Keine Markennamen als Nicks, Änderung der Forumsregeln |
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Keine Markennamen als Nicks, Änderung der Forumsregeln |
25.Mar.2008 - 13:48
Beitrag
#1
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 413 Userin seit: 23.08.2004 Userinnen-Nr.: 1 |
Liebe Userinnen
Bitte beachtet folgende Änderung der Forumsregeln: Ab sofort sind geschützte Markennamen sowie Namen bekannter echter oder fiktiver Personen nicht mehr als Nicks zugelassen. Markennamen als Nicks in Online-Communities können zu teuren Abmahnungen führen. Wir werden daher ab sofort keine Neuanmeldungen von geschützten Nicks mehr akzeptieren, und bestehende problematische Nicks müssen geändert werden. In Zweifelsfällen gilt: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Diejenigen von euch, die sich nach ihrer Lieblingsschokolade, ihrer Lieblings-Serienfigur oder einer sonstigen geschützten Marke benannt haben, bitten wir darum, sich einen neuen Nick auszudenken und ihn uns bis zum 6. April mitzuteilen. Wir ändern den Nick dann für euch. Wenn ihr nicht sicher seid, ob euer Nick anderweitig geschützt ist, bitte nachschauen: EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder Deutsches Patent- und Markenamt. Alle, die sich bis dahin nicht bei uns gemeldet haben, werden wir anschließend kontaktieren. Ihr könnt uns aber die Arbeit erleichtern, indem ihr uns euren Wunschnick selbst nennt. Danke für eure Mitarbeit! (IMG:style_emoticons/default/smile.gif) Eure Strösen Weitere nützliche Links:
Der Beitrag wurde von Masi bearbeitet: 07.Feb.2010 - 11:13 |
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27.Mar.2008 - 14:37
Beitrag
#2
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mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Bei allem Respekt möchte ich doch kurz darauf hinweisen, dass das angeführte Beispiel erfolgreich = zugunsten des Forenbetreibers beschieden wurde. Und dass eine Abmahnung noch längst nicht bedeutet, der Abmahnende befände sich im Recht. Und dass das Internet den sog. Abmahnwahn hervorgerufen hat, also die mannigfaltige Verwendung des Werkzeugs Abmahnung und auch die mannigfaltigen Voraus-Vielleicht-Besser-Ist-Was-Wenn-Doch-Verhaltensweisen. Die jeder Juristin ein Kopfschütteln entlocken, wie zum Beispiel der millionenfach verwendet falsche Haftungsausschluss mit dem Anfang "Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg von 1998..." - nur weil andere es tun und weil es juristisch aussieht, ist es noch lange nicht wirksam. Deswegen meine ernsthafte Frage, ob es ein Gegenpräzedenzurteil zum Anfangs zitierten Fall von 2005 gibt oder ob sich jemand eine kompetentere Rechtsberatung geholt hat, als googlen und eine schonmal selbst abgemahnte Userin? Es grüßt McLeod |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.11.2024 - 22:51 |