Namensänderung bei Lebenspartnerschaft, Was ist zu tun? |
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Namensänderung bei Lebenspartnerschaft, Was ist zu tun? |
16.Oct.2007 - 20:45
Beitrag
#1
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Miau Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 |
Hallo zusammen!
Vor etwas mehr als einem Jahr hatte ich schon mal hier angefragt, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei einer Verpartnerung auf meine Freundin und mich zukämen (sie bei evangelischem Arbeitgeber, ich unterrichte kath. Religion...) Nach einigem Überlegen hatten wir unsere "Hochzeits"pläne erstmal wieder auf Eis gelegt, aber nicht aufgehoben. Nun bin ich auf Lebenszeit verbeamtet, das heißt, ich könnte im Extremfall zwar gezwungen sein, die Schule zu wechseln (wenn ich aufgrund einer Lebenspartnerschaft keinen kath. Religionsunterricht mehr erteilen dürfte), aber das Damoklesschwert Arbeitslosigkeit schwebt nicht mehr über mir, und meine Freundin ist nicht in einer Führungsposition, wäre in ihrem Job also eigentlich auch erstmal nicht gefährdet. Also: Die Verpartnerung wird endlich Realität, sobald ich mal endlich meine Unterlagen beisammen habe (diverse Standesämter sind da etwas umständlich :rolleyes: ) So, das als Vorerklärung. Jetzt aber meine eigentliche Frage: Ich würde gern den Namen meiner Freundin annehmen. Was kommt da alles auf mich zu? Ich muss ja z. B. bei den Banken, beim Arbeitgeber, bei der Auto- und sonstigen Versicherungen, beim Finanzamt etc. pp. meine Namensänderung kundtun, brauche neuen Perso, neuen Führerschein, neue EC-Karten,... Wie macht man das? Ein formloses Schreiben? Oder gibt´s da Formulare? Und wo überall muss ich das melden? Und läuft das problemlos, oder gibt´s da nervige Nachfragen? Es wäre toll, wenn Ihr ein paar Infos für mich hättet - mir graust´s nämlich schon ein wenig vor dem Bürokratie-Kram... Danke im voraus! LG, Leslie |
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06.May.2017 - 07:43
Beitrag
#2
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mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Das ist das Denkmodell hinterm heiraten: Gemeinsam das Leben bestreiten und fürs Alter sorgen. Und darum wird die Altersvorsorge am Ende einer Ehe/Lebenspartnerschaft zusammengeworfen und 50/50 geteilt. Dahinter stand und steht die Annahme, dass ein Elternteil (Ehe, Keimzelle der Familie, wir erinnern uns an alte und neue Statements dazu) die unbezahlte Aufzucht und Nestpflege übernimmt und das andere Elternteil dann mehr Geld verdient in der Zeit. Auf den Versorgungsausgleich verzichten geht nur, wenn es ein kleiner Verzicht ist. Ansonsten besteht der Staat darauf, dass die Abmachung gilt! Sonst zahlt die Allgemeinheit für verarmte Hausfrauen aus Ehen (Versorgerprinzip, bis heute teilt sich der Erwerb so ungleich zwischen M/F auf) und Ehegatten würden aus der Verantwortung gelassen. Heirat ist auch ein Vertrag mit der Gesellschaft. Das Erwachen in dieser Realität am Ende ist nicht selten. Jetzt ist es zu spät, um sich darüber "rechtzeitig" zu informieren. Und das fühlt sich vermutlich doppelt bescheiden an.
McLeod |
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06.May.2017 - 09:56
Beitrag
#3
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Miau Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 |
Ja, aber wenn sie doch längst ´ne Neue hat, mit der sie zusammen das Alter erleben will? Oder meinetwegen dann auch noch wieder die nächste? Sollen die dann alle dafür aufkommen? Ich versteh´ das System nicht so ganz. Und vor allem verstehe ich nicht, warum sie weiterhin munter nur teilzeit arbeiten geht und dadurch ja automatisch auch weniger Rentenansprüche hat - und ich das dann bezahlen soll? Warum muss sie dann nicht vollzeit arbeiten gehen, so wie ich das ja mein Leben lang schon mache und unter anderem auch gemacht habe, um sie zu entlasten? Irgendwas daran ist doch gerade massiv unfair, oder? Ich meine - da meint man´s gut, und am Ende wird man dafür bestraft. (Wenn nicht die Sache mit der Teilzeit wäre, würde ich es ja sogar noch einigermaßen verstehen und könnte es irgendwie akzeptieren, aber so? Das Argument "Brutpflege" fällt ja auch mal komplett weg... ´ne verarmte Hausfrau ist meine Frau ja nun wirklich nicht, in ihrem schuldenfreien Haus mit Garten, wohingegen ich hier auf meinem Schuldenberg sitze...)
Da es "nur" 8 Jahre Ehe waren, dürfte der Versorgungsausgleich vergleichsweise gering ausfallen, trotzdem ärgert mich das - und dazu noch, dass irgendein Gericht sogar über den Kopf meiner Frau hinweg, die ja wirklich ausdrücklich verzichten will, und das aus freien Stücken, das einfach so entscheiden kann. *Grummel* LG Leslie Der Beitrag wurde von leslie7259 bearbeitet: 06.May.2017 - 09:59 |
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