Lebenspartnerin und Babyjahr? |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Lebenspartnerin und Babyjahr? |
23.Aug.2007 - 19:54
Beitrag
#1
|
|
Manche Sünde ist es wert, begangen zu werden. Gruppe: Members Beiträge: 4.591 Userin seit: 03.08.2005 Userinnen-Nr.: 1.942 |
Hallo die Damen!
Ich habs hier nicht finden können... und schlagt mich nicht wenn die Frage schon Millionen Mal kam... Aber: Dürfen eingetragene Lebenspartnerinnen auch das Babyjahr machen während die "biologische" Mami arbeiten geht? Und dieses Erziehungsjahre??? (keine Ahnung ob man das so nennt) :roetel: Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland und wie in Österreich? Dann als nächstes: Wenn man als eingetragenes Paar mit deutscher Staatsbürgerschaft in Österreich wohnt, darf dann die Partnerin bei der einen kostenlos mit krankenversichert werden??? Danke vorab und lieben Gruß Sin |
|
|
24.Aug.2007 - 05:05
Beitrag
#2
|
|||
Adiaphora Gruppe: Members Beiträge: 1.987 Userin seit: 14.10.2004 Userinnen-Nr.: 596 |
Zum Erziehungsgeld in D.:
Zum Thema Krankenversicherung fehlt mir eine verlässliche Quelle - allerdings bin ich der Meinung, dass Frau Musterlesbe bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse in D. ohnehin nur vorübergehend versichert bleiben könnte, solange sie ihren Wohnsitz also nicht dauerhaft ins Ausland verlegt. Bis dahin müssten die Bedingungen für die Familienversicherung bestehen bleiben: Also kostenlose Mitversicherung bei keiner/geringfügiger Erwerbstätigkeit der Lebenspartnerin *philosophier so dahin* |
||
|
|||
24.Aug.2007 - 11:10
Beitrag
#3
|
|
Salzstreuerin Gruppe: Members Beiträge: 83 Userin seit: 13.09.2004 Userinnen-Nr.: 331 |
irgendwie habe ich das gefühl, dass das von dtam zitierte bundeserziehungsgeldgesetz mit "lebenspartner" nicht lebenspartner im sinne des lebenspartnerschaftsgesetzes meint, sondern "in wilder ehe" lebende heterosexuelle partner. ansonsten wäre ich positiv überrascht.
ich glaube, am einfachsten wäre es, wenn die co-mutter das kind adoptiert durch die stiefkindadoption, das ist wohl mit 8 wochen möglich (also wenn das kind 8 wochen alt ist). dazu informiert der lsvd sehr ausführlich auf seiner seite. und dann ist die co-mutter ja ganz "normale" mutter und darf auch alles, was andere eltern dürfen... meine interpretation des ganzen... österreich ist meines wissens mit lebenspartnerschaft und stiefkindadoption noch nicht so weit wie deutschland. aber was es da schon gibt, weiß ich nicht genau... |
|
|
24.Aug.2007 - 16:04
Beitrag
#4
|
|
Heiligenanwärterin Gruppe: Members Beiträge: 15.416 Userin seit: 06.09.2004 Userinnen-Nr.: 271 |
In Ö gibt es keine ELP, daher habe ich den Verdacht, dass ein solches Paar als Konkubinatspaar eingestuft werden würde.
Nach Punkt 7 bei dTaM wäre aber nicht Ö, sondern D zuständig. :gruebel: |
|
|
24.Aug.2007 - 17:43
Beitrag
#5
|
|||||
Salzstreuerin Gruppe: Members Beiträge: 83 Userin seit: 13.09.2004 Userinnen-Nr.: 331 |
zur krankenversicherung in ö hab ich folgendes gefunden:
quelle: http://www.rklambda.at/Erfolge/index.htm auf der seite findest du auch was zur situation der lebenspartnerschaft in ö, um die noch gekämpft wird... bisher gibt es nur
quelle: ebenda stiefkind- und "fremd"kindadoption ist in ö (noch) nicht möglich. @liane: "konkubinationspaar"? :huh: - ich weiß nicht, ob ich angesichts dieses ausdrucks lachen oder den kopf schütteln möchte... |
||||
|
|||||
24.Aug.2007 - 18:42
Beitrag
#6
|
|
Schlaudegen. Gruppe: Members Beiträge: 4.102 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 71 |
Sagt mal, bei aller Liebe, aber sind das nicht Fragen für eine österreichische Lesben- oder Regenbogenfamilienberatung?
Was stichhaltiges kommt doch kaum dabei raus, wenn hier hilfsbereite Userinnen der Threaderöffnerin das googlen abnehmen. ;) |
|
|
24.Aug.2007 - 21:54
Beitrag
#7
|
|||
Adiaphora Gruppe: Members Beiträge: 1.987 Userin seit: 14.10.2004 Userinnen-Nr.: 596 |
Positive Überrschungen sind doch auch mal was Schönes! Tatsächlich gibt es die Gleichstellung von Lebenspartnern zu Ehepartnern im Sozialrecht (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialversicherung), was allerdings oft untergeht bei der (berechtigten!) Empörung über die NICHTGleichstellung im Steuerrecht und Beamtenrecht. |
||
|
|||
24.Aug.2007 - 22:04
Beitrag
#8
|
|||
Adiaphora Gruppe: Members Beiträge: 1.987 Userin seit: 14.10.2004 Userinnen-Nr.: 596 |
Nur, wenn die Co-Mum in Deutschland arbeiten würde ... das ließ Sins Beitrag ja offen... "Konkubinatspaar" gefällt mir, könnte ein schweizer (?) Exportschlager werden! ;) |
||
|
|||
24.Aug.2007 - 22:44
Beitrag
#9
|
|||||
Heiligenanwärterin Gruppe: Members Beiträge: 15.416 Userin seit: 06.09.2004 Userinnen-Nr.: 271 |
nicht Konkubination :rolleyes: Wikipedia schreibt dazu:
Dass hier nichts von Frau+Frau oder Mann+Mann steht, halte ich nicht für ein Zeichen genauer Ausführung, sondern für Diskriminierung durch Totschweigen. Aah, danke dTaM, jetzt weiß ich, worüber hier gelacht wird :idee: Importschlager "Konkubinat" ist genausowenig komisch wie "Haferflöckli" oder "Wienerli" :mecker: Der Beitrag wurde von Liane bearbeitet: 24.Aug.2007 - 22:46 |
||||
|
|||||
25.Aug.2007 - 06:58
Beitrag
#10
|
|||
mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Versteh ich nicht... Was ist an Wienerli oder Haferflöckli zu meckern? Was in der Schweiz Konkubinatsverbot hieß, hieß in D Kuppelei(verbot). Da wurden zum Beispiel alle Vermieter/innen, die unverheirateten Paaren eine Wohnung vermieteten, wegen Kuppelei angezeigt / -klagt und verurteilt. Galt ungefähr bis in die 60er... McLeod |
||
|
|||
25.Aug.2007 - 08:15
Beitrag
#11
|
|
Heiligenanwärterin Gruppe: Members Beiträge: 15.416 Userin seit: 06.09.2004 Userinnen-Nr.: 271 |
@ McLeod
Die 2 Begriffe sind 2 in der Schweoz ganz normale Begriffe, für die man nicht schräg angeschaut oder belächelt wird (obwohl sie hinter den Grenzen Heiterkeit hervorrufen) - genauso ist es mit "Konkubinat", das hier für Aufruhr sorgt. |
|
|
25.Aug.2007 - 10:23
Beitrag
#12
|
|
mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
@Liane Ach so... danke für die Aufklärung. Für mich sind die durchaus zahlreichen anderen Begrifflichkeiten in Österreich und der Schweiz sehr angenehm und dokumentieren (für mich), dass dieselbe Sprache noch längst nicht dieselbe Kultur bedeutet. Es gibt ja immer mal wieder Ideen, die Welt in Sprachräume und nicht in Völker und Staaten einzuteilen. Was ich am Beispiel AUT, CH, D belegt für unsinnig halte.
|
|
|
25.Aug.2007 - 11:12
Beitrag
#13
|
|||
Salzstreuerin Gruppe: Members Beiträge: 83 Userin seit: 13.09.2004 Userinnen-Nr.: 331 |
echt??? ja, ich lass mich gern überraschen, aber... wo doch lebenspartner nur das kleine sorgerecht erhalten, solange sie nicht adoptieren (können), konnte ich mir das irgendwie nicht vorstellen. @liane: da hab ich es wohl zu gut mit dem fremdwort gemeint und noch ein -ion angehängt. und um das richtig zu stellen: ich liebe die sprachlichen unterschiede der deutschsprachigen landstriche. allerdings sind einige am anfang recht gewöhnungsbedürftig, z.b. konkubinat, was ich bisher nur aus dem geschichtsunterricht kannte und dort ausschließlich für die beziehung konkubine-herrscher verwendet wurde. also für die frau eine recht unvorteilhafte beziehung, auch wenn einige frauen sehr reich dabei geworden sind. und: haferflöckli und wienerli sind süß :D , aber natürlich nicht komisch! B) @sägefisch... achja, und der link für die österreichische seite ist folgender: :P ... ehrlich gesagt, sind das so spezielle fragen, dass wohl am ehesten experten diese fragen beantworten können und ich würde einen besuch bei einer schwangerschaftsberatung und einen anruf bei einer österreichischen krankenkasse empfehlen... nichtsdestotrotz finde ich solche fragen spannend... aber ich bin eh schon bürokratiegeschädigt :wacko: |
||
|
|||
25.Aug.2007 - 12:02
Beitrag
#14
|
|||
Heiligenanwärterin Gruppe: Members Beiträge: 15.416 Userin seit: 06.09.2004 Userinnen-Nr.: 271 |
Das Markenschild "süß" wird die Schweiz wohl nie mehr los - kein Wunder bei den ganzen -lis :lol: |
||
|
|||
25.Aug.2007 - 17:56
Beitrag
#15
|
|
Manche Sünde ist es wert, begangen zu werden. Gruppe: Members Beiträge: 4.591 Userin seit: 03.08.2005 Userinnen-Nr.: 1.942 |
Was??? :was: *Bahnhof versteh*
:D |
|
|
16.Sep.2007 - 00:12
Beitrag
#16
|
|
Vorkosterin Gruppe: Members Beiträge: 4 Userin seit: 18.08.2007 Userinnen-Nr.: 4.882 |
In Deutschland steht das Elterngeld auch eingetragenen Lebenspartnerschaften zu.
Auf die Stiefkindadoption kann frau dabei nicht warten: Die Stiefkindadoption kann frühestens nach 8Wo eingereicht werden, je nach Stadt bzw Bundesland dauert die bis zu 1,5Jahre. Die beiden Mamis müssen zwingend bereits im Sinne des LPG eingetragen sein. Ich glaube gelesen zu haben 1 Jahr vor Antragstellung der Stiefkindadoption. Bin mir aber nicht sicher! |
|
|
22.Sep.2007 - 13:21
Beitrag
#17
|
|
Manche Sünde ist es wert, begangen zu werden. Gruppe: Members Beiträge: 4.591 Userin seit: 03.08.2005 Userinnen-Nr.: 1.942 |
und weil das 1,5 jahre dauert, könnte die stiefmama also nicht ins babyjahr gehen?
das find ich reichlich doof :was: dauert das echt soooo lang? :blink: |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.11.2024 - 03:57 |