Wird das LPartG in absehbarer Zeit ergänzt? |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Du kannst deinen Beitrag nach dem Posten 90 Minuten lang editieren, danach nicht mehr. Lies dir also vor dem Posten sorgfältig durch, was du geschrieben hast. Dazu kannst du die "Vorschau" nutzen.
Wenn dir nach Ablauf der Editierzeit noch gravierende inhaltliche Fehler auffallen, schreib entweder einen neuen Beitrag mit Hinweis auf den alten oder wende dich an die Strösen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Wird das LPartG in absehbarer Zeit ergänzt? |
22.Nov.2006 - 15:47
Beitrag
#1
|
|
mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Hallo in die Runde...
ich bin nicht auf dem Neusten Stand, ich gestehe... Es gab diverse Online-Petitionen und auch die CSDs haben zum Teil die Fortschreibung des LPartG gefordert. Und irgendwas ist ja auch kürzlich dran geschraubt worden... Ich wäre dankbar, falls mir eine ein Update geben könnte: _Was wurde kürzlich am LPartG geändert? _Wo besteht weiterhin Ungleichbehandlung im Vergleich zur Ehe? _Gibt es noch aktive Initiativen oder gar Gesetzentwürfe dazu derzeit? Merci & Grüße McLeod |
|
|
23.Nov.2006 - 13:35
Beitrag
#2
|
|
Naschkatze Gruppe: Members Beiträge: 270 Userin seit: 24.01.2006 Userinnen-Nr.: 2.523 |
Das würde mich auch interessieren. Aber meint Ihr, dass die momentane Regierung da wirklich etwas ändern wird? Ich weiß leider von keinen aktuellen Neuerungen.
|
|
|
23.Nov.2006 - 18:19
Beitrag
#3
|
|||
Vorspeisenexpertin Gruppe: Members Beiträge: 51 Userin seit: 20.04.2006 Userinnen-Nr.: 2.854 |
Hallo zusammen, eine große Ungleichheit besteht meines Wissens in den steuerlichen Aspekten. Was dann Auswirkungen auf das monatliche Einkommen hat, aber auch (und auch daran muß man denken) auf die Erbschaftssteuer (z.B. wird 'ne gemeinsame Immobilie vererbt als wäre man fremde Menschen - ohne den Freibetrag, der ansonsten für Eheleute gilt). Liebe Grüße Geli |
||
|
|||
28.Nov.2006 - 10:06
Beitrag
#4
|
|
mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Boah... übers Wochenende hab ich mich mal in die Broschüre des LSVD zum LPartG vertieft. Das mit der Erbschaftssteuer ist ja kraß!
Eheleute haben Freibeträge von 307.000+(41.000+10.300)+256.000=604.300 € Lebenspartner/innen haben 5.200+10.300+0=15.500 € Freibetrag. Weniger, als andere Familienangehörige (obwohl sie durch die Lebenspartnerschaft zu solchen erklärt werden), nämlich genausoviel, wie Fremde. Sobald also mal ein Haus oder eine Eigentumswohnung oder ein gut laufendes Büro in der Erbmasse vorhanden sind, hat die Lebenspartnerin zwar einen superschönen hohen Pflichtteil, muß davon aber vieles an den Staat abgeben. http://typo3.lsvd.de/209.0.html#831 Der Ratgeber lohnt sich. Ich hab an zwei Tagen Sachen gelernt...! (Gibt es auch als PDF-Download) Es gibt echt noch ne Menge zu tun! McLeod... |
|
|
28.Nov.2006 - 14:19
Beitrag
#5
|
|
mensch. Gruppe: Members Beiträge: 6.498 Userin seit: 29.03.2006 Userinnen-Nr.: 2.777 |
Es gibt übrigens einen aktuellen Gesetzentwurf der GRÜNEN:
http://dip.bundestag.de/btd/16/034/1603423.pdf 110 Seiten... etwas trocken. Doch die Begründungen am Ende sind wieder mal interessant (phasenweise). |
|
|
28.Nov.2006 - 15:56
Beitrag
#6
|
|
Immer mal wieder... Gruppe: Members Beiträge: 1.767 Userin seit: 22.05.2005 Userinnen-Nr.: 1.635 |
Danke für den Link, wirklich sehr interessant, da muss ich mich mal in Ruhe reinlesen. :)
Der Beitrag wurde von kruemelchen bearbeitet: 28.Nov.2006 - 16:04 |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.11.2024 - 17:42 |