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> mehrere fragen zur "homoehe", rechte, pflichten, finanzielles
rowan
Beitrag 08.Oct.2005 - 15:25
Beitrag #1


Gut durch
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hallo,

mich interessiert folgendes.

wenn meine partnerin und ich uns mal trennen sollten, sind wir dann gegenseitig verpflichtet, unterhalt zu zahlen, sofern eine von beiden nicht in der lage ist, sich selber um ihren lebensunterhalt zu kümmern? das wollen wir beide nicht, weder unterhalt von der ex- partnerin beziehen noch geld für die ex- partnerin zahlen.
kann man dieses mit einem ehevertrag umgehen? weiss dazu jemand nähres?
wenn dieses im ehevertrag geregelt werden kann, wo kann man einen ehevertrag schliessen? reicht ein schriftlicher, wo wir beide unterschreiben oder müssen wir einen rechtsanwalt kontaktieren?

welche eheverträge wären sinnvoll? gütertrennung, zugewinngemeinschaft, etc.?
wir möchten beide gerne, dass jeder seine dinge bekommt und was uns gemeinsam gehört auch gerecht geteilt wird. heute würde ich sagen, das bekommen wir hin, wir wollen ja beide das selbe und werden uns schon einig. aber wenn es irgendwann mal zum rosenkrieg kommen sollte, dann wäre es vielleicht doch vernünftiger, diese dinge im vorraus geplant zu haben. wie bewerkstelligen wir das am besten? benötigen wir dazu einen anwalt?

fallen euch noch weitere rechte und pflichten ein, welche man vor der eheschliessung bedenken sollte

über hilfe von euch wäre ich dankbar, auch gute links zu dieser thematik sind gerne gesehen :)

liebe grüsse, rowan

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shark
Beitrag 08.Oct.2005 - 15:30
Beitrag #2


Strösenschusselhai
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Hallo, rowan,

Grundsätzlich seid Ihr einander auch nach einer allfälligen "Scheidung" unterhaltsverpflichtet. (Dazu müsstet Ihr natürlich "verpartnert" gewesen sein) Das könnt Ihr im Vorfeld ausschließen, indem Ihr einen Vertrag abschließt. Dazu konsultiert Ihr am besten einen Notar, der Euch auch beraten kann, welche Form infrage kommt.

Gruß,
shark

edit: Satz eingefügt.

Der Beitrag wurde von shark bearbeitet: 08.Oct.2005 - 15:31
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robin
Beitrag 11.Oct.2005 - 11:16
Beitrag #3


I lof tarof!
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Liebe rowan, sorry wenn ich deinen thread 'benutze', um auch eine frage zu stellen -_-
Wenn frau sich verpartnert, kann die ehefrau dann als familienmitglied krankenversichert werden? Die auskunft wäre im moment für mich sehr wichtig! Danke! :)
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Polly
Beitrag 11.Oct.2005 - 12:56
Beitrag #4


Ego, Alter!
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Ja, das geht. (Ich antworte mal stellvertretend.) Ich habe mich selbst gerade über meine Frau bei der Techniker krankenversichern lassen. Dafür gelten die gleichen Regeln wie bei Ehepartnern. Entscheidend ist also unter anderem das Einkommen des geringer verdienenenden Partners, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, sowie der rechtliche Status. Es geht z.B. nicht, wenn diejenige selbstständig ist.
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robin
Beitrag 11.Oct.2005 - 16:55
Beitrag #5


I lof tarof!
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Userinnen-Nr.: 198



@polly: Danke! :) Meine freundin ist allerdings beides: fest eingestellt (10 stunden die woche) UND selbstständig... :unsure:
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Polly
Beitrag 11.Oct.2005 - 17:33
Beitrag #6


Ego, Alter!
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Userinnen-Nr.: 28



Tja, einfach mal bei der Krankenkasse anfragen ...
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rowan
Beitrag 11.Oct.2005 - 19:07
Beitrag #7


Gut durch
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QUOTE (robin @ 11.Oct.2005 - 12:16)
Liebe rowan, sorry wenn ich deinen thread 'benutze', um auch eine frage zu stellen -_-

hallo robin,
kein problem :)
so wurde mir eine weitere frage beantwortet ;)
liebe grüsse, rowan
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