Aufhebungsvertrag, Unsicherheit |
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Aufhebungsvertrag, Unsicherheit |
31.Mar.2010 - 11:43
Beitrag
#1
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Satansbraten Gruppe: Members Beiträge: 663 Userin seit: 09.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.048 |
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir weiter helfen?! Ich arbeite derzeit in einem Behindertenheim und es ist für mich (persönlich) dort nicht mehr möglich, dort weiterhin zu arbeiten. Jetzt ist es so, das ich letzte Woche ein Vorstellungsgespräch ,in einem anderen Heim,hatte und nächste Woche dort hospitieren werde. Jetzt wäre es so, das ich dort schon recht bald, sprich im Mai anfangen sollte, wenn ich die Stelle habe, die Chancen stehen nicht schlecht. Da ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber bin ich nicht mehr in der Probezeit. Also Aufhebungsvertrag. Wenn ich das mache, wie sieht das arbeitsrechtlich aus? Muss der Arbeitgeber dem Aufhebungsvertrag zustimmen oder kann er dem widersprechen? Meiner Gruppenleitung werde ich das heute sagen *bibber* und sie weiß auch, das ich mich bewerben werde, bzw. es habe. Grüßlis, WhoCares |
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31.Mar.2010 - 12:53
Beitrag
#2
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Satansbraten Gruppe: Members Beiträge: 589 Userin seit: 10.07.2008 Userinnen-Nr.: 6.038 |
Nach neustem Recht hast Du doch nur vier Wochen Kündigungsfrist, die würde ich einhalten und dann eben erst zum 15. Mai anfangen - oder ist das schwierig? Ob man von Arbeitnehmerseite einen Aufhebungsvertrag initiieren kann weiß ich nicht. Aber wenn Deine Arbeitgeber Dich ziehen lassen würden, wären sie vielleicht auch mit einer Rückdatierung der Kündigung einverstanden...
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31.Mar.2010 - 12:59
Beitrag
#3
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strösen macht blau! Gruppe: Admin Beiträge: 12.621 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 12 |
nur mal wieder der hinweis: wir können hier nur tipps geben, die der eigenen erfahrung entspringen. rechtsberatungen können und dürfen wir nicht leisten.
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31.Mar.2010 - 13:33
Beitrag
#4
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mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Ein Aufhebungsvertrag bedeute (meiner amateurhaften Meinung nach), dass sich beide Seiten einig sind, das Vertragsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt und ggf. zu bestimmten Bedingungen zu beenden. Das können Sperrklauseln sein, damit ein.e Kundenberater.in keine Kunden abwirbt oder eine Abfindung, wenn der/die Arbeitnehmer.in eigentlich ein Recht darauf hat, weiterbeschäftigt zu werden. In meinen Augen wäre der Auflösungsvertrag der "saubere" Weg, wenn die Kündigungsfristen, die ich anscheinend nicht mehr auf aktuellem Stand kenne, "zu lang" sind. Warum sollten sich beide auf eine gemeinsame Mauschelei (Rückdatieren einer Kündigung) einigen, wenn sie eine gemeinsame Regelung finden können?
Auf jeden Fall (Altklugmouds an) erst eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, wenn der neue Arbeitsvertrag unterzeichnet ist. Und dran denken, dass an der neuen Stelle die Unsicherhait der Probezeit wieder von vorne losgeht. (Altklugmodus aus). Liebe Grüße und toitoitoi für die beurfliche Entwicklung wünscht Dir McLeod |
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31.Mar.2010 - 14:15
Beitrag
#5
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Naschkatze Gruppe: Members Beiträge: 292 Userin seit: 17.09.2009 Userinnen-Nr.: 6.939 |
[quote name='McLeod' date='31.Mar.2010 - 14:33' post='1094984362']
Auf jeden Fall (Altklugmouds an) erst eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, wenn der neue Arbeitsvertrag unterzeichnet ist. Und dran denken, dass an der neuen Stelle die Unsicherhait der Probezeit wieder von vorne losgeht. (Altklugmodus aus). Und ich stimme dem voll zu.......... denn vergiss bitte nicht, sollte das neue Arbeitsverhältniss nicht zustande kommen und du stehst dann da mit deinem Aufhebungsvertrag gibt es IMMER eine Sperrzeit vom Arbeitsamt......... von mind. 3 Wochen bis zu 3 Monaten Habs grad selbst durchgemacht gruss A |
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31.Mar.2010 - 19:02
Beitrag
#6
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Naschkatze Gruppe: Members Beiträge: 329 Userin seit: 16.03.2007 Userinnen-Nr.: 4.205 |
Ein Aufhebungsvertrag beruht auf einem Einverständnis, d.h. über die jeweiligen Bedingungen muß Einigkeit herrschen.
Das betrifft vor allem Zeiten und Zeugnis. Ansonsten hilft nur die Kündigung innerhalb der gesetzlichen Fristen. Diese sehen aber für den Arbeitnehmer gnstiger aus als für den Arbeitgeber (bei längerer Betriebszugehörigkeit). Eine fristlose Kündigung ist auch von Arbeitnehmerseite möglich allerdings an Bedingungen geknüpft. Zu bedenken ist immer, falls eine kündigt und mit dem neuen Job wird es ggf. nichts gibt es eine Sperre vom Arbeitsamt (bzw. bezüglich von Zahlungen). |
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01.Apr.2010 - 10:56
Beitrag
#7
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Satansbraten Gruppe: Members Beiträge: 663 Userin seit: 09.01.2005 Userinnen-Nr.: 1.048 |
nur mal wieder der hinweis: wir können hier nur tipps geben, die der eigenen erfahrung entspringen. rechtsberatungen können und dürfen wir nicht leisten. Ja, sorry, das war dann wohl ein wenig unglücklich ausgedrückt. Es ist so, das der Aufhebungsvertrag nicht zu Stande kommt, da der Arbeitgeber dagegen ist. Wenn das mit dem Job jetzt klappt, wird es ab 1. Juni so weit sein. Naja, auf jeden Fall weht mir auf der Arbeit ein eisiger Wind entgegen. Das wird nicht Lustig. Jetzt muss ich den Job ersteinmal bekommen. Ich danke Euch allen, für Eure Antwort. Ich bin einfach was durcheinander und habe Angst. Naja noch heute und dann ersteinmal ein paar Tage Urlaub. |
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01.Apr.2010 - 12:18
Beitrag
#8
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Satansbraten Gruppe: Members Beiträge: 589 Userin seit: 10.07.2008 Userinnen-Nr.: 6.038 |
Ich drück Dir die Daumen, dass es nicht zu schlimm wird! (Kündigung am 15. zum 14. des Folgemonats geht m. E. auch. Oder weißt Du da was Anderes?)
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