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> Namenskonventionen
Pippilotta
Beitrag 23.May.2006 - 17:01
Beitrag #1


*kunterbunt*
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...wenn zwei Frauen sich verpartnern und beide den selben Vornamen haben - besteht dann trotzdem die Möglichkeit nur EINEN Nachnamen zu wählen?

(... würde das überhaupt irgendwer machen wollen?)
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kruemelchen
Beitrag 23.May.2006 - 19:23
Beitrag #2


Immer mal wieder...
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QUOTE (Pippilotta @ 23.May.2006 - 18:01)
...wenn zwei Frauen sich verpartnern und beide den selben Vornamen haben - besteht dann trotzdem die Möglichkeit nur EINEN Nachnamen zu wählen?

Ja. Jedenfalls steht nirgends, dass das nicht geht.


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dandelion
Beitrag 23.May.2006 - 20:39
Beitrag #3


don't care
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QUOTE (kruemelchen @ 23.May.2006 - 20:23)
QUOTE (Pippilotta @ 23.May.2006 - 18:01)
...wenn zwei Frauen sich verpartnern und beide den selben Vornamen haben - besteht dann trotzdem die Möglichkeit nur EINEN Nachnamen zu wählen?

Ja. Jedenfalls steht nirgends, dass das nicht geht.

wäre aber ne interessante Frage, zumal die wirklich einiges übersehen haben beim LPartG...
Was hat da Vorrang - Rechtssicherheit (kann ein Geschäftspartner sich da noch sicher sein, mit welchem Ehepartner er verhandelt?) oder das Recht auf die Wahl eines gemeinsamen Familiennamens?

Vielleicht gibt es ja einne Präzedenzfall aus dem Eherecht, wo beide "Kim" hießen..? :rolleyes:
*sich das mal mit frag*

Der Beitrag wurde von dandelion bearbeitet: 23.May.2006 - 20:40
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Fledi
Beitrag 23.May.2006 - 20:41
Beitrag #4


...
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QUOTE (dandelion @ 23.May.2006 - 21:39)
QUOTE (kruemelchen @ 23.May.2006 - 20:23)
QUOTE (Pippilotta @ 23.May.2006 - 18:01)
...wenn zwei Frauen sich verpartnern und beide den selben Vornamen haben - besteht dann trotzdem die Möglichkeit nur EINEN Nachnamen zu wählen?

Ja. Jedenfalls steht nirgends, dass das nicht geht.

wäre aber ne interessante Frage, zumal die wirklich einiges übersehen haben beim LPartG...
Was hat da Vorrang - Rechtssicherheit (kann ein Geschäftspartner sich da noch sicher sein, mit welchem Ehepartner er verhandelt?) oder das Recht auf die Wahl eines gemeinsamen Familiennamens?

Vielleicht gibt es ja einne Präzedenzfall aus dem Eherecht, wo beide "Kim" hießen..? :rolleyes:
*sich das mal mit frag*

hab ich auch schon mal drüber nachgedacht.... vor allem wegen der Post

die Rechnungen wären dann immer alle für meine Angetraute und die Privatpost für mich :rolleyes: B)
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kruemelchen
Beitrag 23.May.2006 - 20:46
Beitrag #5


Immer mal wieder...
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QUOTE (LilithBerlin @ 23.May.2006 - 21:41)
QUOTE (dandelion @ 23.May.2006 - 21:39)
QUOTE (kruemelchen @ 23.May.2006 - 20:23)
QUOTE (Pippilotta @ 23.May.2006 - 18:01)
...wenn zwei Frauen sich verpartnern und beide den selben Vornamen haben - besteht dann trotzdem die Möglichkeit nur EINEN Nachnamen zu wählen?

Ja. Jedenfalls steht nirgends, dass das nicht geht.

wäre aber ne interessante Frage, zumal die wirklich einiges übersehen haben beim LPartG...
Was hat da Vorrang - Rechtssicherheit (kann ein Geschäftspartner sich da noch sicher sein, mit welchem Ehepartner er verhandelt?) oder das Recht auf die Wahl eines gemeinsamen Familiennamens?

Vielleicht gibt es ja einne Präzedenzfall aus dem Eherecht, wo beide "Kim" hießen..? :rolleyes:
*sich das mal mit frag*

hab ich auch schon mal drüber nachgedacht.... vor allem wegen der Post

die Rechnungen wären dann immer alle für meine Angetraute und die Privatpost für mich :rolleyes: B)

... ob wir diese Namenssache nicht in einem extra Thread diskutieren sollten (ist nämlich wirklich ziemlich interessant)?

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Grübler
Beitrag 23.May.2006 - 20:53
Beitrag #6


blau ist gesund
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Servus,

ja, es ist interessant und daher hab ich mal gewerkelt :)


Gruß
Grübler
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dandelion
Beitrag 23.May.2006 - 20:55
Beitrag #7


don't care
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danke fürs Werkeln! :blumen2:

nun, wer weiß was? :rolleyes:

Der Beitrag wurde von dandelion bearbeitet: 23.May.2006 - 20:56
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kruemelchen
Beitrag 23.May.2006 - 21:02
Beitrag #8


Immer mal wieder...
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Danke Grübler, Du bist eine Heldin :blumen2:


Also, ich denke, das müsste eigentlich gehen. Ist ja im Prinzip dasselbe, wie wenn der Vater seinem Sohn denselben Vornamen gibt. Wir hatten mal Nachbarn, da hießen Vater und Sohn beide 'Hans'. Und logischerweise hatten sie auch denselben Nachnamen. Allerdings glaube ich mich zu erinnern, dass einer von beiden noch einen zweiten Namen hatte. :unsure:

Ich google mal ein bisschen.


edit: Natürlich waren es 'Nachbarn', nicht 'Nahbarn'

Der Beitrag wurde von kruemelchen bearbeitet: 23.May.2006 - 21:03
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Engel
Beitrag 23.May.2006 - 21:42
Beitrag #9


Naschkatze
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Also bei meinen Nachbarn heißen die 1. geborenen bereits in 3. oder 4. Generation Thomas.... Eine zeitlang lebten die auch alle bis zur 3. Generation im gleichen Haus. :wacko:
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rebecca
Beitrag 24.May.2006 - 07:54
Beitrag #10


Immer noch gut durch
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QUOTE (dandelion @ 23.May.2006 - 21:39)
Was hat da Vorrang - Rechtssicherheit (kann ein Geschäftspartner sich da noch sicher sein, mit welchem Ehepartner er verhandelt?) oder das Recht auf die Wahl eines gemeinsamen Familiennamens?

bezüglich der rechtssicherheit bei verträgen werden immer noch zusätzliche daten wie das geburtsdatum, ort, etc. aufgenommen. zudem ist meines wissens auch die notwendigkeit vorgeschrieben, sich über die identität der jeweiligen person gewissheit zu verschaffen - etwa bei kreditanträgen durch vorlage des personalausweises. die wahrscheinlichkeit, dass diese daten übereinstimmen sind äußerst gering.

wird dieses durch eine partnerin missbraucht, dann kann juristisch von arglistiger täuschung gesprochen werden bzw. erschleichung von vorteilen, etc. aber soweit wollen wir es ja nicht kommen lassen. -_-

praktisch gesehen existiert das problem der fehlenden unterscheidung in ausnahmefällen. nämlich dort, wo es auf grund dieser namensverwechselungen zu schwierigkeiten mit der schufa kommen kann. wie gesagt, aus diesen gründen werden dann immer noch andere daten abgefragt, die eher eindeutig sind.

QUOTE
hab ich auch schon mal drüber nachgedacht.... vor allem wegen der Post
die Rechnungen wären dann immer alle für meine Angetraute und die Privatpost für mich

das dürfte wohl eher ein praktisches als ein rechtliches problem sein. wenn ihr diese trennung nicht organisatorisch gelöst bekommt, dürfte das wohle euer problem sein. den gesetzgeber interessiert es nicht.

da eine bestimmung der namen nicht nur dem freien willen der ehepartner obliegt, kann es sein, dass der oder die standesbeamte ein vetorecht hat und den nachnamen vorschlagen kann. notfalls sieht frau sich dann vor gericht wieder.
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kruemelchen
Beitrag 24.May.2006 - 08:55
Beitrag #11


Immer mal wieder...
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Naja, es könnte ja z.B. auch sein, dass beide 'Sandra Müller' heißen. die können sich ja keinen anderen Namen ausdenken. :gruebel:
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rebecca
Beitrag 24.May.2006 - 09:24
Beitrag #12


Immer noch gut durch
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QUOTE (kruemelchen @ 24.May.2006 - 09:55)
Naja, es könnte ja z.B. auch sein, dass beide 'Sandra Müller' heißen. die können sich ja keinen anderen Namen ausdenken. :gruebel:

ehrlich gesagt: nach der wahrscheinlichkeitstheorie dürfte dies eine ziemliche unbedeutende kombination sein
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shark
Beitrag 24.May.2006 - 09:41
Beitrag #13


Strösenschusselhai
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Ich kenne ein Ehepaar, dessen beide Partner Andrea und Andrea Maier heißen...wobei Andrea 1 ein Mann ist mit italienischer Mutter und deutschem Maier-Vater und Andrea2 eine Frau Maier von Geburt...
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Liane
Beitrag 24.May.2006 - 11:26
Beitrag #14


Heiligenanwärterin
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Interessante Frage :)
Ich kannte ein Hetero-Paar, die zufällig beide den selben Nachnamen hatten - in dem Fall wäre wenigstens die Unterscheidung "Frau/Herr" noch ausschlaggebend (bezüglich des "Andrea"-Beispiels)
Die Weitergabe des Vornamens in der Famile hat Tradition (oft dann mit "Junior/Senior") - ich persönlich würde meinem Kind bewusst keinen Namen geben, der in der Familie schon vergeben ist (was leider viele schöne Wunschnamen ausschliesst...)
Angenommen, meine Partnerin und ich hiessen (zufällig) beide Maria Huber, dann würden wir uns
wohl mit einem zweiten Vornamen behelfen (ich habe mehrere im Angebot...). Freiwilig würde ich die Situation vermutlich nicht herbeiführen - also lieber 2 Nachnamen behalten.
Wobei das ja eine Frage der Gewohnheit ist - Menschen, die Müller, Schneider oder Schmidt heissen, haben nunmal weit grössere Chancen auf zahlreiche Namensgleiche, wenn sie nicht gerade Amaryllis oder Wendelin mit Vornamen heissen. Ich kenne (und auch nicht persönlich) nur 1 Frau mit meinem Vor- und Nachnamen, daher habe ich mehr das Gefühl von "Alleinanspruch".
Bei gleicher Wohnadresse (und eingetragener Partnerschaft) hat die Sache natürlich noch eine ganz andere Dimension....
Über die rechtliche Seite kann ich gar nichts sagen.
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Liane
Beitrag 24.May.2006 - 11:27
Beitrag #15


Heiligenanwärterin
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QUOTE (rebecca @ 24.May.2006 - 10:24)
QUOTE (kruemelchen @ 24.May.2006 - 09:55)
Naja, es könnte ja z.B. auch sein, dass beide 'Sandra Müller' heißen. die können sich ja keinen anderen Namen ausdenken.  :gruebel:

ehrlich gesagt: nach der wahrscheinlichkeitstheorie dürfte dies eine ziemliche unbedeutende kombination sein

B) Da etwa 50% aller Lesben, die ich kenne, Sandra heissen, und Müller ein nicht sehr seltener Name ist, fehltmeiner Meinung nach der Zwinkersmiley ;)
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Liane
Beitrag 24.May.2006 - 11:31
Beitrag #16


Heiligenanwärterin
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QUOTE (rebecca @ 24.May.2006 - 08:54)
QUOTE
hab ich auch schon mal drüber nachgedacht.... vor allem wegen der Post
die Rechnungen wären dann immer alle für meine Angetraute und die Privatpost für mich

das dürfte wohl eher ein praktisches als ein rechtliches problem sein. wenn ihr diese trennung nicht organisatorisch gelöst bekommt, dürfte das wohle euer problem sein. den gesetzgeber interessiert es nicht.

Bei jeglicher Post würde ich auf Zusätze - Sandra E Müller und Sandra U Müller - bestehen (in den m eisten Antragsformularen gibt es bei der Adresse "Adress-Zusatz", eigentlich gedacht für "3.Stock", "Hofeingang" o.ä.). Schon allein, damt das Postöffnen nicht zur täglichen Gedächtnisübung wird - und auch in einer innigen Partnerschaft möchte ich meine Privatsphäre insofern gewahrt sehen, als meine Partnerin nicht meine Post öffnet (was bei Namensgleichheit ständig passieren würde)

Der Beitrag wurde von Liane bearbeitet: 24.May.2006 - 11:32
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shark
Beitrag 24.May.2006 - 17:16
Beitrag #17


Strösenschusselhai
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Das Ehepaar, von dem ich schrieb, macht das auch so, Liane..Er hat einen zweiten Vornamen, der zwar kein Rufname ist, den er aber überall mit angibt, so dass deutlich erkennbar ist, wessen Post eine/r der beiden da in der Hand hält.
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Pippilotta
Beitrag 25.May.2006 - 07:47
Beitrag #18


*kunterbunt*
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OT: huh - da dachte ich aber wirklich, jetzt einen "senior moment" erwischt zu haben. Konnte ich mich doch gar nicht daran erinnern, einen eigenen Thread dieser Form eröffnet zu haben :gruebel: :D Aber interessant zu lesen, dass sich da anscheinend schon mal mehrere Leute Gedanken drüber gemacht haben - und wirklich sehr interessante Ansätze dabei :blumen2:
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McLeod
Beitrag 22.Aug.2006 - 14:50
Beitrag #19


mensch.
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Also es böte sich ja auch noch eine Regelung wie bei irgendwelchen entfernten Verwandten von mir an:

Sandra Müller-Schulze
und
Sandra Schulze-Müller

Wär das nix?

Ansonsten:
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbe...t/lpartg.htm#p3
Tatsächlich keine Ausnahmen für solche Fälle. Ich tippe auch auf Rechtssicherheit durch zusätzliche Daten, schlimmstenfalls durch ein "geb. Schulze" bei einer der beiden.

Ich persönlich fände dieses Xtreme-Namensdoppeln allerdings much too symbiotic. :blink:

McLeod
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pech-marie
Beitrag 23.Oct.2006 - 19:28
Beitrag #20


Vorkosterin
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hallo,

natürlich wird das gehen, euch würde (ja hoffentlich) das geburtsdatum unterscheiden. soweit ich informiert bin, reicht das.
liebe grüße
die pech-marie :rainbow:
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