Adoption bei einer eingetragenen Partnerschaft? |
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Adoption bei einer eingetragenen Partnerschaft? |
31.Oct.2011 - 09:35
Beitrag
#1
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Geschirrspülerin Gruppe: Members Beiträge: 5 Userin seit: 26.10.2011 Userinnen-Nr.: 8.020 |
Liebe Mädels,
ich könnte mir für die Zukunft eine eingetrageen Partnerschaft gut vorstellen. Da ich Kinder sehr liebe habe ich mal eine Frage an die Mütter bzw. Paare mit Kindern im Forum. Kann ich in einer solche Partnerschaft ohne Weiteres Kinder adoptieren? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Lieber Gruß Linda |
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31.Oct.2011 - 12:36
Beitrag
#2
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"Jeck op Sticker" Gruppe: Members Beiträge: 14.609 Userin seit: 18.10.2008 Userinnen-Nr.: 6.317 |
Hallo Linda,
eine schöne Lebensplanung, die Du da hast, Dir viel Erfolg dafür. Konkrete Informationen zu der Thematik kannst Du auf der Homepage von z.B. dem LSVD nachlesen. herzliche Grüße H. |
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31.Oct.2011 - 13:50
Beitrag
#3
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Gut durch Gruppe: Members Beiträge: 3.084 Userin seit: 11.08.2009 Userinnen-Nr.: 6.882 |
Auch von mir beste Wünsche für deine Pläne.
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31.Oct.2011 - 14:21
Beitrag
#4
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Mama Maus Gruppe: Members Beiträge: 8.982 Userin seit: 25.08.2004 Userinnen-Nr.: 78 |
Adoption eines komplett "fremden Kindes" - geht nur als "Einzeladoption" - heißt, dass nur einer der Partner offiziel Elternteil ist, ich glaub Stiefkindadoption ist da dann nicht möglich (aber dafür leg ich die Hand nicht ins Feuer). (da ist eingetr. LP nicht zwingend aber wohl hilfreich)
Adoption eines Kindes - wenn es von Dir ausgetragen ist durch Deine Partnerin - Stiefkindadoption. Wenn es von Deiner Partnerin ausgetragen wird - müsstest Du die Stiefkindadoption durchführen. (da ist eingetr. LP z.T. zwingend) Möglichkeiten einer Dauerpflegschaft von Kindern, die nicht mehr zu ihrer Familie zurück geführt werden (aber regelmässiger Kontakt bestehen soll ) ist als Paar ebenfalls möglich, wenn man ganz viel Glück hat rutscht man dann in "Adoptionspflege" rein (kenne ich 2 Fälle- verschiedene Paare). Wie die Chancen, Dauer usw. ist hängt tw. auch von den Landkreisen und Sachbearbeitern (bei Stiefkindadoption noch mit von entspr. Richter & Richterin) ab. Ansonsten "das Übliche" Auslandsadoptionen sind möglich, kosten aber eben unheimlich viel (nicht die Kinder sondern die Unterlagen und je nachdem wie die Bestimmungen eben sind). Wie Hortensie schon schrieb: Beim LSVD gibt es da viele Infos drüber. Ansonsten wäre die Möglichkeit eine ILSE-Gruppe in Deiner Nähe zu suchen und Dich dort mit Homosexuellen zu treffen, die Kinderwunsch haben und eben auch auf vielfältige Weise schon in die Tat umgesetzt haben. Viel Glück! Mausi |
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01.Nov.2011 - 01:27
Beitrag
#5
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Gut durch Gruppe: Members Beiträge: 3.084 Userin seit: 11.08.2009 Userinnen-Nr.: 6.882 |
Bei der Adoption fremder Kinder ist es einfach abhängig von der Region und den Sachbearbeiterinnen. In Frankfurt ist es für Lesben sehr unkompliziert zu adoptieren. Aber das ist sehr verschieden.
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01.Nov.2011 - 18:04
Beitrag
#6
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Strösenschusselhai Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 |
Und wie Mausi schon sagte: Auch als ELPaare können Lesben nicht gemeinsam adoptieren. Das kann immer nur eine Einzelperson.
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02.Nov.2011 - 11:02
Beitrag
#7
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"Jeck op Sticker" Gruppe: Members Beiträge: 14.609 Userin seit: 18.10.2008 Userinnen-Nr.: 6.317 |
Obgleich es schon ein bisschen unverständlich anmutet, das ich theoretisch und praktisch ein Kind, dass meine Lebenspartnerin (ELP) geboren hat, als Stiefkind adoptieren kann, aber ein Kind, das meine Lebenspartnerin (ELP) adoptiert hat, nicht als Stiefkind adoptieren kann.
Aus Sicht des Kindes ist das schon eine Ungerechtigkeit, dass bei einem adoptierten Kind davon ausgegangen wird, es wäre ein Elternteil ausreichend und in dem anderem Fall eben nicht. Ich glaube, ein wohlgesonnenes Jugendamt würde da "im Falle eines Falles" schon eine Regelung im Sinne des Kindes herstellen. Genauso unverständlich mutet ja auch an, dass Menschen, die nach dem ELP eine Partnerschaft leben, steuerrechtlich als "Ledige" behandelt werden. Das ist aber eine Problematik, die mensch sich ja mit Alleinerziehenden etc. teilt. Wobei das vielzitierte "Kindeswohl" vor dem Hintergrund ja im Grunde ein sehr vorgeschobenes Argument ist, da hier das Nichtverheiratet sein bzw. das sich Scheiden lassen sanktioniert wird und ausschließlich die klassische Ehe steuerrechtlich besser gestellt wird. |
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02.Nov.2011 - 13:45
Beitrag
#8
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Strösenschusselhai Gruppe: Admin Beiträge: 21.898 Userin seit: 10.11.2004 Userinnen-Nr.: 741 |
Das ist in der Tat ungerecht.
Und zwar tatsächlich nicht nur in Bezug auf die Paare, sondern auch in Bezug auf die Kinder. Da gehört längst eine Gesetzesänderung her. Denn selbst wenn ich allein es schaffe, ein Kind zu adoptieren und mich später "verpartnere", darf meine Frau dieses Kind nicht stiefkindadoptieren, obwohl es ja angeblich durch die Adoption einem leiblichen Kind gleichgestellt ist. Meine Frau darf dieses Kind nicht nicht adoptieren, weil wir Frauen sind (sonst ginge ja auch eine Stiefkindadoption eines leiblichen Kindes nicht), sondern weil dieses Kind bereits von mir adoptiert wurde und zu meinen Lebzeiten nur von meinem "Ehegatten" adoptiert werden darf, nicht aber von einer ELPartnerin, weil diese eben nicht als Gattin gilt. Da nützt die Gleichstellung des adoptierten Kindes gar nichts. |
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