Erbschaftsrecht, wie ist das geregelt? |
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Erbschaftsrecht, wie ist das geregelt? |
27.Jan.2006 - 08:55
Beitrag
#1
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Gemüseputzi Gruppe: Members Beiträge: 43 Userin seit: 07.06.2005 Userinnen-Nr.: 1.715 |
Hallo,
weiß jemand wie das Erbschaftsrecht genau in der Homoehe geregelt ist? (Gesetzes - Link)? Meine Frau hat Kinder und ich erwarte eines. Wir wollen ein bisschen mehr Klarheit und Regelungen. . . Gibt es Alternativen, z.B. notarielle testamentarische Beglaubigungen, die die gleiche Rechtsgültigkeit haben wie eine Homoehe? Gibt es für das Neugeborene irgendwelche Vorteile einer Homoehe? Frag? Grüße Stèrnl |
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27.Jan.2006 - 15:58
Beitrag
#2
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Naschkatze Gruppe: Members Beiträge: 312 Userin seit: 26.08.2004 Userinnen-Nr.: 143 |
Hallöchen!
Was konkret möchtest du denn wissen? Möchtest du regeln, wie eure Kinder euch beerben sollen? Seid ihr nun "verheiratet" oder nicht? Durch eine Verfügung von Todes wegen (§ 1937 BGB) kann der Erblasser bestimmen, zum einen wer und zum anderen in welchem Umfang ihn beerben soll. Die Testierfreiheit wird beschränkt durch das Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff.). Grundsätzlich gilt: Das Erbrecht für Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft richtet sich im Wesentlichen nach §10 LPartG und ist dem Ehegattenerbrecht nachgebildet. Erst mal soweit.... liebe Grüße, Night. Edit: Ich kann mich auch täuschen, aber ich glaube nicht, dass es einen Unterschied für das Neugeborene macht, ob ihr vor oder nach seiner Geburt "heiratet"... :D Der Beitrag wurde von Night bearbeitet: 27.Jan.2006 - 16:00 |
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27.Jan.2006 - 16:43
Beitrag
#3
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Gut durch Gruppe: Gesperrt Beiträge: 5.334 Userin seit: 26.08.2004 Userinnen-Nr.: 132 |
Hallo Sternl,
nur ganz kurz und ohne entsprechenden Link: So weit ich weiß ist die sogenannte "Stiefkindadoption" bei gleichgeschlechtlichen Paaren inzwischen durch - heißt - dein Partnerin könnte wenn ihr verpartnert seid, dein Kind adoptieren. Falls hier der "Vater" bekannt ist, muss dieser zustimmen. Falls das in Betracht kommt, versichere dich aber nochmal rechtlich - ist wirklich ohne Gewähr! Gruß Sophialein |
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28.Jan.2006 - 10:49
Beitrag
#4
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Gemüseputzi Gruppe: Members Beiträge: 43 Userin seit: 07.06.2005 Userinnen-Nr.: 1.715 |
Hallo,
Wenn wir verheiratet wären: Wie beerben mich ihre erwachsenen Kinder? Und wie beerbt mein Kind sie, nicht adoptiert? Und wie wäre es, wenn meine Frau das Kind adoptieren würde? Entfallen dann die Erbrechtsansprüche und die Unterhaltsansprüche an den Vater? p.s. Ich finde die Homoehe – und nicht nur die - so bescheuert! Schönes Wochenende Stèrnl |
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28.Jan.2006 - 15:03
Beitrag
#5
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Ego, Alter! Gruppe: Members Beiträge: 1.238 Userin seit: 24.08.2004 Userinnen-Nr.: 28 |
Wenn ihr "verheiratet" wärt und keine die Kinder der anderen adoptierte, würden die Kinder der einen Partnerin die andere Partnerin überhaupt nicht beerben, weil sie nicht verwandt, sondern nur verschwägert wären und nicht in der direkten Erbfolge stünden. Nur bei einer Adoption träte der Erbfall ein. Adotpivkinder sind leiblichen Kindern rechtlich gleichgestellt. Die Lebenspartner beerben einander, aber nicht im vollen Umfang. Nach der ersten Verabschiedung des LPG betrug der Pflichtteil nur ein Viertel. Inzwischen ist da aber etwas novelliert worden, soweit ich weiß. Nachzulesen am besten im Gesetz selbst: LPG
Der Beitrag wurde von Polly bearbeitet: 28.Jan.2006 - 15:04 |
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