fühlen, nur weil ich der Empfängnis durch (m)eine Frau unfähig bin. So ähnlich dürfte es ja auch den verheirateten Heteras gehen, die kinderlos bleiben müssen, weil Mutter Natur da auch nicht so freigiebig war. Oder den verheirateten Heteros, die impotent sind. Ganz zu schweigen von jenen Frauen, die jenseits ihrer Wechseljahre den Bund fürs Leben eingehen. Die können sich allesamt allerdings drauf verlassen, von der potentiellen Fruchtbarkeit ihrer jüngeren Heterogenossinen und -genossen zu profitieren. Angesichts solcher Argumentationen wie der des BGH würde ich einen Fruchtbarkeitstest bei der Hetero-Eheschließung für obligat halten - respektive die Aberkennung von Rentenansprüchen bei erwiesener Kinderlosigkeit für die logische Konsequenz halten (auch angesichts knapper Kassen - das eingesparte rentengeld kann ja dann zur Anhebung des Bafög-Niveaus auf den tatsächlichen Bedarf genutzt werden, dann profitieren die Kinder anderer Eltern davon. Zum Beispiel die, deren Mütter lesbisch leben oder deren Väter Männer lieben). Wie ich es drehe und wende - das Bildungs-Glück der Kinder sollte nicht abhängig sein von der sexuellen Orientierung ihrer Eltern. Jedenfalls nicht, was die staatliche Unterstützung und Förderung angeht. Irritiert vom BGH grüßt McLeod Der Beitrag wurde von McLeod bearbeitet: 15.Feb.2007 - 11:28 |
||
|
|||
15.Feb.2007 - 11:49
Beitrag
#5
|
|
Heiligenanwärterin Gruppe: Members Beiträge: 15.416 Userin seit: 06.09.2004 Userinnen-Nr.: 271 |
Wenn ich recht verstehe, zahlen in Deutschland Verheiratete weniger Steuern - in der Schweiz ist es genau umgekehrt (dafür sind wir Regeistrierte Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften darin gleichberechtigt...)
@McLeod Deine Argumentation finde ich sehr gut. :zustimm: Worauf bezieht sich das "Bildungsglück"? |
|
|
15.Feb.2007 - 13:14
Beitrag
#6
|
|||||
Naschkatze Gruppe: Members Beiträge: 407 Userin seit: 29.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.540 |
Diese Begründung wäre sehr interessant angekommen, wenn es sich bei dem Klägerpaar um zwei Frauen gehandelt hätte, von denen eine schwanger gewesen wäre. |
||||
|
|||||
15.Feb.2007 - 13:41
Beitrag
#7
|
|||
mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Hallo Liane, in Deutschland krankt die (Aus)Bildung der jungen Generation derzeit an den Kosten, die den Eltern dafür abverlangt wird. Kindergartenplätze kosten ein paar hundert Euro im Monat, das Studium neuerdings ab 600 € aufwärts pro Semester. In den Schulen fehlt es teilweise am Konzept, an der Infrastruktur oder an Lehrkräften. Die Fördertöpfe für Kinder von Eltern, die die ihren Fähigkeiten und Talenten entsprechende Ausbildung (auf die hat hier jede/r juristisch betrachtet ein Recht) nicht bezahlen können, sind entweder zu klein, orientieren sich am Bedarf von vor X Jahren oder sind gar keine Förderung, sondern Kredite. Der worst case ist, mit zigtausend Euro Schulden aus dem Studium zu gehen. Was wiederum eine schlechte Voraussetzung ist, um selbst Kindern eine vernünftige Lebensgrundlage zu schaffen. Nicht, daß wir uns falsch verstehen... es geht mir nicht darum, daß die Kosten fürs Erwachsenwerden von der Allgemeinheit zu tragen sind. Ich finde lediglich, daß die finanziellen Fördermaßnahmen für den Start ins selbstverantwortete Leben für jene Familien (unabhängig vom Familienstand oder der sexuellen Orientierung der Erzeugenden und Erziehenden), die die Zukunftsinvestition "Kind" materiell nicht leisten können, sinnvoll sein sollten. Und zwar sinnvoll vom "woher kommt das Geld" (zum Beispiel von kinderlosen Menschen) bis zum "wer kriegt das Geld?" (wenig Gratifikation für Menschen mit Kind und hohem Einkommen). In meinem Kopf ist das Modell logischer / schlüssiger, in dem die Lebenspartnerschaft (ob nun Hetero oder Homo) allein Auswirkungen auf die beiden Menschen hat, die sie eingehen und in dem Familienförderung dort stattfindet, wo auch tatsächlich Familien sind (unabhängig von der Zusammensetzung des Familienpatchworks). Das sind so meine Gedanken, als nur scheinbar Unbeteiligte, denn als studierende Tochter hatte ich bis vor gar nicht allzu langer Zeit auch noch mit den Tücken des Familienrechts zu kämpfen. Der jetzige Rechtszustand ist in meinen Augen ein Ausdruck des Willens der Gesetzgebenden. Es ist weder ein Ausdruck natürlicher Gegebenheiten noch gar eines göttlichen Willens. Es ist gewollt, daß "Familie" gleichgesetzt wird mit verheirateten Heteros und ihren eigenen Kindern. Und ich kann mich eigentlich nicht beschweren... die Gesetzgebenden sind demokratisch gewählt, ihr Wille ist also mittelbar auch Wille des Volkes. Womit ich beim spannenden Thema der Willensbildung angekommen wäre. Das auszuführen mich grade allerdings Zeit kosten würde, die ich nicht habe. Das Ende dieses Beitrags an dieser Stelle ist also gewollt. ;) Wie war die Frage noch gleich? Bildungsglück: Die eigenen Talente ausschöpfen und Interessen verfolgen zu dürfen, um das eigene Leben selbst zu gestalten. McLeod |
||
|
|||
15.Feb.2007 - 20:54
Beitrag
#8
|
|
Strösenschusselhai Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 |
Mich wundert das Urteil überhaupt nicht. Der BGH MUSSTE so entscheiden...basierend auf der verfassungsmäßig überbewerteten Stellung der Institution "Ehe" in der Gesellschaft. Da muss angesetzt werden, denn wie MCLeod schon so deutlich und überaus realitätsnah schrieb, gibt es längst schon keinen wirklichen Grund mehr, die Ehe an sich höher zu bewerten als andere Zusammenschlüsse von Personen, die füreinander Verantwortung übernehmen.
edit: Verantwotzung??? :D Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 17.Feb.2007 - 20:04 |
|
|
26.Feb.2007 - 00:33
Beitrag
#9
|
|
Gut durch Gruppe: Members Beiträge: 775 Userin seit: 16.10.2004 Userinnen-Nr.: 609 |
edit: ähhm, wieder völlig falsch.. muss wohl irgnedwie um ..nachtet gewesen sein...
Der Beitrag wurde von janis bearbeitet: 27.Feb.2007 - 00:57 |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.11.2024 - 16:11 |