Namensänderung bei Lebenspartnerschaft, Was ist zu tun? |
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Namensänderung bei Lebenspartnerschaft, Was ist zu tun? |
16.Oct.2007 - 20:45
Beitrag
#1
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Miau Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 |
Hallo zusammen!
Vor etwas mehr als einem Jahr hatte ich schon mal hier angefragt, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei einer Verpartnerung auf meine Freundin und mich zukämen (sie bei evangelischem Arbeitgeber, ich unterrichte kath. Religion...) Nach einigem Überlegen hatten wir unsere "Hochzeits"pläne erstmal wieder auf Eis gelegt, aber nicht aufgehoben. Nun bin ich auf Lebenszeit verbeamtet, das heißt, ich könnte im Extremfall zwar gezwungen sein, die Schule zu wechseln (wenn ich aufgrund einer Lebenspartnerschaft keinen kath. Religionsunterricht mehr erteilen dürfte), aber das Damoklesschwert Arbeitslosigkeit schwebt nicht mehr über mir, und meine Freundin ist nicht in einer Führungsposition, wäre in ihrem Job also eigentlich auch erstmal nicht gefährdet. Also: Die Verpartnerung wird endlich Realität, sobald ich mal endlich meine Unterlagen beisammen habe (diverse Standesämter sind da etwas umständlich :rolleyes: ) So, das als Vorerklärung. Jetzt aber meine eigentliche Frage: Ich würde gern den Namen meiner Freundin annehmen. Was kommt da alles auf mich zu? Ich muss ja z. B. bei den Banken, beim Arbeitgeber, bei der Auto- und sonstigen Versicherungen, beim Finanzamt etc. pp. meine Namensänderung kundtun, brauche neuen Perso, neuen Führerschein, neue EC-Karten,... Wie macht man das? Ein formloses Schreiben? Oder gibt´s da Formulare? Und wo überall muss ich das melden? Und läuft das problemlos, oder gibt´s da nervige Nachfragen? Es wäre toll, wenn Ihr ein paar Infos für mich hättet - mir graust´s nämlich schon ein wenig vor dem Bürokratie-Kram... Danke im voraus! LG, Leslie |
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19.Jul.2017 - 12:58
Beitrag
#2
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mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Nun ist es vollbracht, liebe Leslie...
Dass der Richter nachhakt, weshalb auf Versorgungsausgleich verzichtet wurde - weil das verfahrenstechnisch meines Wissens nur dann statthaft ist, wenn beide juristisch beraten werden, ber vielleicht reicht es ja, dass sie die Anwältin hatte - ist gut so. Es muss halt geprüft werden, ob diese Entscheidung im Bewusstsein über die Konsequnzen bzw. aus guten Gründen erfolgt ist. Nenn es Fürsorge-Pflicht oder so. Ich war mal in arbeitsrechtlichen Dingen vor Gericht und die juristischen Fachleute haben ein so spezielles Verhalten und klappern im Kopf ihre Ketten von wenn-dann-s ab... das ist eine andere, auf Effizienz und Inhalte ausgerichtete Form von "Fürsorge". Aber je nun... da habt Ihr also eine Lösung für diese Pflicht gefunden und das ist nun wirklich eine gute Nachricht. Einen guten Tag danach wünsch ich Dir. McLeod |
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