Wie ist das mit den Kindern? |
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Wie ist das mit den Kindern? |
07.Jun.2007 - 15:32
Beitrag
#1
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Vorspeisenexpertin Gruppe: Members Beiträge: 69 Userin seit: 07.06.2007 Userinnen-Nr.: 4.580 |
Hi,
wie ist das wenn ich meine süße zur Frau nehme, werden die Kinder dann auch ihren Namen bekommen? - Und muss der Vater dazu auch zustimmen? - Und bekomme ich dann immer noch Unterhalt vom Vater? Wäre nett wenn mir da jemand weiter helfen könnte. Ciao Ciao Katja |
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08.Jun.2007 - 11:38
Beitrag
#2
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Heiligenanwärterin Gruppe: Members Beiträge: 15.416 Userin seit: 06.09.2004 Userinnen-Nr.: 271 |
:gruebel: Normalerweise ändern sich die Familiennamen eines Kindes doch nicht automatisch, wenn sich der der Mutter ändert, oder?
Im Lesben und Kinder Forum gibt es schon einiges zu rechtlichen Fragen (und immer wieder der Hinweis, dass keine konkrete rechtliche Auskunft gegeben werden darf ;) ) edit: gefühlsmäßig würde ich sagen, die Kinder würden nur ihren Namen bekommen, wenn sie sie adoptiert. Und dann würde der Vater nicht mehr zahlen, weil sie doch eine zweite Mutter stattdessen hätten (sie hätte sozusagen den Platz des Vaters eingenommen). Und ich kann mir nicht vorstellen, dass jemandem die Kinder einfach so "wegadoptiert" werden können. Aber, wie gesagt, das sagt mirr nur mein Gefühl... Der Beitrag wurde von Liane bearbeitet: 08.Jun.2007 - 11:41 |
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08.Jun.2007 - 13:37
Beitrag
#3
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mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Adoption geht meines Wissens (ohne Garantie ;o) ) nur mit Einwilligung des noch lebenden Elternteils. Und ja, dann fiele wohl der Unterhalt weg. Das ist schließlich Wesen der Adoption: "Ich übernehme die Verantwortung für dieses Kind."
McVorLeod |
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08.Jun.2007 - 16:09
Beitrag
#4
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Schlaudegen. Gruppe: Members Beiträge: 4.102 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 71 |
Wenn sie Deinen Namen tragen und der sich ändert, könnten sie schon so heißen wie Deine Freundin.
Wenn sie den Namen des Vaters tragen, bleibt das so bis sie von Deiner Freundin adoptiert werden. Dem muß der Vater zustimmen, denn er gibt damit alle Rechte an seinen Kindern auf. Und natürlich alle Pflichten. Auch die des Unterhaltes. Ohne Adoption wird er weiterhin Unterhalt zahlen müssen, aber natürlich auch seine elterlichen Rechte behalten. Außerdem dürfte eventueller Unterhalt für Dich wegfallen oder gemindert werden, weil die Absicherung durch Deine Frau dann vorrangig würde. Und reinen "Lohn" für die Erziehung Deiner Kinder gibt es mW nach nicht, wenn also Dein reiner Lebensunterhalt durch Deine Frau gesichert ist (was Vorrang hat), müßte er allenfalls eine Differenz zahlen, wenn sie nicht soviel beitragen kann. Alles andere wäre ja auch ein ziemlich mieser Deal ihm gegenüber, ne? :rolleyes: (Das obige ist natürlich nur mein Kenntnisstand und völlig ohne Gewähr, es kann sich geändert haben oder anders verhalten.) Der Beitrag wurde von Sägefisch bearbeitet: 08.Jun.2007 - 16:10 |
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13.Jun.2007 - 08:27
Beitrag
#5
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Vorspeisenexpertin Gruppe: Members Beiträge: 69 Userin seit: 07.06.2007 Userinnen-Nr.: 4.580 |
Hi ihr süßen.
Also ich habe mich jetzt mal beim Jugendamt (da war ich sowieso grad) schlaugemacht. Der Vater muss weiterhin Unterhalt zahlen. Ausser Nicky würde die Kinder adoptieren.(was ich allerdings nicht möchte). Den Nachnamen von ihr kann ich aber ohne weiteres auch für meine Kinder eintragen lassen, da ich nie verheiratet war und sie alle meinen Namen haben. Der Vater muss auch nicht seine Zustimmung geben, da Ich das alleinige Sorgerecht für alle drei habe :) . Das wusste ich vorher gar nicht. Ich dachte das haben beide Eltern automatisch :patsch: . Naja. Es wäre nur alles anders wenn er das Sorgerecht einklagen würde. Das macht er aber nicht. So nun weiß ichs ja genau. hoffe ich konnte anderen die es nicht genau wussten auch ein bisschen weiter helfen. Den anderen die geantwortet haben auch mal ein dickes DANKESCHÖN. Also dürft ihr mir gratulieren :P Ich werde bald heiraten :blumen2: . Liebe Grüße Katja |
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13.Jun.2007 - 08:44
Beitrag
#6
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Gut durch Gruppe: Members Beiträge: 1.333 Userin seit: 30.06.2005 Userinnen-Nr.: 1.803 |
:blumen2: :blumen2: Hezlichen Glückwunsch :blumen2: :blumen2: :blumen2:
:cheers: :cheerlead: :cheerlead: :cheerlead: : frauenparty: :knicks: |
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18.Jun.2007 - 22:35
Beitrag
#7
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Salatfee Gruppe: Members Beiträge: 179 Userin seit: 12.02.2007 Userinnen-Nr.: 4.063 |
ich gratuliere dir zwar herzlich zu deiner bevorstehenden verpartnerung, katja, allein: das zuvor von dir zitierte glaube ich so nicht. bist du dir da wirklich sicher? ich würde mich an deiner stelle nochmals erkundigen, denn das widerspricht irgendwie jeglichem rechtsstaat. |
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19.Jun.2007 - 06:57
Beitrag
#8
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Vorspeisenexpertin Gruppe: Members Beiträge: 69 Userin seit: 07.06.2007 Userinnen-Nr.: 4.580 |
Hi ich habe auf dem Jugendamt nachgefragt wengen dem Unterhalt. (da der Vater nicht zahlen wollte/konnte, lief es als Unterhaltsvorschuss übers Jugendamt). Ich erkundigte mich bei denen wie das mit dem Unterhalt dann ist und die meinten der Vater bleibt trotzdem Unterhaltspflichtig.
Auf dem Standesamt fragte ich dann nach wie das mit dem Nachnamen ist. Ob ich ihren Namen annhemen kann (was natürlich geht), und wegen der Kinder habe ich mich dann eben auch erkundigt, und es ist überhaupt kein Problem damit sie auch ihren Namen bekommen könnten. Nicky könnte sogar die Kinder dann in ihre Krankenversicherung aufnehmen. Was ja aber nicht nötig ist, denn sie sind ja mit ihrem Vater versichert. So wurde mir das gesagt. Ich habe auch Merkblätter mitbekommen, da steht das auch alles drin. LG Katja |
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19.Jun.2007 - 20:55
Beitrag
#9
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Naschkatze Gruppe: Members Beiträge: 407 Userin seit: 29.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.540 |
:was: |
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20.Jun.2007 - 09:42
Beitrag
#10
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Strösenschusselhai Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 |
Das tut es nicht. Vater X bleibt den Kindern Y und Z auf jeden Fall unterhaltspflichtig, solange er sie nicht zur Adoption freigibt. Sie haben (unabhängig von den Lebensverhältnissen der Mutter A) einen eigenen Unterhaltsanspruch. Und ändert die Mutter A durch Verpartnerung ihren Mädchennamen auf den Nachnamen der PartnerIn B, so dürfen auch die Kinder X und Y diesen Namen tragen. Auf den Personenstand der Kinder hat das keine Auswirkungen. Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 20.Jun.2007 - 10:37 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.11.2024 - 20:18 |