Namensänderung bei Lebenspartnerschaft, Was ist zu tun? |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Namensänderung bei Lebenspartnerschaft, Was ist zu tun? |
16.Oct.2007 - 20:45
Beitrag
#41
|
|
Miau Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 |
Hallo zusammen!
Vor etwas mehr als einem Jahr hatte ich schon mal hier angefragt, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei einer Verpartnerung auf meine Freundin und mich zukämen (sie bei evangelischem Arbeitgeber, ich unterrichte kath. Religion...) Nach einigem Überlegen hatten wir unsere "Hochzeits"pläne erstmal wieder auf Eis gelegt, aber nicht aufgehoben. Nun bin ich auf Lebenszeit verbeamtet, das heißt, ich könnte im Extremfall zwar gezwungen sein, die Schule zu wechseln (wenn ich aufgrund einer Lebenspartnerschaft keinen kath. Religionsunterricht mehr erteilen dürfte), aber das Damoklesschwert Arbeitslosigkeit schwebt nicht mehr über mir, und meine Freundin ist nicht in einer Führungsposition, wäre in ihrem Job also eigentlich auch erstmal nicht gefährdet. Also: Die Verpartnerung wird endlich Realität, sobald ich mal endlich meine Unterlagen beisammen habe (diverse Standesämter sind da etwas umständlich :rolleyes: ) So, das als Vorerklärung. Jetzt aber meine eigentliche Frage: Ich würde gern den Namen meiner Freundin annehmen. Was kommt da alles auf mich zu? Ich muss ja z. B. bei den Banken, beim Arbeitgeber, bei der Auto- und sonstigen Versicherungen, beim Finanzamt etc. pp. meine Namensänderung kundtun, brauche neuen Perso, neuen Führerschein, neue EC-Karten,... Wie macht man das? Ein formloses Schreiben? Oder gibt´s da Formulare? Und wo überall muss ich das melden? Und läuft das problemlos, oder gibt´s da nervige Nachfragen? Es wäre toll, wenn Ihr ein paar Infos für mich hättet - mir graust´s nämlich schon ein wenig vor dem Bürokratie-Kram... Danke im voraus! LG, Leslie |
|
|
15.Sep.2016 - 14:03
Beitrag
#42
|
|
Miau Gruppe: Members Beiträge: 3.625 Userin seit: 17.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.495 |
Mausi, ich war auch kurz davor, das Fliesenkloppen und überhaupt das Helfen zu canceln.
Aber ich bin leider allein schon in Sachen Katzen auf meine Frau angewiesen - für einen oder zwei Tage könnte ich auch mal meine Nachbarin bitten, aber die ist gesundheitlich angeschlagen und je nach Tagesform schafft sie manches auch nicht. Und meine anderen FreundInnen/Familie wohnen alle schlichtweg zu weit weg, denen kann man nicht zumuten, 2x am Tag etliche Kilometer zu fahren und womöglich noch nach Pipipfützen zu suchen... Meine Frau wird halt 10 Fußminuten entfernt wohnen und wir hatten ja schon vereinbart, dass wir dann gegenseitig die Katzen sitten (wobei bei ihr dann ja noch ihre Mutter im Haus wohnt, die ist aber gesundheitlich mindestens genauso angeschlagen wie meine Nachbarin, und einmal im Jahr fährt meine Frau auch gemeinsam mit ihrer Mutter in Urlaub). Nuja - und meine Frau ist halt auch handwerklich und tapeziertechnisch begabt - ich hab´ da noch ein Stück zerkratzte Tapete im Gästezimmer, wäre schon schön, wenn sie das irgendwann beheben könnte (tapezieren kann ich nämlich wirklich nicht). Ich habe also einfach noch die Hoffnung, dass sie mir ab und an doch noch mal bei irgendwas hilft - sollte sie das nicht tun,... joar... dann hab´ ich wieder was gelernt. *seufz* LG Leslie Der Beitrag wurde von leslie7259 bearbeitet: 15.Sep.2016 - 14:04 |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.11.2024 - 08:01 |