lesbenforen.de

Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

> Bitte beachten

Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.

Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.


Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

 
Reply to this topicStart new topic
> Aufhebungsvertrag, Unsicherheit
-WhoCares-
Beitrag 31.Mar.2010 - 11:43
Beitrag #1


Satansbraten
***********

Gruppe: Members
Beiträge: 663
Userin seit: 09.01.2005
Userinnen-Nr.: 1.048



Hallo,

vielleicht könnt ihr mir weiter helfen?!

Ich arbeite derzeit in einem Behindertenheim und es ist für mich (persönlich) dort nicht mehr möglich, dort weiterhin zu arbeiten.
Jetzt ist es so, das ich letzte Woche ein Vorstellungsgespräch ,in einem anderen Heim,hatte und nächste Woche dort hospitieren werde.
Jetzt wäre es so, das ich dort schon recht bald, sprich im Mai anfangen sollte, wenn ich die Stelle habe, die Chancen stehen nicht schlecht.
Da ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber bin ich nicht mehr in der Probezeit.
Also Aufhebungsvertrag.
Wenn ich das mache, wie sieht das arbeitsrechtlich aus?
Muss der Arbeitgeber dem Aufhebungsvertrag zustimmen oder kann er dem widersprechen?

Meiner Gruppenleitung werde ich das heute sagen *bibber* und sie weiß auch, das ich mich bewerben werde, bzw. es habe.

Grüßlis,
WhoCares
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Marsali
Beitrag 31.Mar.2010 - 12:53
Beitrag #2


Satansbraten
***********

Gruppe: Members
Beiträge: 589
Userin seit: 10.07.2008
Userinnen-Nr.: 6.038



Nach neustem Recht hast Du doch nur vier Wochen Kündigungsfrist, die würde ich einhalten und dann eben erst zum 15. Mai anfangen - oder ist das schwierig? Ob man von Arbeitnehmerseite einen Aufhebungsvertrag initiieren kann weiß ich nicht. Aber wenn Deine Arbeitgeber Dich ziehen lassen würden, wären sie vielleicht auch mit einer Rückdatierung der Kündigung einverstanden...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue_moon
Beitrag 31.Mar.2010 - 12:59
Beitrag #3


strösen macht blau!
************

Gruppe: Admin
Beiträge: 12.621
Userin seit: 24.08.2004
Userinnen-Nr.: 12



nur mal wieder der hinweis: wir können hier nur tipps geben, die der eigenen erfahrung entspringen. rechtsberatungen können und dürfen wir nicht leisten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
McLeod
Beitrag 31.Mar.2010 - 13:33
Beitrag #4


mensch.
************

Gruppe: Members
Beiträge: 6.498
Userin seit: 29.03.2006
Userinnen-Nr.: 2.777



Ein Aufhebungsvertrag bedeute (meiner amateurhaften Meinung nach), dass sich beide Seiten einig sind, das Vertragsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt und ggf. zu bestimmten Bedingungen zu beenden. Das können Sperrklauseln sein, damit ein.e Kundenberater.in keine Kunden abwirbt oder eine Abfindung, wenn der/die Arbeitnehmer.in eigentlich ein Recht darauf hat, weiterbeschäftigt zu werden. In meinen Augen wäre der Auflösungsvertrag der "saubere" Weg, wenn die Kündigungsfristen, die ich anscheinend nicht mehr auf aktuellem Stand kenne, "zu lang" sind. Warum sollten sich beide auf eine gemeinsame Mauschelei (Rückdatieren einer Kündigung) einigen, wenn sie eine gemeinsame Regelung finden können?

Auf jeden Fall (Altklugmouds an) erst eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, wenn der neue Arbeitsvertrag unterzeichnet ist. Und dran denken, dass an der neuen Stelle die Unsicherhait der Probezeit wieder von vorne losgeht. (Altklugmodus aus).

Liebe Grüße und toitoitoi für die beurfliche Entwicklung wünscht Dir
McLeod
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Allegria47
Beitrag 31.Mar.2010 - 14:15
Beitrag #5


Naschkatze
**********

Gruppe: Members
Beiträge: 292
Userin seit: 17.09.2009
Userinnen-Nr.: 6.939



[quote name='McLeod' date='31.Mar.2010 - 14:33' post='1094984362']


Auf jeden Fall (Altklugmouds an) erst eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, wenn der neue Arbeitsvertrag unterzeichnet ist. Und dran denken, dass an der neuen Stelle die Unsicherhait der Probezeit wieder von vorne losgeht. (Altklugmodus aus).

Und ich stimme dem voll zu.......... denn vergiss bitte nicht, sollte das neue Arbeitsverhältniss nicht zustande kommen und du stehst dann da mit deinem Aufhebungsvertrag gibt es IMMER eine Sperrzeit vom Arbeitsamt......... von mind. 3 Wochen bis zu 3 Monaten
Habs grad selbst durchgemacht
gruss
A
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ella1
Beitrag 31.Mar.2010 - 19:02
Beitrag #6


Naschkatze
**********

Gruppe: Members
Beiträge: 329
Userin seit: 16.03.2007
Userinnen-Nr.: 4.205



Ein Aufhebungsvertrag beruht auf einem Einverständnis, d.h. über die jeweiligen Bedingungen muß Einigkeit herrschen.

Das betrifft vor allem Zeiten und Zeugnis.

Ansonsten hilft nur die Kündigung innerhalb der gesetzlichen Fristen. Diese sehen aber für den Arbeitnehmer gnstiger aus als für den Arbeitgeber (bei längerer Betriebszugehörigkeit).

Eine fristlose Kündigung ist auch von Arbeitnehmerseite möglich allerdings an Bedingungen geknüpft.


Zu bedenken ist immer, falls eine kündigt und mit dem neuen Job wird es ggf. nichts gibt es eine Sperre vom Arbeitsamt (bzw. bezüglich von Zahlungen).


Go to the top of the page
 
+Quote Post
-WhoCares-
Beitrag 01.Apr.2010 - 10:56
Beitrag #7


Satansbraten
***********

Gruppe: Members
Beiträge: 663
Userin seit: 09.01.2005
Userinnen-Nr.: 1.048



ZITAT(blue_moon @ 31.Mar.2010 - 13:59) *
nur mal wieder der hinweis: wir können hier nur tipps geben, die der eigenen erfahrung entspringen. rechtsberatungen können und dürfen wir nicht leisten.

Ja, sorry, das war dann wohl ein wenig unglücklich ausgedrückt.


Es ist so, das der Aufhebungsvertrag nicht zu Stande kommt, da der Arbeitgeber dagegen ist.
Wenn das mit dem Job jetzt klappt, wird es ab 1. Juni so weit sein.
Naja, auf jeden Fall weht mir auf der Arbeit ein eisiger Wind entgegen.
Das wird nicht Lustig.

Jetzt muss ich den Job ersteinmal bekommen.


Ich danke Euch allen, für Eure Antwort.
Ich bin einfach was durcheinander und habe Angst.
Naja noch heute und dann ersteinmal ein paar Tage Urlaub.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Marsali
Beitrag 01.Apr.2010 - 12:18
Beitrag #8


Satansbraten
***********

Gruppe: Members
Beiträge: 589
Userin seit: 10.07.2008
Userinnen-Nr.: 6.038



Ich drück Dir die Daumen, dass es nicht zu schlimm wird! (Kündigung am 15. zum 14. des Folgemonats geht m. E. auch. Oder weißt Du da was Anderes?)
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucherinnen lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Userinnen: 0)
0 Userinnen:

 



Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.11.2024 - 03:59