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> Frage zu Ehe, Steuern usw.
Jasmin
Beitrag 14.Jul.2006 - 20:04
Beitrag #1


Vorkosterin
*

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Beiträge: 4
Userin seit: 26.04.2006
Userinnen-Nr.: 2.881



Hallo,

ich hätte auch mal ein paar Fragen:

Also ich lebe mit meiner Tochter in einer Wohnung habe das alleinge Sorgerecht für sie und wir leben von Hartz4.

Meine Freundin lebt auch in einer Wohnung und geht einer festen Arbeit nach und verdient sehr gut.

Nun wäre meine Frage:

-bekomme ich weiterhin Hartz4 wenn ich in meiner Wohnung mit meiner Tochter alleine lebe und sie aber heirate und wir getrennte wohnungen haben?

-wird Ihr Einkommen mit angerechnet wenn ich mit Ihr und meiner Tochter zusammenziehe so das Hartz4 wegfällt?

-muss sie für meine Tochter Unterhalt bezahlen wenn sie mit das sorgerecht bekommt für meine tochter oder muss der vater des kindes weiterhin aufkommen?

-ändert sich Ihre steuerklasse wenn wir heiraten?

-kann sie das kind wenn wir heiraten auf ihre steuerkarte mitnehmen zur hälfte?

Das wars erst mal vielleicht könnt ihr mir ja helfen?? :rolleyes:

LG
Jasmin :)

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regenbogen
Beitrag 14.Jul.2006 - 20:09
Beitrag #2


a.D.
************

Gruppe: Members
Beiträge: 8.380
Userin seit: 24.08.2004
Userinnen-Nr.: 5



Bevor ihr antwortet, ein Hinweis:

Tipps zu konkreten Rechts- und Steuerfragen gelten als "Rechtsberatung", und die darf grundsätzlich nur von solchen Personen/Stellen geleistet werden, die dazu eine spezielle Erlaubnis haben.

Um zu vermeiden, dass wir Strösen Probleme bekommen, bitte formuliert eure Fragen nur ganz allgemein "Wenn jemand xxxx, wie sähe die Rechtslage aus" und die Antworten ebenfalls "Nehmen wir an, jemand würde.... Dann hätte er/sie ein Anrecht auf...", aber bezieht euch nicht auf konkrete Fälle.

Danke! :)

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shark
Beitrag 14.Jul.2006 - 20:32
Beitrag #3


Strösenschusselhai
************

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Beiträge: 21.898
Userin seit: 10.11.2004
Userinnen-Nr.: 741



Eine Mutter, die das alleinige Sorgerecht für ihrE KindER hat und aufgrund von Arbeitslosigkeit ALG2 für sich selbst erhält, verliert diesen Anspruch, wenn sie eine ELP/Ehe eingeht und die/der PartnerIn in der Lage ist, den Unterhalt zu bestreiten.

Unterhaltsvorschuss (für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) bleibt solange unberührt, als keine Stiefkindadoption vorgenommen wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist die/der, nunmehr sorgeberechtigte, PartnerIn auch dem Kind unterhaltsverpflichtet.
Der leibliche Vater (der übrigens entweder unauffindbar, am Kind uninteressiert oder aber mit der Stiefkindadoption einverstanden sein muss) ist damit jeglicher finanzieller Verpflichtung entledigt. Dies betrifft Unterhalt ebenso wie Erbansprüche.

Auch im Falle von getrennter Wohnung der ELP-/Eheleute aufgrund beruflicher Situation bleibt die/der PartnerIn unterhaltsverpflichtet.

Nach ELP-/Eheschließung und Stiefkindadoption kann die/der PartnerIn, die/der einer Berufstätigkeit nachgeht, auch das nicht-leibliche Kind auf die Steuerkarte setzen lassen.

edit: Einschub

Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 14.Jul.2006 - 20:34
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shark
Beitrag 14.Jul.2006 - 20:39
Beitrag #4


Strösenschusselhai
************

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Beiträge: 21.898
Userin seit: 10.11.2004
Userinnen-Nr.: 741



Anmerkung:

ich bringe wenig Verständnis auf für Menschen, die lediglich Vorteile genießen, nicht aber Verantwortung übernehmen wollen.
Dazu zählen für mich auch Paare, die zwar Kinder auf der Steuerkarte haben wollen, sorgeberechtigt sein wollen, genug verdienen, um ihre Familie ernähren zu können - und dennoch nicht auf Zuschüsse der Sozialkasse verzichten wollen.
Für mich sind das Sozialschmarotzer.

Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 14.Jul.2006 - 20:40
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Jasmin
Beitrag 14.Jul.2006 - 20:41
Beitrag #5


Vorkosterin
*

Gruppe: Members
Beiträge: 4
Userin seit: 26.04.2006
Userinnen-Nr.: 2.881



Ich glaube du hast mich falsch verstanden ich wollte leglich eine Information und ich liebe meine Feundin sehr und das hat nichts mit Geld oder Harts4 zu tun es ging einfach nur um das allgemeine.

LG
Jasmin
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shark
Beitrag 14.Jul.2006 - 20:48
Beitrag #6


Strösenschusselhai
************

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Beiträge: 21.898
Userin seit: 10.11.2004
Userinnen-Nr.: 741



Einige Deiner Fragen wurden bereits in einem anderen, von Dir eröffneten Thread, beantwortet.
Ich nehme an, Du erinnerst Dich daran...
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Co-Mom
Beitrag 15.Jul.2006 - 11:54
Beitrag #7


Naschkatze
**********

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Beiträge: 407
Userin seit: 29.01.2006
Userinnen-Nr.: 2.540



Wichtiger Hinweis: Der Unterhaltsvorschuss fällt inzwischen (seit 2005, glaub ich) bei einer Lebenspartnerschaft weg, auch wenn keine Stiefkindadoption vorliegt. Gebt mal "Unterhaltsvorschuss" und "Lebenspartnerschaft" in Google ein. Irgendwie ist mein gestriges Post dazu nicht abgeschickt worden oder beim Abschicken verloren gegangen. (Ich hatte noch dazu geschimpft, weil das nichts anderes ist einer der vielen Punkte, wo man durch eine LP nur mehr Pflichten, nicht aber mehr Rechte mit sich bringt.)
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