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> Mal ne Frage
Babymaus
Beitrag 24.Jan.2007 - 23:00
Beitrag #1


Kleines Mäuschen
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Ich habe da mal eine wichtige Frage.
Ich schaue gerade Woman love Woman und das bringt mich ein wenig ins grübeln.
Ich meine wenn mir mal was passiert, bekommt meine Freundin gar keine Informationen darüber ohne das ein Angehöriger bei ihr ist.
Das wäre graulig, nur weil sie nicht offiziell meine Frau auf einem Stück Papier.
Habt ihr auch schon mal darüber nachgedacht?
Wie habt ihr denn das geregelt.
Habe gehört es gibt da ein Schreiben, aber ich habe keine Ahnung wie das heißt.
Brauche da mal eure Hilfe.

Danke schon mal für die Hilfe. :blumen2:
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Antworten (1 - 25)
Masi
Beitrag 24.Jan.2007 - 23:09
Beitrag #2


community managsie
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hallo babymaus, ich schubs deine frage mal ins richtige ufo.

lies mal HIER :)
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Babymaus
Beitrag 24.Jan.2007 - 23:15
Beitrag #3


Kleines Mäuschen
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Ups hatte ich gar nicht gesehen.
Danke für den Link. :blumen2: :blumen2: :blumen2:
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Masi
Beitrag 24.Jan.2007 - 23:16
Beitrag #4


community managsie
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gern geschehn :)
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McLeod
Beitrag 25.Jan.2007 - 12:20
Beitrag #5


mensch.
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Hallo Babymaus,

Du suchst vermutlich die "Patientenverfügung". Vieles ist längst notariell regelbar, was das Lebenspartnerschaftsgesetz dann als "neu" eingeführt hat. Jeder Mensch kann schriftlich festhalten, wer im Falle eines Falles über medizinische Maßnahmen entscheiden kann und wemgegenüber die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben wird.

Reicht Dir das als Auskunft?

McLeod
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antje
Beitrag 25.Jan.2007 - 14:07
Beitrag #6


Salzstreuerin
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Hallo Babymaus,
aus eigener Erfahrung muss ich dir leider sagen, dass es nicht so einfach ist, von wegen einen Schrieb aufsetzen: ich will, dass der und der informiert wird und der und der nicht.
Nicht verheirate Partner sind immer die Dummen.
Wenn du jetzt einen Schrieb aufsetzt und deine Eltern dann aber plötzlich sagen: nein, ich will nicht, dass Informationen an diese Person raus gehen und sich irgendeinen dämlichen Grund dafür einfallen lassen, guckt die andere in die Röhre.
Es wäre also gut, von vornherein auch das Einverständnis deiner nächsten Angehörigen einzuholen, was dich allerdings immer noch ncht davor schützt, dass es im Ernstfall doch anders kommt, als du es dir gewünscht hast.
Da hilft nur eins:
heiraten.
Liebe Grüße Antje
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McLeod
Beitrag 25.Jan.2007 - 18:44
Beitrag #7


mensch.
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Hallo Antje,

woher hast Du diese Informationen? Patientenverfügungen & entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für benannte Personen sind nichts, was auf die homosexuelle Hälfte ;o) der Welt beschränkt ist und was Verwandte mal eben so für nichtig erklären können. Üblicherweise gehen sie mit einem Notarbesuch einher.

PS: Viele Versicherungstypen gehen einher mit einer Einwilligung zur Schweigepflichtentbindung. Da muß also nicht mal ein emotionales Band bestehen. ;)

McLeod
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antje
Beitrag 27.Jan.2007 - 10:36
Beitrag #8


Salzstreuerin
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Hallo,
das war gar nicht erin auf homosexuelle Beziehungen bezogen.
Ich habe das aus erster Hand am eigenen Leib erfahren.
Meine Freundin hatte sowohl eine Patientenverfügung, als auch einen Schrieb aufgesetzt, der den Arzt von der Schweigepflicht mir gegenüber entbindet und beides war beim Notar.
Als dann der Ernstfall eintrat, waren erst mal alle Rechte bei den nächsten Verwandten (hier: den Eltern) und sie hing sowohl an Maschinen und ich wurde völlig ausgeschlossen, weil ihre Eltern der Meinung waren, Besuche meinerseits würden ihr Schaden. Ich musste dann Einspruch dagegen einklegen usw., aber die Mühlen der Justiz mahlten mal wieder zu langsam.
Ich wollte damit nicht dagen, das das immer so ist.
Ich wollte nur auf die Gefaht hin weisen und dass man sich vielleicht vorher mit den nächsten Verwandten über solche Dinge unterhalten sollte.
Gruß Antje
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shark
Beitrag 27.Jan.2007 - 13:24
Beitrag #9


Strösenschusselhai
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Da wundere ich mich aber schon.... :gruebel: eine notariell beglaubigte Willensbekundung einer Patientin wird zugunsten der Interessen der Angehörigen vernachlässigt? Das habe ich noch nie gehört... Und es ist mir unbegreiflich, dass Du, um die Rechte Deiner Freundin wahren zu können, die "Mühlen der Justiz" bemühen musstest.... Es ist im Interesse jeder Klinik, sich nicht anfechtbar zu machen gegen die Ansprüche der PatientInnen.
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LadyGodiva
Beitrag 27.Jan.2007 - 13:32
Beitrag #10


Strøse
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Wann war denn das und welcher Krankenhausträger erlaubt sich derartiges?
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antje
Beitrag 27.Jan.2007 - 14:28
Beitrag #11


Salzstreuerin
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Das ganze ist passiert im Jahre 2005.
Meine Frunedin hatte eien Tumor und war selbst nicht merh Entscheidungsfähig als man sie ins Kankenhaus brachte.
Ihr größter Wunsch war es, zu hause zu sterben und da haben die Eltern sich geweigert und alles anfechten und für nichtig erkläüren lassen, was sie im vorhinein verfügt hatte.
Da ich sie nach hause holen wolle, haben sie mir dann letzten Endes ein Besuchsverbot erteilen lassen, weil ise der Meinnug waren, ich könnte sie aus dem KH "entführen".
Begründet haben ihre Eltern die Aufhebungen der Bestimmungen damit, das sie zu dieser Zeit schon nicht mer im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war, obwohl das schwachsinnig ist.
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LadyGodiva
Beitrag 27.Jan.2007 - 14:30
Beitrag #12


Strøse
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Beiträge: 10.010
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Das ist ja ungeheuerlich.
:o
Tut mir sehr leid - und ist in keiner Weise nachvollziehbar. :troest:
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Mausi
Beitrag 27.Jan.2007 - 16:09
Beitrag #13


Mama Maus
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QUOTE (LadyGodiva @ 27.Jan.2007 - 14:30)
Das ist ja ungeheuerlich.
:o
Tut mir sehr leid - und ist in keiner Weise nachvollziehbar. :troest:

*anschließ*
Es tut mir so leid! :troest:
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skritti
Beitrag 27.Jan.2007 - 16:52
Beitrag #14


zartbesaitete Vollzeitkölnerin
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Ich bin fassungslos.
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Corinna Mirja
Beitrag 27.Jan.2007 - 19:26
Beitrag #15


°~Fleckenzwergin~°
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Unfaßbar. :(
Wie konnten die so einfach das Argument "Nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte" geltend machen?
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Co-Mom
Beitrag 27.Jan.2007 - 20:46
Beitrag #16


Naschkatze
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QUOTE (antje @ 27.Jan.2007 - 10:36)

Ich wollte nur auf die Gefaht hin weisen und dass man sich vielleicht vorher mit den nächsten Verwandten über solche Dinge unterhalten sollte.

Hallo Antje,

ich bin auch entsetzt. Aber es hätte aber in Eurem Fall gar nichts geholfen, mit den Angehörigen zu reden. Um solchen tragischen und hoffentlich seltenen Fällen vorzubeugen, wäre wohl ein persönliches Hinterlegen einer notariellen Vollmacht bei einem Vormundschaftsgericht am besten und zusätzlich auch bei einem Arzt des Vertrauens, am besten einem, der einen lange kennt. Auf diese Weise hat man kompetente Zeugen für die Geschäftsfähigkeit und die Gültigkeit der Vollmacht kann nicht so einfach angefochten werden. Obwohl eigentlich schon alleine die Ausfertigung einer Urkunde durch den Notar als ein Beweis für Geschäftsfähigkeit gilt - aber ein Arzt ist da sicher ein noch besserer Zeuge. Wenn allerdings die "Gegenseite" auch kompetente Zeugen aufwartet, die anderes aussagen, ist es schwer.

Aber das ist ein Problem, vor dem auch Ehepaare überhaupt nicht sicher sind oder Eltern, die wirklich im Sinne ihrer Kinder handeln, bzw. Kinder, die im Sinne ihrer Eltern handeln und auch deren Vollmacht haben. Jeder kann so etwas anfechten (z.B. das Krankenhaus, das anders behandeln will als der Ehepartner es erlaubt) und dann entscheidet das Gericht. Das muß nicht immer gut, also im Sinne des Patienten, ausgehen. Das sind schreckliche Einzelfälle, aber nichts, wo es Homosexuelle und Unverheiratete weniger Rechte haben als alle anderen auch. Oder hast Du den Eindruck gehabt, daß sie Dir, wärest Du ein männlicher Partner Deiner Freundin gewesen, die Vollmacht nicht entzogen hätten? War sie überhaupt notariell? (Eine notarielle Vollmacht kann nämlich nur durch einen vom Gericht eingesetzten Betreuer aufgehoben werden, wenn dieser Ungültigkeit oder Mißbrauch feststellt. Vom Gericht selber nicht.)
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Co-Mom
Beitrag 27.Jan.2007 - 20:53
Beitrag #17


Naschkatze
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QUOTE (shark @ 27.Jan.2007 - 13:24)
Es ist im Interesse jeder Klinik, sich nicht anfechtbar zu machen gegen die Ansprüche der PatientInnen.

Ja, sie wenden sich deswegen meist direkt an ein Vormundschaftsgericht und erwirken einen Beschluß für eine andere Betreuung, die in ihrem Sinne handelt. Das hat dann eine fatale Doppelwirkung: Die KLinik hat sich abgesichert durch das Gericht, das Gericht wiederum erachtet die Aussagen einer Klinik im Eilfall als fachlich kompetent und hat sich damit selber abgesichert. Da kann oft nur noch ein erfahrener Patientenrechtsanwalt und das Hinzuziehen der Medien helfen. :( Aber wer hat schon dafür die Kraft in solchen Situationen?
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shark
Beitrag 27.Jan.2007 - 20:58
Beitrag #18


Strösenschusselhai
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Du meinst, die Klinik wollte sie unbedingt dabehalten? Das hatte ich anders verstanden.... ich dachte, die Eltern wollten das. Aber wenn auch das medizinische Personal darin verwickelt war...ja, dann ergibt das durchaus Sinn....Und Du hast recht: wer schafft es schon, in einer solchen Lage kühlen Kopf zu bewahren....Doppelt hinterlistig ist das.... :(
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Corinna Mirja
Beitrag 28.Jan.2007 - 08:38
Beitrag #19


°~Fleckenzwergin~°
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Besuchsverbot (trotz notariell beglaubigter Verfügung? Gehe ich mal von aus, das eine solche vorhanden war) ist ziemlich arg - vor allem wenn dieses Verbot ungerechtfertigt ausgesprochen wurde. Gleichwohl es Ermessenssache des Krankenhauses ist, wie ich mir vorstellen kann, muß ein Grund vorliegen, dieses auszusprechen, oder?

Hast Du ihnen einen solchen Grund gegeben, Antje - oder mag auch das Willkür des Personals oder gar der Eltern gewesen sein?

Der Beitrag wurde von Corinna Mirja bearbeitet: 28.Jan.2007 - 08:48
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Mausi
Beitrag 28.Jan.2007 - 11:58
Beitrag #20


Mama Maus
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QUOTE (antje)
Ihr größter Wunsch war es, zu hause zu sterben und da haben die Eltern sich geweigert und alles anfechten und für nichtig erkläüren lassen, was sie im vorhinein verfügt hatte.


So wie ich es verstanden hatte, wollten die Eltern eben, dass die Tochter im KH stirbt .. evtl. hofften sie(??). Und sie hatten wohl Angst (das war wohl der Grund) dass Antje die Tochter entführen würde, um ihr den letzten Wunsch, zu Hause zu sterben.. zu erfüllen.

Mir ist es schleierhaft, wie man den letzten Wunsch einer sterbenden Person derart missachten kann & so wenig um das wohlergehen in den letzten Stunden besorgt sein kann... v.a. wenn man vorgibt diese Person zu lieben!
Ausser eben die Eltern hofften auf eine Wunderheilung? Oder sie konnten sie nicht gehen lassen .. aber alles Spekualtionen meinerseits & wohl nicht das Thema!

Ich finde es einfach nur tragisch & unverständlich somit beiden Seiten die Chance auf Abschied genommen zu haben!

Liebe Grüsse
Mausi
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Co-Mom
Beitrag 28.Jan.2007 - 14:07
Beitrag #21


Naschkatze
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QUOTE (shark @ 27.Jan.2007 - 20:58)
Du meinst, die Klinik wollte sie unbedingt dabehalten? Das hatte ich anders verstanden.... ich dachte, die Eltern wollten das.

Ich weiß nicht, wie in diesem Fall war, ich weiß nur, daß es oft Probleme und Meinungsverschiedenheiten zwischen behandelnden Ärzten/Pflegepersonal und Bevollmächtigten gibt. Es ist natürlich auch eine heikle Situation, für einen Menschen, der sich nicht äußern kann, schwerwiegende Entscheidungen zu treffen. Nur leider sitzen da die Ärzte oft am längeren Hebel, nicht zuletzt, weil sie ja noch immer so ein wenig von diesem "Gott-in Weiß"-Nimbus haben.

Egal, wie es in diesem Fall war, egal ob die Initiative von den Eltern ausging oder vom Krankenhaus oder von beiden gemeinsam: Das Krankenhaus kann sich nicht alleine über die Vollmacht hinweggesetzt haben und ohne einen Gerichtsbeschluß hätten die Eltern auch keine Handhabe gehabt.

Vielleicht war die Vollmacht aber auch nicht umfangreich genug? Es ist ein Unterschied, ob jemand nur Auskünfte erhalten darf oder richtige Entscheidungsbefugnis (incl. Aufenthaltsbestimmungsrecht) hat. Vielleicht erzählt uns Antje noch etwas dazu, ich könnte es aber auch gut verstehen, wenn sie keine so frischen Wunden aufreißen möchte.
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antje
Beitrag 29.Jan.2007 - 12:56
Beitrag #22


Salzstreuerin
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Hallo,
ich wollte hier nicht so eine Diskussion los treten.
Ich werd kurz erklären wie es war.
Meine Freundin hatte eine notariell beglaubigte Verfügung erstellt, die die Ärzte mir gegenüber von der Schweigepflicht entbinden sollte.
Sie kam ins Krankenhaus...naja und wie das so ist, ging ich den Schwestern und den Ärzten wohl permanent auf den Senkel, weil man eben immer denkt, es würde nicht genug getan usw.
Ihren Eltern passte das nicht, denn sie kriechen anderen Leuten gern in den Hintern...
Als es dann abzusehen war, dass es zuende ging, habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass sie zu hause sterben wollte. Das ineterssierte aber keinen so richitg, weil die ärzte meinten, wir könnten sie zu hause nicht versorgen (wobei ich denke, das kam von ihrer Mutter, der das einfach zu anstrengend war) und wir würde ihren Tod damit schneller herbei führenl. Ihr wäre das sicher recht gewesen.
Die Eltern hatten die Vormundschaft und haben ihre notarielle Verfügung erstmal per einstweiliger Verfügung ruck zuck aufehebn lassen.
Ich muss sagen, ich habe mich vielleicht taktisch unlkug verhalten, aber ich frage mich, wer in so einer Situation noch taktisch vorgehen kann.
Ich bin völlig ausgerastet, als es hieß, sie müsse im KH bleiben, weil ihre Eltern das bestimmt hatten. Da hatte ich ja nichts zu melden. Sie waren als Vormund eingesetzt.
Ja und dann warfen sie mit Umzurechnugsfähigkeit vor und haben eben als Argument für das Besuchsverbot engegeben, sie hätten Angst, ich würde einfach aus dem KH mitnehmen. (Was auch sehr einfach gewesen wäre, da sie an zig Apperaten und einer Herz-Lungen-Maschine hing)
Aber jetzt ist nichts mehr daran zu ändern.
Grüße Antje
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Corinna Mirja
Beitrag 29.Jan.2007 - 13:10
Beitrag #23


°~Fleckenzwergin~°
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@antje: Es tut mir von Herzen leid, wie es abgelaufen ist. Bei solchen Erfahrungen fällt es eben schwer, sich immer "taktisch" oder vernünftig zu verhalten. Niemand sollte Dir das zum Vorwurf machen. Auch Du nicht. :troest:
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Diana
Beitrag 29.Jan.2007 - 13:21
Beitrag #24


Gut durch
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Traurige Geschichte.

Ich sehe darin ein sehr gutes Beispiel für die Schwierigkeiten, die wir Nichtjuristen haben, sobald wir mit gesetzlichen Regeln in Berührung kommen. Wir haben eine Idee davon, was wir richtig und gerecht finden, wir wissen, was wir uns wünschen. Aber wenn wir das ist ein juristisch korrektes Papier umsetzen wollen, müssen wir uns dazu einen Juristen kaufen.
Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist etwas ganz anderes als eine Vormundschaft, in einer Vollmacht muss exakt festgehalten werden, welche Fälle sie beeinhalten soll – was im lebenspraktischen Sinn niemals ganz gelingen kann, bräuchte man dazu doch hellseherische Fähigkeiten.
Gesetze werden von Juristen für Juristen gemacht und wir, die wir diesen Gesetzen ausgesetzt sind, können uns nur mit fachlichem Beistand darin zurechtzufinden. Gesetze sind so besehen ausgeklügelte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Rechtsanwälte und Notare. Wenn ich mich recht erinnere, die bestverdienende Berufsgruppe in unserem Staat. *grummel*

Für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es aber Gott sei Dank auch Beratungsangebote der öffentlichen Hand, also bei städtischen Ämtern und von den Landes- und Bundesregierungen.


Diana, die gerade stundenlang Belege fürs Finanzamt gesucht, kopiert, zusammengeheftet, nachgerechnet, aufgelistet und verpackt hat.
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antje
Beitrag 29.Jan.2007 - 14:22
Beitrag #25


Salzstreuerin
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Ja Diana,
ich denke das trifft es genau auf den Punkt:
von Juristen für Juristen.
Heute würde ich mir auch IMMER juritischen Beistand holen.
Man glaubt gar nicht auf welche Eventualitäten man sich vorbereiten muss und was man alles bedenken und berücksichtigen muss.
Das ist wirklich unglaublich.
Es grüßt eine
enttäuschte Antje
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McLeod
Beitrag 30.Jan.2007 - 09:56
Beitrag #26


mensch.
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Hallo Antje,

das liest sich grausam. Fühle mit Dir. Ich hoffe, daß das eher der Sonderfall ist, die traurige Ausnahme.

McLeod
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