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> Sackgasse Österreich, ..gibt es eine Hintertür?
wolke
Beitrag 23.Apr.2009 - 12:34
Beitrag #1


blinder Passagier
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Hallo!

Ich habe zwar einen ähnlichen Thread (Heirat im Ausland) hier gefunden, aber da dieser gegen Ende vom Thema abwich und ich wenn möglich ein wenig über das punktuelle Gefragte in eben diesem hinausgehen möchte, erlaube ich mir hiermit einen neuen zu eröffnen.
Auch geht es nicht darum- wie im erwähnten thread angesprochen- mir das googeln abzunehmen; denn solch spezielle Fragestellungen sind nirgendwo zu finden und über Erfahrungsberichte oder persönliche Kenntnisse geht nichts hinaus.

Vielleicht sind inzwischen mehr Informationen vorhanden..

Nun, meine Frage- gibt es einen Ausweg, Österreicherin zu sein, und trotzdem "ja" sagen zu können?

Ist für eine Auslandstrauung eine deutsche etc. Staatsbürgerschaft notwendig?
Spielt Staatsbürgerschaft überhaupt eine Rolle, oder hängt es nur von der Gesetzeslage des derzeitigen Aufenthaltsortes ab, was anerkannt wird?
Haben deutsche Staatsbürgerinnen mehr oder eher oder zumindest minimale Rechte in Österreich, wenn sie eine deutsche, anerkannte eingetragene Partnerschaft haben, als Österreicherinnen?
Würde eine in Deutschland geschlossene Partnerschaft von österr. Staatsbürgerinnn in Deutschland (Umzug?) anerkannt werden?

Gibt es IRGENDEINE Hintertür?
Eine Möglichkeit?
Einen Weg auch für Österreicherinnen, der Geliebten ein folgenreiches "Ja" zu sagen?

Vor lauter Recherche und Abweisungen bin ich nun nicht nur verwirrt, sondern zutiefst traurig.
Mein Zuhause, meine Herkunft verhindern den erleichternden Schritt, das Wegstück, das ich so gerne -so unbedingt- noch gehen möchte, um angekommen zu sein...

für jede Wortmeldung dankbar,

eure wolke

Der Beitrag wurde von wolke bearbeitet: 23.Apr.2009 - 12:36
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shark
Beitrag 23.Apr.2009 - 23:54
Beitrag #2


Strösenschusselhai
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Juristische Auskünfte können und dürfen aus rechtlichen Gründen hier nicht erteilt werden.

Zwei in Deutschland lebenden Oesterreicherinnen wird die ELP nicht verweigert, soviel ist klar.
Ueber die Anerkennung im Heimatland Oesterreich jedoch bin ich nicht orientiert.
Da informierst Du Dich besser beim örtlichen Standesamt.

Hier noch ein Link zum Thema

Gruss

shark
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McLeod
Beitrag 24.Apr.2009 - 09:38
Beitrag #3


mensch.
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Ich erinnere mich noch vage an die Zeiten, als in Dänemark und Holland geheiratet wurde (also vor 2001). Das hatte keine rechtlichen Auswirkungen hierzulande. So wie es auch nichts brächte, in Spanien oder Holland eine Ehe einzugehen, in Deutschland würden nur die Rechte und Pflichten gewährt oder eingefordert, die mit dem hiesigen LPartG einhergehen. In Las Vegas zu heiraten bedeutet für Heteros ja auch nicht, das (nach der Eintragung in die hiesigen Personanstandsregister), dass die Ehe Vegas-schnell wieder geschieden werden könnte.

Ich würde auch einfach mal bei einem deutschen Standesamt nachfragen. Irgendwie erinnere ich mich daran, dass die EU Deutschland schon mehrfach gerügt hat, weil die Ungleichbehandlung nicht mit EU-Recht zu vereinbaren sei. Dass es überhaupt noch EU-Länder ohne Ehe- oder eheähnliche Insitute geben kann, angesichts dieser Einstellung... Aber ich vermute mal im recht katholischen Polen ist auch nicht viel zu holen. Oder? Obwohl Spanien ja auch katholischst ist...

Nun denn, alles natürlich unverbidnlich, amateurhaft und subjektiv gefärbt (IMG:style_emoticons/default/wink.gif)

McLeod
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miriam
Beitrag 24.Apr.2009 - 09:56
Beitrag #4


Gut durch
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Hallo Wolke,

ich bin keine Spezialistin , kenne mich aber auf diesem Gebiet, ganz allgemein was Europa betrifft, jedoch aus leidvoller Erfahrung ein wenig aus.

Grundsätzlich verhält es sich so, daß es in der EU ein Antidiskriminierungsgesetz (oder Richtlinie) gibt, zu dessen Umsetzung die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind. (Auch Deutschland hat erst unter Androhung von Strafe damit begonnen.) Das müßte also auch für Österreich gelten. Außerdem steht EU-Recht über nationalem Recht.

Als es in Deutschland vor einigen Jahren noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft gab und meine Nicht- EU-Partnerin daher keine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund unserer Partnerschaft bekommen konnte, gab es auf Bundesebene mehrere Klagen zu diesem Thema. (Wir sind dann allerdings in die Niederlande "ausgewichen" um legal zusammen leben zu können...)

Eine "Hintertür" wäre also das Klagen vor Gericht, möglicherweise vor dem Europäischen Gerichtshof. (Wir haben das damals gescheut, denn wir wollten doch "nur" ungestört zusammen leben und unsere Nerven nicht durch endlose Prozesse ruinieren.) Bestimmt gibt es zu diesem Thema bereits Klagen gegen Österreich, Du müßtest Dich mal bei österreichischen Lesben- und Schwulenverbänden informieren. (Die haben in der Regel auch Anwälte oder können kompetente vermitteln.)

Ich an Deiner Stelle würde mich fragen, ob die Angelegenheit für Dich/Euch jetzt so dringend ist wie damals für uns. (Ob es z.B. ein Problem mit einer Aufenthaltsgenehmigung o.ä. gibt.) Wenn nicht, würde ich abwarten, denn soweit ich weiß wird auch Österreich die Vorgaben der EU früher opder später umsetzen müssen.

Viel Glück! Gruß, Miriam
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Liane
Beitrag 25.Apr.2009 - 07:03
Beitrag #5


Heiligenanwärterin
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Soweit ich weiß, darf Maria, nachdem sie in einem anderen Land eine ELP eingegangen ist, in Österreich nicht heiraten, bevor sie die Partnerschaft aufgehoben hat. Sie gilt also als Ledige, die nicht heiraten darf (???). Aber das sagt Maria - ich habe mich nicht erkundigt. (IMG:style_emoticons/default/engel.gif)
Was ist mit einer Nachfrage am Standesamt?
Wenn es Dir lieber ist, kannst Du unter falschem Namen anrufen. Die Ämter sollen ruhig wissen, dass diese Bedürfnisse bestehen, und dass sie möglicherweise viele SteuerzahlerInnen verlieren, wenn sie gleichgeschlechtlichen Paaren Rechte verwehren.
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wolke
Beitrag 27.Apr.2009 - 16:34
Beitrag #6


blinder Passagier
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Zuallererst: Vielen herzlichen Dank für eure Antworten!
Danke shark, für den link, und vielen Dank für deine Erzählung, miriam!
Zusammengefasst bringen sie die Sachlage wohl auf den Punkt. Nach weiteren hiesigen Erkundigungen, ist es wohl so, dass in Österreich kein gleichgeschlechtliches Paar - ob mit ELP oder ohne - als solches offiziell anerkannt werden mag.

Was Liane angesprochen hat, ist auch sehr interessant...

Da es im Moment so aussieht, als würde die EU trotz des österr. Rückstandes auf Deutschland mehr Druck ausüben als auf Östereich - lichtet sich die Lage wohl nicht so bald..

Wie ist das mit der EU-Verfassung, die doch eingentlich nun die oberste Instanz ist - wie viel Spielraum hat Österreich noch (zeitl.), um diese umzusetzen? Endlos?

ich danke und grüße euch!
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wolke
Beitrag 17.Jun.2009 - 17:34
Beitrag #7


blinder Passagier
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...schon seit längerem in der Presse: Gute Neuigkeiten!
Österreich scheint es diesmal ernst zu meinen, und das schon sehr bald! Sogar Wiki glaubt diesmal dran:

http://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragene_...erschaft#Ungarn
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kuschelmaus_1
Beitrag 17.Jun.2009 - 18:14
Beitrag #8


Salzstreuerin
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ZITAT(wolke @ 17.Jun.2009 - 18:34) *
...schon seit längerem in der Presse: Gute Neuigkeiten!
Österreich scheint es diesmal ernst zu meinen, und das schon sehr bald! Sogar Wiki glaubt diesmal dran:

http://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragene_...erschaft#Ungarn

ist das offiziell oder nur eine vermutung,weißt du da näheres?

endlich tut sich auch bei uns was,aber meine freundin will trotzdem nicht (IMG:style_emoticons/default/sad.gif)
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wolke
Beitrag 02.Jul.2009 - 07:18
Beitrag #9


blinder Passagier
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Versprechen kann und tut keiner etwas, aber der Gesetzesentwurf steht schon und wird nochmal überarbeitet. Es scheint langsam aber doch ernster zu werden.

Hier der link dazu:

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/ME/ME_00189/pmh.shtml
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wolke
Beitrag 31.Oct.2009 - 13:47
Beitrag #10


blinder Passagier
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...ich schreibe nichts, denn dafür bin ich zu enttäuscht, aber der link ist hier:

http://www.tt.com/tt/home/story.csp?cid=15...d=57&fid=21


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Liane
Beitrag 31.Oct.2009 - 14:17
Beitrag #11


Heiligenanwärterin
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ZITAT
Einen Festakt am Standesamt wird es für Homosexuelle nicht geben: Geschlossen werden sollen die Partnerschaften auf den Bezirkshauptmannschaften bzw. in den Städten am Magistrat.

Immer schön nach der Schweiz richten... (IMG:style_emoticons/default/wacko.gif)
Ob es wohl auch keine ZeugInnen gibt (Formulierung: "sind nicht nötig" OT: Was nichts wert ist, muss auch nicht bezeugt werden.)?

Der Beitrag wurde von Liane bearbeitet: 31.Oct.2009 - 14:18
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