gegebenenfalls lassen sich (noch bis zum 31.12.2009) gebühren für die nutzung des autoradios aus 2006 zurückfordern, wenn die partnerin schon gebühren für die geräte zuhause zahlt. näheres erklärt die http://www.vzhh.de/.
bei den gez-gebühren sind nämlich laut bundesverwaltungsgericht verpartnerte mit ehegatten gleichzustellen.
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