Keine Markennamen als Nicks, Änderung der Forumsregeln |
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Keine Markennamen als Nicks, Änderung der Forumsregeln |
25.Mar.2008 - 13:48
Beitrag
#1
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 413 Userin seit: 23.08.2004 Userinnen-Nr.: 1 |
Liebe Userinnen
Bitte beachtet folgende Änderung der Forumsregeln: Ab sofort sind geschützte Markennamen sowie Namen bekannter echter oder fiktiver Personen nicht mehr als Nicks zugelassen. Markennamen als Nicks in Online-Communities können zu teuren Abmahnungen führen. Wir werden daher ab sofort keine Neuanmeldungen von geschützten Nicks mehr akzeptieren, und bestehende problematische Nicks müssen geändert werden. In Zweifelsfällen gilt: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Diejenigen von euch, die sich nach ihrer Lieblingsschokolade, ihrer Lieblings-Serienfigur oder einer sonstigen geschützten Marke benannt haben, bitten wir darum, sich einen neuen Nick auszudenken und ihn uns bis zum 6. April mitzuteilen. Wir ändern den Nick dann für euch. Wenn ihr nicht sicher seid, ob euer Nick anderweitig geschützt ist, bitte nachschauen: EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder Deutsches Patent- und Markenamt. Alle, die sich bis dahin nicht bei uns gemeldet haben, werden wir anschließend kontaktieren. Ihr könnt uns aber die Arbeit erleichtern, indem ihr uns euren Wunschnick selbst nennt. Danke für eure Mitarbeit! (IMG:style_emoticons/default/smile.gif) Eure Strösen Weitere nützliche Links:
Der Beitrag wurde von Masi bearbeitet: 07.Feb.2010 - 11:13 |
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25.Mar.2008 - 21:06
Beitrag
#2
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mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Zum Beispiel der Tazze kann ich folgendes vertieftes Halbwissen zum Besten geben: Die TAZ-Tazze ist natürlich weiterhin urheberrechtlich geschützt und markenrechtlich insofern geschützt, dass keine andere Zeitung und kein anderes Magazin wird sich einen Pfotenabdruck (nicht mal einen 5-zehigen) leisten können. Umgekehrt kann sich Jack Wolfskin sicherlich auch kein journalistisches Periodikum mit einer Tatze drauf erlauben.
Die Markeneintragung beinhaltet *immer* auch bestimmte Branchenzweige - je mehr Branchen / Leistungen geschützt werden, desto teurer die Eintragung. Eine Markeneintragung gibt es ab 300 Euro. Und auch wenn es keine Markeneintragung gibt, entsteht trotzdem durch Nutzung eine rechtlich gültige Marke - nur eben ausschließlich im genutzten Branchenzweig / für die darunter angebotene Leistung. So konnte sich Hans Wolfspelz die Marke für andere als Tageszeitungs-ähnliche Waren und Leistungen überhaupt erst eintragen lassen. Übrigens halte ich es nicht für ein Versäumnis eines Grafikers oder einer Grafikerin, entworfene Logos für andere, als die vom Auftraggeber besetzte Branche mit einem Markeneintrag zu belegen. Wenn eine Markeneintragung nicht nach einer bestimmten Zeit auch genutzt (also umgesetzt) wird, erlischt sie sowieso AFAIK. Das wäre also rausgeschmissenes Geld. Zumal es ein Kerninteresse des Auftraggebers und nicht der Grafikerin / des Grafikers ist, seine Marke entsprechend zu schützen. Schande über die subjektiv formulierte Wikipedia ;o) Gegen ein Markenrecht kann aber auch nur verstoßen, wer sich selbst am Wettbewerb beteiligt. Und das weiß ich aus eigener Abmahn-Erfahrung für eine privat betriebene Domain mit privat betriebener Webseite. Und dort habe ich mich erfolgreichst durch den Anhang eines Buchstabens dem letzten Versuch (nach Marken- und Wettbewerbsrecht) des Anwalts erwehrt: Namensrecht nach BGB. Alle Michael Schumachers dürfen natürlich weiterhin Michael Schumacher heißen und sich im Internet auch so nennen. Nur www.michael-schumacher.de dürfen sie nicht betreiben. Es gibt noch sowas wie die Bekanntheit eines Markennames, der im Streitfall herangezogen wird. Insofern kann ein Nick für eine Privatperson in einem privat betriebenen Forum (und das bleibt es auch bei Werbeeinblenungen und Nebenbei-Amazon-Partner-Links) meines Erachtens nach nullkommanixkommagarnüscht mit einem markenrechtlich relevanten Tatbestand zu tun haben. Wenn es sich nicht gerade um "C*caC*la" handelt ist der Bezug zu einer eingetragenen WORT-BILD-Marke mangels Logo / passender Schriftart kaum herzustellen. Und "Shane" ist alles andere als eine Marke. Und urheberrechtlich sind "WahreShane", "TollsteShane" oder "ShaneShaneShane" sowieso unproblematisch, da wir hier ja keine halblegalen Online-Rollenspiel-FanFiction mit geliehenen Charakteren betreiben. So short :D McLeod |
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