Namensänderung bei Lebenspartnerschaft, Was ist zu tun? |
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Namensänderung bei Lebenspartnerschaft, Was ist zu tun? |
16.Oct.2007 - 20:45
Beitrag
#41
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Miau Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 |
Hallo zusammen!
Vor etwas mehr als einem Jahr hatte ich schon mal hier angefragt, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei einer Verpartnerung auf meine Freundin und mich zukämen (sie bei evangelischem Arbeitgeber, ich unterrichte kath. Religion...) Nach einigem Überlegen hatten wir unsere "Hochzeits"pläne erstmal wieder auf Eis gelegt, aber nicht aufgehoben. Nun bin ich auf Lebenszeit verbeamtet, das heißt, ich könnte im Extremfall zwar gezwungen sein, die Schule zu wechseln (wenn ich aufgrund einer Lebenspartnerschaft keinen kath. Religionsunterricht mehr erteilen dürfte), aber das Damoklesschwert Arbeitslosigkeit schwebt nicht mehr über mir, und meine Freundin ist nicht in einer Führungsposition, wäre in ihrem Job also eigentlich auch erstmal nicht gefährdet. Also: Die Verpartnerung wird endlich Realität, sobald ich mal endlich meine Unterlagen beisammen habe (diverse Standesämter sind da etwas umständlich :rolleyes: ) So, das als Vorerklärung. Jetzt aber meine eigentliche Frage: Ich würde gern den Namen meiner Freundin annehmen. Was kommt da alles auf mich zu? Ich muss ja z. B. bei den Banken, beim Arbeitgeber, bei der Auto- und sonstigen Versicherungen, beim Finanzamt etc. pp. meine Namensänderung kundtun, brauche neuen Perso, neuen Führerschein, neue EC-Karten,... Wie macht man das? Ein formloses Schreiben? Oder gibt´s da Formulare? Und wo überall muss ich das melden? Und läuft das problemlos, oder gibt´s da nervige Nachfragen? Es wäre toll, wenn Ihr ein paar Infos für mich hättet - mir graust´s nämlich schon ein wenig vor dem Bürokratie-Kram... Danke im voraus! LG, Leslie |
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07.May.2017 - 12:40
Beitrag
#42
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mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Okay. Der Vertrag der Eheschließung oder Eintragung der Lebenspartnerschaft hat 3 Parteien. Die beiden, die heiraten und den Staat / die Gesellschaft. Zweie binden sich und werden vom Staat in besonderer Weise rücksichtsvoll behandelt (Vergünstigungen, Zeugnisverweigerungsrecht u.ä.), sie nehmen dem Staat aber auch einen Teil der Fürsorgepflicht ab, die er für jede/n Einzelne/n trägt, im Rahmen des Sozialstaats.
Das Konstrukt einer Zivilehe hat bei der Altersvorsorge und vielen anderen Geldangelegenheiten folgende implizite Aussage: Wir wirtschaften ab dem Tag unserer Heirat gemeinsam. Als 1 Familie. Nicht mehr 2 Einzelpersonen. (Ausnahmen hiervon müssen schriftlich festgehalten werden, Ehevertrag, sonst gilt der "Standardvertrag" des Gesetzes automatisch). Der Gedanke dahinter ist, dass bei fortlaufender Einzelverantwortung alle Entscheidungen von beiden kritisch überprüft werden müssten: "wenn ich jetzt für unsere gemeinsamen Kinder / Deine Karriere folgende Einbußen bei meinem eigenen Erwerbsleben hinnehme, wer gleicht das wann wie aus?" Das Standard-Konstrukt einer Ehe/LPart heißt, gaaaanz romantisch: "Ab heute ist das ein gemeinsames Leben, bei dem nicht Einzelentscheidungen getroffen werden, sondern bei dem wir die Auswirkungen für eine von uns gemeinsam tragen". Das kann eine Krankheit, Arbeitslosigkeit, Lottogewinn oder unverhoffte Kanzlerinnenschaft sein. Also wird für die Zeit der LP/Ehe die Altersvorsorge nach dem Prinzip: Alles zusammenaddieren und 50/50 teilen geregelt. Auch das Privatvermögen (unter Berücksichtigung von Anfangsvermögen). Und was danach ist, mit der Neuen, zählt dann ab danach. Was davir war, bleibt auch jeder Einzelnen belassen. Die gemeinsame Zeit kann nicht rückwirkend umgedeutet werden zu einer Einzelpersonen-WG ohne Heirat. Auch wenn nicht gerade wenige Menschen das in ihrer Ent-Täuschung gerne so sehen wollen. Als wäre Heirat nur das Versprechen "komm, von hier an für immer und wenn Du magst, kannst Du meinen Nachnamen tragen" Der LSVD hatte zumindest früher mal einen sehr umfangreichen Reader zur ELP, der sehr verständlich erklärte, was der Standard-Vertrag ist und welche Regelmöglichkeiten und Alternativen es da gibt. Den fand ich gut. Trotzdem kann es passieren, dass eine/r von beiden hinterher sagt "hab ich anders gemeint, mein Ja-Wort und Du bist doof, wenn Du jetzt Vermögensausgleich von mir willst". Bei der Altersvorsorge, weil es dann von der Allgemeinheit getragen werden müsste, lässt der Staat nur unter 2 Voraussetzungen nachträglich einen Verzicht zu: 1. Beide werden anwaltlich beraten und 2. Der Verzicht ist nicht dazu angetan, die verzichtende Person massiv zu benachteiligen. Zum Beispiel, weil beide wenig verdient haben und dann eh beide betreffen wird, im Alter Sozialhilfe zu beziehen. Es ist eben nicht so, dass Deine Arbeit in den Jahren der Ehe nur Dir "gehörte", sondern alles was Ihr beide erwirtschaftet habt oder eben auch nicht erwirtschaftet habt Euch gemeinsam gehört und betrifft. Du beschreibst ja auch, dass Du von der Arbeitssituation Deiner Frau wusstest und sie mitgetragen hast. Es ist ja jetzt nicht ein heimlicher Betrug gewesen, dass sie so tat, als hätte sie 10 Jahre lang einen gut bezahlten Posten gehabt und in Wirklichkeit hat sie jeden Tag am See gesessennund sich gesagt: "Die Leslie, die verdient so gut, dass die Rente locker für 2 reicht" Und ob diese Form von Betrug möglich ist und damit eine andere Aufteilung entstünde, weiß ich nicht. Da war ich jetzt ein wenig fiktional. Strukturierter? Verständlicher? McLeod Der Beitrag wurde von McLeod bearbeitet: 07.May.2017 - 12:42 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.10.2024 - 08:41 |