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Mal ne Frage |
28.Jan.2007 - 14:07
Beitrag
#21
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Naschkatze Gruppe: Members Beiträge: 407 Userin seit: 29.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.540 |
Ich weiß nicht, wie in diesem Fall war, ich weiß nur, daß es oft Probleme und Meinungsverschiedenheiten zwischen behandelnden Ärzten/Pflegepersonal und Bevollmächtigten gibt. Es ist natürlich auch eine heikle Situation, für einen Menschen, der sich nicht äußern kann, schwerwiegende Entscheidungen zu treffen. Nur leider sitzen da die Ärzte oft am längeren Hebel, nicht zuletzt, weil sie ja noch immer so ein wenig von diesem "Gott-in Weiß"-Nimbus haben. Egal, wie es in diesem Fall war, egal ob die Initiative von den Eltern ausging oder vom Krankenhaus oder von beiden gemeinsam: Das Krankenhaus kann sich nicht alleine über die Vollmacht hinweggesetzt haben und ohne einen Gerichtsbeschluß hätten die Eltern auch keine Handhabe gehabt. Vielleicht war die Vollmacht aber auch nicht umfangreich genug? Es ist ein Unterschied, ob jemand nur Auskünfte erhalten darf oder richtige Entscheidungsbefugnis (incl. Aufenthaltsbestimmungsrecht) hat. Vielleicht erzählt uns Antje noch etwas dazu, ich könnte es aber auch gut verstehen, wenn sie keine so frischen Wunden aufreißen möchte. |
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29.Jan.2007 - 12:56
Beitrag
#22
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Salzstreuerin Gruppe: Members Beiträge: 77 Userin seit: 04.01.2007 Userinnen-Nr.: 3.922 |
Hallo,
ich wollte hier nicht so eine Diskussion los treten. Ich werd kurz erklären wie es war. Meine Freundin hatte eine notariell beglaubigte Verfügung erstellt, die die Ärzte mir gegenüber von der Schweigepflicht entbinden sollte. Sie kam ins Krankenhaus...naja und wie das so ist, ging ich den Schwestern und den Ärzten wohl permanent auf den Senkel, weil man eben immer denkt, es würde nicht genug getan usw. Ihren Eltern passte das nicht, denn sie kriechen anderen Leuten gern in den Hintern... Als es dann abzusehen war, dass es zuende ging, habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass sie zu hause sterben wollte. Das ineterssierte aber keinen so richitg, weil die ärzte meinten, wir könnten sie zu hause nicht versorgen (wobei ich denke, das kam von ihrer Mutter, der das einfach zu anstrengend war) und wir würde ihren Tod damit schneller herbei führenl. Ihr wäre das sicher recht gewesen. Die Eltern hatten die Vormundschaft und haben ihre notarielle Verfügung erstmal per einstweiliger Verfügung ruck zuck aufehebn lassen. Ich muss sagen, ich habe mich vielleicht taktisch unlkug verhalten, aber ich frage mich, wer in so einer Situation noch taktisch vorgehen kann. Ich bin völlig ausgerastet, als es hieß, sie müsse im KH bleiben, weil ihre Eltern das bestimmt hatten. Da hatte ich ja nichts zu melden. Sie waren als Vormund eingesetzt. Ja und dann warfen sie mit Umzurechnugsfähigkeit vor und haben eben als Argument für das Besuchsverbot engegeben, sie hätten Angst, ich würde einfach aus dem KH mitnehmen. (Was auch sehr einfach gewesen wäre, da sie an zig Apperaten und einer Herz-Lungen-Maschine hing) Aber jetzt ist nichts mehr daran zu ändern. Grüße Antje |
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29.Jan.2007 - 13:10
Beitrag
#23
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°~Fleckenzwergin~° Gruppe: Members Beiträge: 3.523 Userin seit: 21.07.2006 Userinnen-Nr.: 3.246 |
@antje: Es tut mir von Herzen leid, wie es abgelaufen ist. Bei solchen Erfahrungen fällt es eben schwer, sich immer "taktisch" oder vernünftig zu verhalten. Niemand sollte Dir das zum Vorwurf machen. Auch Du nicht. :troest:
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29.Jan.2007 - 13:21
Beitrag
#24
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Gut durch Gruppe: Members Beiträge: 1.084 Userin seit: 21.10.2004 Userinnen-Nr.: 633 |
Traurige Geschichte.
Ich sehe darin ein sehr gutes Beispiel für die Schwierigkeiten, die wir Nichtjuristen haben, sobald wir mit gesetzlichen Regeln in Berührung kommen. Wir haben eine Idee davon, was wir richtig und gerecht finden, wir wissen, was wir uns wünschen. Aber wenn wir das ist ein juristisch korrektes Papier umsetzen wollen, müssen wir uns dazu einen Juristen kaufen. Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist etwas ganz anderes als eine Vormundschaft, in einer Vollmacht muss exakt festgehalten werden, welche Fälle sie beeinhalten soll – was im lebenspraktischen Sinn niemals ganz gelingen kann, bräuchte man dazu doch hellseherische Fähigkeiten. Gesetze werden von Juristen für Juristen gemacht und wir, die wir diesen Gesetzen ausgesetzt sind, können uns nur mit fachlichem Beistand darin zurechtzufinden. Gesetze sind so besehen ausgeklügelte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Rechtsanwälte und Notare. Wenn ich mich recht erinnere, die bestverdienende Berufsgruppe in unserem Staat. *grummel* Für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es aber Gott sei Dank auch Beratungsangebote der öffentlichen Hand, also bei städtischen Ämtern und von den Landes- und Bundesregierungen. Diana, die gerade stundenlang Belege fürs Finanzamt gesucht, kopiert, zusammengeheftet, nachgerechnet, aufgelistet und verpackt hat. |
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29.Jan.2007 - 14:22
Beitrag
#25
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Salzstreuerin Gruppe: Members Beiträge: 77 Userin seit: 04.01.2007 Userinnen-Nr.: 3.922 |
Ja Diana,
ich denke das trifft es genau auf den Punkt: von Juristen für Juristen. Heute würde ich mir auch IMMER juritischen Beistand holen. Man glaubt gar nicht auf welche Eventualitäten man sich vorbereiten muss und was man alles bedenken und berücksichtigen muss. Das ist wirklich unglaublich. Es grüßt eine enttäuschte Antje |
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30.Jan.2007 - 09:56
Beitrag
#26
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mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Hallo Antje,
das liest sich grausam. Fühle mit Dir. Ich hoffe, daß das eher der Sonderfall ist, die traurige Ausnahme. McLeod |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.11.2024 - 20:48 |